Kategorie: Arbeitsende

Was tun bei drohender Arbeitslosigkeit?

Was tun bei drohender Arbeitslosigkeit?

Es gibt einen Partner, der einen bei der Arbeitssuche unterstützt und selbst ein großes Interesse daran hat, dass keine Arbeitslosigkeit eintritt – die Agentur für Arbeit. Sie ist erster Ansprechpartner, sobald man die Kündigung...

Versetzung

Versetzung

Definition, Erklärung Im Gegensatz zum Jobwechsel veranlasst bei einer Versetzung der Arbeitgeber durch das sogenannte Direktionsrecht, einen Wechsel eines Arbeitnehmers in eine andere Abteilung. Die Versetzung ist nach § 95 Abs. 3 BetrVG die...

Trennungsmanagement: Die Kündigung als Prozess

Trennungsmanagement: Die Kündigung als Prozess

Definition, Erklärung Trennungsmanagement bezeichnet den gesamten Prozess des Arbeitgebers bzw. der Führungskraft, eine beschlossene Kündigung umzusetzen. Sie beginnt mit der Mitteilung an den Betroffenen, dem Kündigungsgespräch und endet mit dem tatsächlichen Ausscheiden des Mitarbeiters....

Sozialplan bei Massenentlassungen durch Insolvenz

Sozialplan bei Massenentlassungen durch Insolvenz

Definition, Erklärung „Massenentlassungen“ im Zuge von Betriebsänderungen erfordern ein rechtliches Verfahren, das einen Sozialplan und einen Interessenausgleich umfasst. Damit sollen nachfolgende wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden. Als „Massenentlassungen“ zählen in Unternehmen mit mindestens...

Transfergesellschaft

Transfergesellschaft

Definition, Erklärung Bei gravierenden Änderungen in einem Unternehmen sind häufig auch Maßnahmen zum Personalabbau notwendig. Damit die betroffenen Mitarbeiter dadurch nicht sofort arbeitslos werden, wurde durch SGB III § 216 a (Förderung der Teilnahme...

Rente: Ab in den (Un-)Ruhestand

Rente: Ab in den (Un-)Ruhestand

Definition, Erklärung Das Arbeitsleben endet üblicherweise mit dem Schritt in den Ruhestand. Bei Arbeitnehmern wird das Einkommen durch Rentenzahlungen der Rentenversicherungen ersetzt. Manchmal zahlt das Unternehmen auch eine Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung. Der Ausstieg...

Management Buy Out (MBO)

Management Buy Out (MBO)

Definition, Erklärung Beim Management Buy Out (MBO) erwirbt das bisherige Management eines Unternehmens dieses ganz oder teilweise. Bei der Übernahme durch fremde Manager von außen spricht man dagegen von Management Buy In (MBI). Häufig...

Kündigungsschutz: Regeln und Bestimmungen

Kündigungsschutz: Regeln und Bestimmungen

Definition, Erklärung Der Kündigungsschutz ist geregelt im Kündigungsschutzgesetz. Dort sind Regeln definiert, wann und wie eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Der Kündigungsschutz lässt Kündigungen generell zu, erschwert diese aber und fordert betriebs-, verhaltens- oder...

Unter Arbeitsende wird hier verstanden, dass Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden. Die Grüde dafür können vielfältig sein:

Eine Sonderform des Arbeitsendes sind Elternzeit und Sabbatical. In beiden Fällen wird nach Ende der „Auszeit“ meist eine Rückkehr an die bisherige Arbeitsstelle beabsichtigt.

Abhängig von dem jeweiligen Grund sieht die Zukunft entsprechend unterschiedlich aus:

  • Bei Eintritt in den Ruhestand bezieht der bisherige Arbeitnehmer ab sofort eine Rente bzw. als Beamter eine Pension. Bei Erwerbsminderung erhält er eine Erwerbsminderungsrente
  • Bei außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen zahlt das Unternehmen möglicherweise eine Abfindung. Nach Beendigung kann sich der Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, eine neue Arbeitsstelle antreten oder sich selbständig machen
  • Bei betriebsbedingten Kündigungen bietet der Arbeitgeber eventuell den Übergang in eine Beschäftigungsgesellschaft an oder hilft durch Trennungsmangement, eine neue Arbeitsstelle zu finden
  • Bei Jobwechsel oder Versetzung wird extern oder intern auf eine neue Arbeitsstelle gewechselt
  • Outplacement führt dazu, meist die bisherige Tätigkeit nunmehr im eigenen Unternehmen fortzuführen
  • Bei Insolvenz erhält der Arbeitnehmer ein Insolvenzgeld, ist aber in der Regel erstmal arbeitslos

Tipps, Checkliste

  • Jeder Abschied von der bisherigen Arbeitsstelle bedeutet eine wesentliche Veränderung im Leben des Betroffenen. Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten des eigenen Unternehmens und beratender/unterstützender Unternehmen, des Internets, von Publikationen und durch Ihr eigenes Netzwerk, um sich darauf vorzubereiten
  • Machen Sie sich Pläne für die „Zeit danach“
  • Verabschieden Sie sich von Kollegen und Vorgesetzten und bedanken Sie sich bei ihnen. Scheiden Sie auf keinen Fall in Unstimmigkeiten. Brechen Sie die Brücken nicht hinter sich ab, sondern versuchen Sie vielmehr, Kontakte aufrecht zu erhalten
  • Räumen Sie Ihren Schreibtisch auf, beenden Sie Arbeiten/Projekte und übergeben Sie diese an Ihren Nachfolger
  • Denken Sie daran, sich ein Arbeitszeugnis aushändigen zu lassen
  • Geben Sie Firmeneigentum zurück, wie Firmenausweis, PC, Handy, Firmenwagen oder Unterlagen, die Sie an Ihrem Heimarbeitsplatz verwenden