Drogenkonsum und die aktuelle Gesetzeslage
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis, auch Cannabisgesetz (CanG) genannt, galt der Drogenkonsum als Straftat.
Er war laut Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) strafbar. Dieses Gesetz wurde von der Ampelregierung verabschiedet und ist seit dem 1. April 2024 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat sich einiges geändert. Der Besitz einer geringen Menge an Cannabis und der Konsum sind zumindest in der Freizeit erlaubt.
Arbeitgeber können jedoch entsprechende Regelungen treffen und den Drogenkonsum am Arbeitsplatz verbieten, da er die Sicherheit gefährdet.
Was regelt das neue Cannabisgesetz?
Das Cannabisgesetz regelt den kontrollierten Umgang mit Cannabis und legalisiert dessen Anbau, den Besitz und den Konsum. Allerdings darf Cannabis laut Gesetz nicht in
unbegrenztem Umfang besessen und konsumiert werden.
Laut Gesetz ist der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene erlaubt, wenn es zum Eigenkonsum dient. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen, wenn der Anbau nicht gewerblich erfolgt. Ein Erwachsener darf bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anbauen. Das Gesetz soll den Handel mit Cannabis auf dem Schwarzmarkt bekämpfen und die Gesundheit der Konsumenten schützen. Eine erwachsene Person darf an ihrem Wohnsitz bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Mit sich führen darf jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis für den Eigenbedarf. In der Öffentlichkeit ist es Erwachsenen erlaubt, einen Joint zu rauchen. Minderjährige dürfen Cannabis nicht anbauen, erwerben, besitzen oder konsumieren.
Regelungen für medizinisches Cannabis
Das neue Cannabisgesetz regelt auch den Konsum von medizinischem Cannabis. Es sieht eine klare Trennung von medizinischem und nichtmedizinischem Cannabis vor. Medizinisches Cannabis unterliegt dem Medizinal-Cannabisgesetz und ist in Apotheken erhältlich. Es ist gegen Vorlage eines regulären Rezeptes erhältlich. Ein Betäubungsmittelrezept ist für den Erhalt von medizinischem Cannabis seit Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes nicht mehr notwendig.
Denn wichtig ist: Bei medizinischem Cannabiskonsum unterscheiden sich die Reglungen und Grenzwerte von THC beim Autofahren.
Tipp: Arbeitnehmer, die medizinisches Cannabis einnehmen müssen, dürfen das auch am
Arbeitsplatz, wenn das notwendig ist und die Arbeitssicherheit sowie die Arbeitsleistung nicht
beeinträchtigt werden. Sind jedoch Arbeitssicherheit und Arbeitsleistung in Gefahr, darf der
Arbeitnehmer die entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausüben.
Was gilt beim Drogenkonsum am Arbeitsplatz?
Das Cannabisgesetz legalisiert den Konsum von Cannabis in der Freizeit in geringen Mengen. Es enthält jedoch keine Regelungen zum Drogenkonsum am Arbeitsplatz. Bis zum
Inkrafttreten des Cannabisgesetzes unterlag der Drogenkonsum dem Betäubungsmittelgesetz und war strafbar. Das galt auch am Arbeitsplatz. Es gibt daher zumeist auch in den Betrieben noch keine Regelungen zum Drogenkonsum am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann den Drogenkonsum am Arbeitsplatz verbieten. Das gilt nicht nur während der regulären Arbeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit und in den Pausen. Der Drogenkonsum kann die Arbeitsleistung beeinträchtigen und die Arbeitssicherheit gefährden.
Laut Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer zur Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung verpflichtet. Für den Arbeitgeber gilt die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Damit die Sicherheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet ist, muss er die entsprechenden Maßnahmen treffen.
Tipp: Arbeitnehmer, die unter Einfluss von Drogen einen Arbeitsunfall verursachen und sich verletzen, erhalten mitunter keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die
Unfallversicherung prüft die Ursachen und kann die Leistung verweigern, wenn allein Drogenkonsum die Ursache für den Unfall war.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen beim Drogenkonsum
Arbeitgeber dürfen Drogentests nur mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers durchführen.
Der Arbeitgeber darf den Verdacht aufgrund des Geruchs nach Drogen oder bei Ausfallerscheinungen jedoch protokollieren. Bei Verdacht darf er den Mitarbeiter nach Hause
schicken oder eine Untersuchung durch den Betriebsarzt veranlassen, der die Arbeitsfähigkeit bestätigen kann. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer abmahnen, wenn er die geforderte Arbeitsleistung nicht erbringt. Er kann dem Arbeitnehmer im Wiederholungsfall verhaltensbedingt kündigen.
In schwerwiegenden Fällen kann dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden.
Verantwortungsvoller Umgang mit Drogen
Das Cannabisgesetz erlaubt den Konsum von Drogen in der Freizeit. Allerdings sollte jeder die Drogen verantwortungsbewusst konsumieren. Auf dem Heimweg von der Arbeit und in
der Freizeit sollte der Drogenkonsum nur in einem Maß erfolgen, dass die Arbeitsleistung und die Arbeitssicherheit nicht gefährdet werden.
Wer Drogen konsumiert und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Ähnlich wie bei Alkohol am Steuer drohen bei Drogen am Steuer hohe Strafen:
- Geldstrafen ab 500 Euro
- Fahrverbot
- Führerscheinentzug
- Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- schlimmstenfalls Gefängnisstrafen, wenn es zu folgenschweren Unfällen kommt
Auch der Konsum von medizinischem Cannabis kann die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Wer auf medizinisches Cannabis angewiesen ist, sollte sich genau informieren, welche
Auswirkungen der Konsum in der entsprechenden Dosis auf die Fahrtauglichkeit hat.
Abbau und Nachweis von Drogen im Körper
Cannabis enthält den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol, abgekürzt THC, der für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Anders als bei Alkohol erfolgt der Abbau von Cannabis
im Körper nicht linear. Der THC-Wert steigt vor allem beim Rauchen eines Joints schnell im Körper an. Er sinkt schnell wieder auf einen niedrigen Wert zwischen 1 und 10 ng/ml ab.
Ein solcher niedriger Wert hält sich über längere Zeit im Körper, was insbesondere beim häufigen Konsum von Drogen der Fall ist. Der Grenzwert für das Führen von Fahrzeugen
liegt gegenwärtig bei 1 ng/ml. Im Rahmen der Legalisierung ist vorgesehen, diesen Wert auf 3,5 ng/ml zu erhöhen. Dieser Wert soll einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille
entsprechen.
Über einen Bluttest ist die Konzentration von THC im Körper messbar. Auch eine Haarprobe kann genommen werden. Sie lässt auf regelmäßigen Drogenkonsum schließen. Auch ein
Schnelltest über den Schweiß der entsprechenden Person oder über Gegenstände, die diese Person berührt hat, liefert Rückschlüsse über einen aktuellen Drogenkonsum.
Psychoaktive Auswirkungen von Cannabis
Die psychoaktive Wirkung von Cannabis ist dem Wirkstoff THC zuzuschreiben. Dieser Wirkstoff macht den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und bei der Teilnahme am
Straßenverkehr so gefährlich. Im gesamten Körper befinden sich Cannabis-Rezeptoren. Am häufigsten sind sie jedoch im Gehirn vorhanden. An diese Rezeptoren bindet sich das THC.
Beim Rauchen eines Joints wird das Gehirn mit THC regelrecht überflutet. Das Gedächtnis, die Informationsverarbeitung und die Motorik können gestört werden. Es kann auch zu
Wahrnehmungsstörungen und Euphorie kommen. Die Reaktionsfähigkeit wird beeinträchtigt. Hinzu kommt die gewünschte Rauschwirkung.
Beim langfristigen und häufigen Konsum von Drogen können Angststörungen, Depressionen, bipolare Störungen oder Psychosen eintreten. Auch die Atemwege können
beim Rauchen von Joints gefährdet werden, ähnlich wie beim Tabakrauch. Wer häufig Joints raucht, hat ein höheres Risiko einer Chronisch-Obstruktiven Lungenerkrankung (COPD).
Bildquelle: depositphotos.com