ARGE oder Jobcenter

Definition, Erklärung

ARGE ist die Abkürzung für ARbeitsGEmeinschaft oder Jobcenter und bezeichnet jene Gemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommunen, die im Zuge der Hartz IV Reform (§44, SGB II) seit dem 01.01.2005 für die Betreuung Langzeitarbeitsloser, also Arbeitslosengeld II-Bezieher, und Bewerber mit besonderen Vermittlungshindernissen zuständig sind. Die Aufgaben der ARGE sind die Beratung, Vermittlung und die Auszahlung der Geldleistungen, wie ALG II und Mietkosten.

Ziel der ARGE ist es, durch eine „einheitliche Betreuung“ der Arbeitssuchenden durch sogenannte Fallmanager eine höhere Vermittlungsquote und somit einen Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen. Kritiker bezweifeln dies allerdings, da auf diese Weise keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden.

Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die ARGE nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz der BRD. Bis 2010 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine verfassungskonforme Änderung der Gesetzeslage herbei zu führen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang u. a. auch eine Änderung des Grundgesetzes.

Tipps, Checkliste

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer ARGE auf und lassen Sie sich von Ihrem Fallmanager beraten
  • Füllen Sie die Anträge zum Arbeitslosengeld II aus und reichen Sie diese unterschrieben bei Ihrer ARGE ein. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Fallmanager
  • Prüfen Sie Ihren ALG II Bescheid auf Richtigkeit. In der Vergangenheit ist es vielfach zu Fehlberechnungen seitens der ARGE gekommen. In einem solchen Fall sollten Sie unverzüglich Widerspruch einlegen
  • Überlegen Sie sich gut, ob Sie die sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben möchten, die man Ihnen sicherlich vorlegen wird. Sie sind dazu rechtlich nicht verpflichtet!
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der ARGE. Nehmen Sie Kontakt mit ebenfalls Betroffenen, mit Netzwerken von Arbeitslosen und Beratungsstellen auf
  • Achtung! Setzen Sie nicht aus Unwissenheit Ihre Ansprüche aufs Spiel: Ziehen Sie beispielsweise vorübergehend in eine Wohnung, die über weniger Quadratmeter verfügt, als Ihnen zustehen (für 1 Person gilt: ca. 45 qm), so wird man Sie danach nicht so ohne weiteres wieder in eine größer Wohnung ziehen lassen. Das bedeutet, einmal 20 qm, immer 20 qm, auch wenn Ihnen lt. Gesetz 45 qm zu ständen!
  • Trotz aller sicherlich gerechtfertigter Kritik an den Hartz-Reformen und deren Auswirkungen sollten Sie sich nicht dazu verleiten lassen, Ihren persönlichen Fallmanager als Ihren Gegner zu betrachten. Sehen Sie ihn als den Menschen, der ehrlich bemüht ist, Ihnen in Ihrer Situation zu helfen. Bedenken Sie: er ist nur „ausführendes Organ“

Informationsquellen

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