Einkommen, Gehalt, Arbeitsentgelt
Definition, Erklärung
Das Einkommen oder auch Gehalt, Lohn, Vergütung, Entgelt ist Bestandteil des Arbeitsvertrags. Dieser ist frei verhandelbar, unterliegt aber häufig den Regelungen eines Tarifvertrags. Je nach Art der Tätigkeit gibt es einen Stundenlohn oder ein Monatsgehalt. Arbeitnehmer im Aussendienst werden in der Regel auf Provisionsbasis entlohnt.
Die Tendenz, neben einem Festgehalt eine erfolgsabhängige Prämie als variables Gehalt zu bezahlen, steigt. Die Variablen dieser Komponente werden jährlich in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Im Tarifbereich wird teilweise Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ausbezahlt, die üblicherweise Bestandteil des Tarifvertrags sind. Zusätzliche Einkommensbestandteile können die Bereitstellung eines Firmenwagens sein, Handy oder Laptop, die privat genutzt werden dürfen, aber auch eine Betriebsrente oder Sonderkonditionen bei Versicherungen, wie Krankenversicherung oder Lebensversicherung. Das Entgelt von Führungskräften ist frei verhandelbar, wobei die meisten Unternehmen bestimmte Gruppierungen eingeführt haben.
Besondere Regelungen gelten im Krankheitsfall und bei Feiertagen. Hier spricht man von Entgeltfortzahlung.
Der Arbeitgeber zieht vom Gehalt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung ab und entrichtet Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt. Ausbezahlt wird ein Nettolohn.
Heftig diskutierte Themen in der Auseinandersetzung mit Lohn und Gehalt sind Mindestlohn bzw. Niedriglohn, Ein-Euro-Jobs, die Einkommen von Frauen, von Vorständen, die Schwarzarbeit und die Armut trotz voller Erwerbstätigkeit. Als Modell für die Lösung der Arbeitsmarktproblematik mit steigenden Arbeitslosenzahlen wird das Grundeinkommen diskutiert.
Tipps, Checkliste
- Erkundigen Sie sich über das Gehaltsniveau in Ihrer Branche, in Ihrer Tätigkeit, in Ihrem Beruf
- Machen Sie Ihr Arbeitsentgelt zum Bestandteil Ihres jährlichen Mitarbeitergesprächs und der Leistungsbeurteilung
- Bereiten Sie sich gründlich auf Ihre Gehaltsverhandlung vor
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil Az. 2 Sa 237/09
Verdienst der Kollegen: Kein Tabu mehr - Urteil 2 Sa 237/09 vom 21.10.2009
Mit Kollegen über Gehalt sprechen, ist erlaubt - Urteil 6 R 113/09 vom 21.05.2010
Essenszuschuss ist beitragspflichtiger Arbeitslohn - Lohnanspruch trotz Vulkanausbruchs?
- Urteil vom 21.01.2010
Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung - Urteil Az.: 4 Sa 602/09 vom 03.12.2009
Gehalt von nur 750,– € brutto monatlich für eine qualifizierte Altenpflegerin ist sittenwidrig - Urteil 5 AZR 486/08
Firma kann Mitarbeiter von Lohnerhöhung ausschließen - Urteil 5 AZR 436/08
Dumpinglöhne: Urteil gegen Ausbeutung
Informationsquellen
- Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung mit Berechnung von Brutto- und Nettoverdienst
- Gehaltsplaner, das bleibt Ihnen netto
- lohnspiegel.de, Verdienen Sie, was Sie verdienen? Lohn- und Gehalts-Checks
Literatur
- Handbuch für ein wirksames Gehaltsmanagement von Jörg Aebischer
- Lohnsteuer/Reisekosten
Praxisgerechter Überblick über die Veränderungen des Lohnsteuerrechts und der Auslandsreisekosten