AGG oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet. Es dient dazu, Benachteiligungen von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Weltanschauung, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer ethnischen Herkunft oder einer Behinderung zu verhindern. Die Personen sollen mit diesem Gesetz vor Benachteiligungen durch ihre Arbeitgeber oder durch Privatpersonen geschützt werden.

In Deutschland ist dieses Gesetz das einheitliche zentrale Regelungswerk. Es setzt insgesamt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um, die seit 2000 erlassen wurden. Seit dem 18. August 2006 ist das AGG in Kraft. Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen Diskriminierung erfahren, werden mit dem Gesetz geschützt.

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, ist in Deutschland seit dem 18. August 2006 in Kraft und dient dem Schutz von Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Geschlecht vor Benachteiligungen durch Arbeitgeber oder Privatpersonen. Es setzt vier seit 2000 erlassene europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist wichtig im Arbeitsrecht

Das AGG dient dem Schutz von Menschen vor Diskriminierung und umfasst zwei Anwendungsbereiche: Ein Anwendungsbereich ist das Arbeitsrecht mit Beschäftigung und Beruf, der andere Anwendungsbereich ist das Zivilrecht, das verschiedene Alltagsgeschäfte wie Einkäufe, Wohnungssuche, Versicherungs- und Bankgeschäfte oder Gaststättenbesuche beinhaltet. Auf der Grundlage des AGG können Menschen, die Benachteiligungen erfahren, Hilfe bekommen und Ansprüche geltend machen.

Ziel des AGG

Das Ziel des AGG besteht darin, zu verhindern, dass Menschen aufgrund von ethnischer Herkunft oder Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Identität oder einer Behinderung benachteiligt werden. Solche Benachteiligungen müssen beseitigt werden.

Das Gesetz enthält Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen haben die Beschäftigten Anspruch darauf, vor Benachteiligungen geschützt zu werden. Im Falle von Benachteiligungen können die Beschäftigten Schadenersatz oder eine Entschädigung verlangen. Arbeitgeber sind hingegen verpflichtet, gegen Mitarbeiter vorzugehen, die ihre Kollegen auf irgendeine Weise diskriminieren. Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt auch bei Geschäften des täglichen Lebens.

Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz besagt, dass Menschen nicht diskriminiert oder benachteiligt werden dürfen und dass sie Schadenersatz fordern können, wenn eine Benachteiligung besteht. Hilfe können die Betroffenen bei der Antidiskriminierungsberatung bekommen. Die Fristen, in denen die Betroffenen ihre Ansprüche geltend machen können, sind kurz. Sie überschreiten zumeist zwei Monate nicht.

Gründe für eine Diskriminierung oder Benachteiligung sind laut Gesetz:

  • Alter
  • Geschlecht
  • sexuelle Orientierung
  • Religion
  • Weltanschauung
  • ethnische Herkunft
  • Rasse
  • Behinderung oder Krankheit
  • Armut

Tipp: Wer eine Benachteiligung oder Diskriminierung aus einem der vorgenannten Gründe erleidet, sollte sich möglichst frühzeitig beraten lassen und seine Rechte durchsetzen, damit die Benachteiligung nicht fortschreitet. In den einzelnen Bundesländern gibt es Antidiskriminierungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. Die Betroffene können auch auf das AGG spezialisierte Rechtsanwälte kontaktieren.

Formen der Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unterscheidet die folgenden Formen der Benachteiligung:

  • unmittelbare Benachteiligung, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals schlechter als eine andere Person behandelt wird
  • mittelbare Benachteiligung
  • Belästigung durch Beleidigung, Anfeindung, Einschüchterung oder Erniedrigung
  • sexuelle Belästigung
  • Anweisung zur Benachteiligung einer Person aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals

Die betroffene Person muss beweisen, dass sie benachteiligt wurde. Das AGG sieht Beweiserleichterungen vor.

Anwendungsbereiche des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird im Arbeitsrecht und im Zivilrecht angewendet. Es gilt also, dass Menschen in keinem Bereich des täglichen Lebens eine Benachteiligung oder Diskriminierung erfahren dürfen.

AGG im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einen hohen Stellenwert. Eine Benachteiligung aufgrund eines der im Gesetz beschriebenen Diskriminierungsmerkmale ist in den folgenden Gebieten des Arbeitsrechts unzulässig:

  • Bewerbungsprozess, der bei der Stellenausschreibung beginnt und diskriminierungsfrei sein muss
  • Zugang zur Erwerbstätigkeit mit Auswahlkriterien, Auswahlgespräch und Einstellungsbedingungen
  • Arbeitsvertragsgestaltung, zu der Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Sozialleistungen und Zusatzleistungen gehören
  • berufliche Ausbildung mit Aus- und Weiterbildung, Umschulung und Praktika
  • beruflicher Aufstieg mit Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, Versetzungen, Umsetzungen und Beförderungen
  • Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Arbeitgebervereinigungen oder Gewerkschaften
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vor allem beim Arbeitszeugnis und bei der Abfindungszahlung

Tipp: In allen Betrieben muss eine Beschwerdestelle eingerichtet werden, über deren Existenz alle Mitarbeiter informiert werden müssen.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Im AGG sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgelegt. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass es in den Arbeitsverhältnissen nicht zu Diskriminierungen kommt. Sie müssen mit angemessenen Maßnahmen wie Versetzung, Abmahnung oder Kündigung gegen Mitarbeiter vorgehen, die andere diskriminieren.

Arbeitnehmer können sich über Benachteiligungen beschweren und von ihren Arbeitgebern Schadenersatz oder eine Entschädigung verlangen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem diskriminierenden Vorfall müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber den Vorfall mitteilen. Um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, haben Arbeitnehmer nach der Mitteilung an den Arbeitgeber drei Monate Zeit.

Anwendung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Zivilrecht

Im Zivilrecht erstreckt sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Geschäfte des täglichen Lebens, beispielsweise Einkäufe, Restaurant- und Clubbesuche, Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte oder Wohnungssuche. Aufgrund der im Gesetz genannten Diskriminierungsmerkmale darf niemand bei Abschluss, Durchführung oder Aufhebung von Verträgen benachteiligt werden.

Das Gesetz gilt im Zivilrecht vor allem beim Abschluss von privatrechtlichen Versicherungsverträgen und bei Massengeschäften, die zumeist ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden. Bei familien- und erbrechtlichen Rechtsverhältnissen sowie bei bestimmten Schuldverhältnissen gilt dieses Gesetz nicht.

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