Outplacement, Newplacement oder Executive Placement

Sich von Mitarbeitern zu trennen, gehört zum Alltag von Unternehmen. In Zeiten von Umstrukturierung und Neupositionierung häufen sich Entlassungen. Bereits beim Mittelstand wird deutlich, dass dabei nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern zunehmend komplette Bereiche der Firmen betroffen sind. Outplacement oder Newplacement rücken vermehrt in den Fokus und beschreiben Mittel und Wege einer professionellen und durch den Arbeitgeber finanzierten Methodik der Unterstützung zur beruflichen Neuorientierung der aus dem Unternehmen ausscheidenden Mitarbeiter.

Was ist Outplacement, Newplacement oder Executive Placement?

Outplacement oder Newplacement folgt einem einfachen Gedanken: Arbeitgeber sorgen für faire Trennungssituationen und übernehmen die soziale Verantwortung für den ausscheidenden Mitarbeiter. Profitabel erscheint das Vorgehen für beide Parteien. Der Arbeitgeber vermeidet durch Entlassungen hervorgerufene Image-Schäden. Die Angestellten bekommen einen erfahrenen Coach an die Seite gestellt. Dieser führt sie Schritt für Schritt und auf Kosten des Arbeitgebers zu einer neuen Beschäftigung. Existenzprobleme oder Lücken im Lebenslauf werden dadurch vermieden. Damit kann Outplacement als eine Win-win-Situation im modernen Unternehmensprozess bezeichnet werden.

Ein Block mit dem Wort "Outplacement" liegt auf einem Schreibtisch mit Büromaterial drum herum.

Einzel-Outplacement bezeichnet eine maßgeschneiderte Beratung für eine einzelne Person, während Gruppen-Outplacement mehrere Mitarbeiter gleichzeitig betreut.

Executive Placement ist ein zentrales Element für Führungskräfte, die von einer Entlassung betroffen sind oder den Job bereits verloren haben. Mithilfe modernster Tools, soll es möglich werden, die bestmögliche Positionierung auf dem Arbeitsmarkt herauszufinden. Damit ergibt sich ein individuelles Karrieremanagement, welches die berufliche Laufbahn langfristig prägen kann.

Executive Placement ist für folgende Personengruppen geeignet:

  • Führungskräfte nach Kündigung, Aufhebungsvertrag, Wunsch nach beruflicher Veränderung.
  • Führungskräfte, die nach längerem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren.
  • Führungskräfte in ungekündigter Position, die ihre Karriere vorantreiben wollen.
  • Führungskräfte, die eine professionelle Bewerbungskampagne starten möchten.
  • Führungskräfte, die eine neue Stellung suchen müssen, vom Arbeitgeber aber finanziell unterstützt werden (Outplacementbudget).

Welche Maßnahmen gibt es bei Outplacement, Newplacement und Executive Placement?

Outplacement beschreibt eine Form des Trennungsmanagements. Der vom Arbeitgeber finanzierte Service soll ausscheidenden Beschäftigten die berufliche Neuorientierung erleichtern.

Dabei wird in zwei Hauptformen unterschieden:

  • Einzeloutplacement: Die Beratung ist persönlich orientiert und richtet sich nur an einen einzelnen Mitarbeiter. In der Regel bleibt das Angebot auf Fach- oder Führungskräfte konzentriert. Die Outplacement-Beratung orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen und Karrierezielen. In der Praxis besteht die Wahl zwischen Stunden- oder Monatsprogrammen.
  • Gruppenoutplacement: Diese Maßnahme bietet sich an, wenn größere Unternehmensbereiche aufgegeben oder umstrukturiert werden. Mehrere Mitarbeiter werden nach ihrer Entlassung durch Seminare und Workshops mit Themen wie Bewerbungsstrategien und Karriereplanung konfrontiert.

Bei Outplacement, Newplacement und Executive Placement kommen vielfältige Maßnahmen zum Einsatz:

  • Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen
  • Suche nach potenziellen Arbeitgebern und entsprechenden Stellenanzeigen
  • Beratung und Coaching, die weitere Karriereplanung betreffend
  • Training von Vorstellungsgesprächen
  • Aufbau eines beruflichen Netzwerks
  • Vermittlung von Kontakten zu Personalberatern
  • Beratung und Begleitung im Rahmen des Kündigungsprozesses
  • Beratung zu Fragen wie Aufhebungsvertrag oder Abfindung
  • Suche nach gezielten Weiterbildungsmöglichkeiten

Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Mehr und mehr Unternehmen aus allen Bereichen entscheiden sich für Outplacement/Newplacement und Executive Placement. Dies geschieht aus drei zentralen Aspekten, die zugleich als Vorteile zu werten sind:

  • Positives Betriebsklima (Verbliebene Mitarbeiter registrieren, wenn den scheidenden Kollegen Wertschätzung entgegengebracht wird.)
  • Firmenimage aufwerten (Entlassungen in größerem Rahmen erwecken Aufmerksamkeit. Medien berichten darüber und Kunden und Geschäftspartner beobachten den Vorgang.)
  • Positive Trennungssituation (Einvernehmliche Trennung entspannt die Situation, Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden.)

Die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Überblick:

Arbeitnehmer und Outplacement:

  • professionelle Begleitung und Unterstützung während des beruflichen Umbruchs
  • Vertrauen in die eigenen Kompetenzen wächst
  • Karrieremöglichkeiten werden aufgezeigt
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung und beruflicher Neuorientierung sind gegeben
  • Chancen auf schnelleren beruflichen Wiedereinstieg wachsen
  • Lebenslauf weist keine Lücken auf
  • Stresslevel sinkt

Arbeitgeber und Outplacement:

  • Trennung erfolgt sozialverträglich
  • Rechtsstreitigkeiten bleiben aus
  • Stärkung des Employer Branding
  • Betriebsklima bleibt stabil oder verbessert sich
  • Beschäftigte sind motiviert

Mögliche Nachteile von Outplacement/Newplacement und Executive Placement:

  • Kosten sind für kleinere Firmen häufig nicht erschwinglich.
  • Garantie für erfolgreiche Jobsuche bleibt aus.
  • Falsche Erwartungen bei Mitarbeitern werden geweckt, wenn die schnelle Jobfindung ausbleibt.
  • Lücken in der Unternehmens-Expertise können auftauchen.
  • Demotivation verbliebener Mitarbeiter.
  • Beeinträchtigung des Arbeitsklimas.

Welche Kosten können entstehen?

Die Beratungskosten können stark variieren. Dabei spielen Faktoren wie der Umfang der Beratung, die Dauer des Services, die Größe der Gruppe oder das Karrierelevel der Beschäftigten eine Rolle.

Beim Executive Placement von Fach- und Führungskräften gelten Kosten in Höhe von fünf bis 20 Prozent des Bruttojahreseinkommens als Richtwert.

Bei Outplacement-Beratungen, die bis zum Wiedereinstieg der Teilnehmer in das Berufsleben führen, kann bis zu ein Viertel des jährlichen Bruttoeinkommens angesetzt werden.

Findet die Outplacement-Beratung befristet statt, ist mit Kosten von 2.500 bis 5.000 Euro pro Beschäftigten zu rechnen.

Hinweis: Bei Angestellten, die nicht der Führungsebene angehören, werden vom Staat 2.500 Euro an Kosten übernommen, sofern der Arbeitgeber die gleiche Summe investiert. Damit kann die Outplacement-Beratung über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten durchgeführt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt § 216a SGB III dar.

Teilweise werden Beratungen auf ein Vierteljahr begrenzt. In anderen Fällen ist der Service unbefristet und endet erst, wenn der Klient eine neue Beschäftigung gefunden hat. Bei einigen Anbietern von Outplacement-Service werden pauschale Preise zwischen 15.000 und 35.000 Euro in Rechnung gestellt. Für individuelle Monatsberatungen sind circa 5.000 Euro zu zahlen.

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