Mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durchstarten

Wer eine Geschäftsidee umsetzen möchte, hat verschiedene Optionen bei der Wahl der Gesellschaftsform wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Während die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Kapitalgesellschaft ist, gehört die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu den Personengesellschaften.

Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gründung einer GbR lässt sich schnell und kostengünstig erledigen. Einzig einen Geschäftszweck müssen die Gesellschafter vereinbaren. Sinnvoll ist ein schriftlicher Gesellschaftervertrag, der aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Zur Gründung sind mindestens zwei persönlich haftende Gesellschafter nötig. Dies ist der gravierendste Nachteil im Vergleich zu einer GmbH, bei der die Gesellschafter nur mit ihrem Anteil am Stammkapital haften. In der GbR wird im Ernstfall das gesamte private Vermögen zur Bedienung von Verbindlichkeiten herangezogen.

Professionelles Geschäftsteam, das an einem Bürotisch zusammenarbeitet

Die GbR ist eine Rechtsform, die Ihnen eine unkomplizierte Gründung ermöglicht.

Dafür ist die Gründung einer GbR preiswert und benötigt weder eine Mindesteinlage noch ein Startkapital. Meist startet ein Unternehmen allerdings nicht sofort mit Einnahmen. Stattdessen müssen Projekte vorfinanziert und laufende Kosten bezahlt werden. Ein guter Businessplan ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung. Neben Finanzierungen über eine Bank gibt es die Möglichkeit des Crowdfundings.

Das Geschäftskonto mit Buchhaltungsfunktion

Jedes Unternehmen ist steuerpflichtig und unterliegt einer Buchhaltungspflicht. Dabei reicht bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts häufig eine einfache Einnahmenüberschussrechnung aus. Gut ist, wenn das Geschäftskonto „mitdenkt“ und die Buchhaltung vereinfacht. Smarte Geschäftskonten für die GbR bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Finanzen effizient zu verwalten und alle Transaktionen im Auge zu behalten. Mit einer integrierten Buchhaltungsfunktion können Einnahmen und Ausgaben schnell und einfach kategorisiert und ausgewertet werden.

Dadurch haben Unternehmer einen besseren Überblick über ihre finanzielle Situation und können fundierte Entscheidungen für ihr Unternehmen treffen. Außerdem erleichtert das Geschäftskonto mit Buchhaltungsfunktion die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und vereinfacht die Erstellung von Steuererklärungen. Insgesamt bietet es eine praktische Lösung für eine effiziente Buchhaltung im Unternehmen.

Effiziente Buchhaltung

Die Buchhaltung kann ein Unternehmen viel Zeit kosten, die für die Arbeit am Projekt oder für die Kundenbetreuung fehlt. Wenn das Konto hier einen großen Teil der Arbeit erleichtert, bleibt mehr Zeit für die wesentlichen Dinge. Eine einfache Verknüpfung des GbR-Geschäftskontos mit der Buchhaltungssoftware spart viel Handarbeit. Die Transaktionen werden automatisch synchronisiert und vereinfachen die Verwaltung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Auch der Steuerberater hat einfache Zugriffsmöglichkeiten, indem die Unternehmer entsprechende Rechte einräumen. Belege lassen sich leicht mit einem Zahlungsvorgang verknüpfen. Dazu müssen sie nur fotografiert werden und an die Zahlung angehängt werden. Die Datensätze erreichen über die integrierte DATEV-Schnittstelle den Steuerberater. Wenn die Steuererklärung ansteht, entfällt das aufwendige Suchen von Belegen. Durch die effiziente Zusammenarbeit spart der Steuerberater Zeit und der Unternehmer Geld.

Die Transaktionen auf dem Konto erscheinen innerhalb von 24 Stunden in der betrieblichen Buchhaltungssoftware. Dabei werden nicht nur DATEV und Lexware unterstützt, sondern viele weitere Softwarelösungen. So werden alle Einnahmen und Ausgaben gesetzeskonform verbucht.

Einfache Anmeldung einer GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Es reicht eine normale Gewerbeanmeldung beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt. Künstler oder Journalisten können als Freiberufler eine GbR gründen. Sie melden die Gründung dem zuständigen Finanzamt. Neben natürlichen Personen dürfen auch juristische Personen Gesellschafter werden. Dies betrifft eine andere GbR, eine GmbH, aber auch eine ausländische Kapitalgesellschaft wie eine britische Limited. Auch verschiedene Vereine können eine solche Gesellschaft gründen.

Einen Gesellschaftervertrag verlangt der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen, es ist aber sinnvoll wichtige Regelungen schriftlich zu fixieren. Vorgeschrieben ist ein Vertrag, wenn ein Gesellschafter eine Immobilie oder ein Grundstück in das Unternehmen einbringt. Empfehlenswert sind Vereinbarungen zu Haftungsfragen und zur Vertretungsberechtigung. Außerdem sollten das Vorgehen beim Ausscheiden oder dem Tod eines Gesellschafters geregelt werden.

Weitere Regelungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt das Bürgerliche Gesetzbuch in den Paragrafen 705 bis 740 vor. Oft werden GbR nur für ein bestimmtes Projekt gegründet. Sinnvoll ist, dass die Gesellschafter alle Fragen im Zusammenhang mit einer Auflösung der GbR schon bei der Gründung regeln. Dies erspart später langwierige Streitigkeiten und Prozesse. Generell besteht eine Gesellschaft so lange, bis alle Vermögensfragen geklärt sind.

Da Gesellschafter für alle Vermögensschäden privat eintreten müssen, empfehlen viele Gründungsexperten den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Name der Gesellschaft soll den Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter enthalten. Dies ist zwar nicht rechtlich geregelt, wird aber von der IHK und den Behörden so empfohlen.

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