Befristeter Arbeitsvertrag oder Zeitvertrag
Definition, Erklärung
Die Grundlagen für befristete Arbeitsverträge sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) festgelegt. Dabei kann die Dauer des Arbeitsverhältnisses zeitlich festgelegt werden oder sich auf das Erreichen eines bestimmten Zwecks beziehen, z.B. den Abschluss eines Projekts. Im Gegensatz zu einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Generell werden 2 Formen unterschieden:
- Die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund
Die Zeitdauer für die Anstellung sind minimal 1 Tag und maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung des Vertrags (Kettenbefristung) ist bis zu 3 mal möglich, wobei die Maximaldauer von 2 Jahren nicht überschritten werden darf. Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und kann nur durch eine Festanstellung aufrecht erhalten werden. Zu berücksichtigen ist, dass vor diesem Arbeitsvertrag weder ein unbefristetes noch ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben darf (Anschlussverbot). Der Zeitraum zwischen einem alten Arbeitsverhältnis und einem befristeten Arbeitsvertrag ist dabei unerheblich.Bei der Neugründung eines Unternehmens ist innerhalb der ersten 4 Jahre eine befristete Anstellung mit einer Dauer von maximal 4 Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Verlängerungen möglich. Eine Neugründung liegt nicht vor bei einer rechtlichen Umstrukturierung. Arbeitnehmer, die vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 52 Jahre alt sind, können maximal 5 Jahre mit mehrfachen Verlängerungen befristet angestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mindestens 4 Monate arbeitslos waren oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme wie dem 1-Euro-Job teilgenomen haben. - Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit sachlichem Grund
Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn- nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung besteht wie bei Projekten oder bei der Vertretung eines anderen Mitarbeiters, der durch Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Sabbatical, Elternzeit nicht zur Verfügung steht
- nach einer Ausbildung oder einem Studium der Übergang in eine Anschlussbeschäftigung erleichtert werden soll
- der Mitarbeiter länger als bei der Probezeit „getestet“ wird
- in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, z.B. bei Studenten
- die Vergütung aus Haushaltsmitteln erfolgt, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind
- ein gerichtlicher Vergleich die Befristung festlegt
Der befristete Vertrag kann 1 Tag und bis zu 2 Jahre dauern. Durch die Möglichkeit, diesen bis zu 3 Mal mit jeweils bis zu 2 Jahre zu verlängern (Kettenbefristung), ergibt sich eine Anstellungsdauer von maximal 8 Jahren. Der sachliche Grund, der zu Verlängerungen führt, kann jedes Mal ein anderer sein.
Tipps, Checkliste
- Die Befristungen sind vor Arbeitsantritt schriftlich mit der Unterschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nieder zu legen. Mündliche Vereinbarungen begründen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Als befristet Beschäftigter haben Sie die gleichen Rechte hinsichtlich Urlaub, Teilzeit, Weiterbildung, Überstunden und Weihnachtsgeld wie bei einer Festanstellung. Auch die Sozialversicherungen werden entsprechend bezahlt
- Eine Änderung der Arbeitsbedingungen zum Zeitpunkt der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags führt zur Unwirksamkeit der Verlängerung. Zulässig ist das nur, wenn in der ursprünglichen Vereinbarung derartige Veränderungen aufgeführt wurden. Am besten regeln Sie daher Gehalt- und Arbeitszeitfragen nach Abschluß des neuen Vertrags
- Das Arbeitsverhältnis gilt als unbefristet verlängert, wenn mit Wissen des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis über den Beendigungszeitpunkt hinaus fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall unverzüglich widersprechen
- Die Verlängerung ist vor Auslaufen der Befristung vorzunehmen. Sonst handelt es sich um ein neues befristetes Arbeitsverhältnis, das nicht zulässig ist und es kommt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
- Schreiben Sie als Arbeitgeber den sachlichen Grund für die Befristung in den Vertrag. Sie haben dann weniger Einschränkungen. Vermeiden Sie dabei Floskeln, da diese leicht anfechtbar sind
- Befristete Arbeitsverträge sind nicht zu kündigen, sondern enden zum festgesetzten Termin. Einzige Ausnahme davon ist, wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag explizit etwas anderes vereinbart wurde
- Sie müssen die Unwirksamkeit einer Befristung innerhalb von 3 Wochen nach dem Ende des Arbeitsvertrags beim Arbeitsgericht geltend machen. Versäumen Sie die Frist, ist das Arbeitsverhältnis beendet, auch wenn die Befristung unzulässig war
- Der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz verlängert bei Schwangerschaft die Befristung nicht. Das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Termin
- Auch ein Schwerbehinderter genießt keinen besoneren Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen
- Nutzen Sie die Möglichkeit, um über Zeitverträge Betriebe kennen zu lernen, Kontakte zu knüpfen und Ihre Kompetenzen unter Beweis zu stellen
- Wenn Sie an einer Festanstellung interessiert sind, führen Sie ein Gespräch mit dem Personalverantwortlichen und dem Vorgesetzten 2 – 3 Monate vor dem Auslaufen Ihres Vertrags
- Melden Sie sich 3 Monate vor dem Ende Ihres Vertrags bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Ist das Ende Ihres Zeitvertrags zweckgebunden, muss die Meldung erfolgen, sobald Sie vom Ende erfahren. Der Arbeitgeber muss Sie auf diese Meldepflicht hinweisen. Wenn Sie die Meldefrist versäumen, riskieren Sie eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld
- Führen Sie die befristeten Arbeitsverhältnisse in Ihrer Bewerbung auf
- Das Ende eines befristeten Arbeitsvertrags, das an einen Zweck gebunden ist, ist vom Arbeitgeber mindestens 2 Wochen vorher anzukündigen. Sonst endet das Arbeitsverhältnis erst 2 Wochen nach Zugang des Schreibens über den Zeitpunkt der Zweckerreichung
- Arbeitsverträge, die eine Regelung enthalten, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters enden, sind grundsätzlich befristete Arbeitsverträge. Damit diese wirksam sind, bedarf es eines sachlichen Grunds. Dieser ist z.B. durch die finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers mit Eintritt in das Rentenalter gegeben
- Wenden Sie sich bei Unklarheiten über die Wirksamkeit eines befristeten Vertrags, über Verlängerungsmöglichkeiten und Vorliegen eines sachlichen Grunds an den Betriebsrat oder besorgen Sie sich rechtzeitig juristische Unterstützung
- Seien Sie auf Dauer bemüht, eine Festanstellung zu erreichen. Noch immer werden viele befristete Stationen im Lebenslauf bei einer Bewerbung als Makel angesehen
Arbeitsrecht, Urteile
- Akz C-586/10
Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind erlaubt - Urteil Az.: 7 AZR 716/09 vom 06.04.2011
Abschluss von befristeten Anstellungsverträgen erheblich erleichtert - Urteil 6 Sa 2345/09 vom 26.03.2010
Mit Initialen unterzeichnet – Befristung unwirksam - Urteil 4 Ca 310/08 vom 12.11.2008
Urlaubsabgeltung bei befristeten Arbeitsverhältnissen - Urteil 7 AZR 786/06 vom 20.02.2008
BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 II TzBfG - Urteil 8 AZR 571/04 vom 29.09.2005
Kein Schadensersatz bei verspäteter Arbeitslosmeldung - Urteil 7 AZR 790/95
Zeitvertrag: Nur mit ausführlicher Begründung - Urteil 7 AZR 51/99 vom 12.04.2002
Kein Anschlussverbot für Verlängerung - Urteil 8 Sa 581/06
Befristeter Arbeitsvertrag darf vorzeitig gekündigt werden - Urteil 7 AZR 514/05 vom 26.07.2006
Schriftform bei der Befristung nach $ 14 TzBfG - Urteil 8 AZR 392/04 vom 14.07.2005
Befristeter Auslandsaufenthalt endet auch mit neuem Arbeitgeber - Urteil 7 AZR 198/04 vom 01.12.2004
Befristung – Schriftform – Bestätigung - Urteil 7 AZR 700/06 vom 13.06.2007
Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis - Urteil 7 AZR 12/06 vom 23.08.2006
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags trotz Änderung von Arbeitsbedingungen - Urteil 7 AZR 501/06 vom 11.07.2007
BAG zum Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Informationsquellen
- Muster und Vorlagen zu befristete Arbeitsverträge
- wiwi-treff.de
mehrere Artikel zum befristeten Arbeitsvertrag - Befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund
Muster der IHK Frankfurt am Main
Literatur
- Bücher zum Thema