Bundesagentur für Arbeit

Definition, Erklärung

Die Bundesagentur für Arbeit ist die ausführende Behörde des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und für die Arbeitsverwaltung zuständig. Die Aufgaben basieren hauptsächlich auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – und Drittes Buch (SGB III) – Leistungen der Arbeitsförderung.

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Arbeitsagenturen (früher Arbeitsamt) und Geschäftsstellen erbringt Dienstleistungen für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dazu gehören:

  • Vermittlungsleistungen im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Berufsberatung in Berufsinformationszentren
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld
  • Aktive Arbeitsförderung
  • Arbeitsmarkt– und Berufsforschung
  • Arbeitsmarktbeobachtung und Erstellung von Arbeitsmarktstatistiken
  • Sonstiges:
    • Zahlung von Kindergeld
    • Erteilung von Arbeitserlaubnissen
    • Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
    • Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Diese Aufgaben werden von der Zentrale in Nürnberg, den Regionaldirektionen (im wesentlichen aufgeteilt nach den Bundesländern), den lokalen Arbeitsagenturen und den Geschäftsstellen wahrgenommen. Für die Belange der Empfänger von ALG 2 werden von den Arbeitsagenturen in Zusammenarbeit mit den Kommunen die ARGE’n oder Jobcenter betrieben.

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Institutionen finanziert sich über die Sozialversicherungsbeiträge und zusätzlich über Steuereinnahmen, v.a. durch die Mehrwertsteuer.

Tipps, Checkliste

  • Die Leistungen und Services der Bundesagentur für Arbeit können von jedem Arbeitssuchenden, Ausbildungssuchenden oder Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es Einschränkungen beim Bezug von finanziellen Hilfen, z.B. steht nicht jedem ein Vermittlungsgutschein zu
  • Nehmen Sie die Möglichkeiten der Beratung wahr. Nutzen Sie die verschiedenen Internetangebote aber auch die persönliche Beratung, um Fragen zu stellen
  • Bei der Jobsuche ist die Arbeitsagentur eine Anlaufstelle. Greifen Sie auch auf private Arbeitsvermittlungen, Stellenanzeigen, Internetangebote, Jobbörsen zurück und vergessen Sie nicht, Ihre eigenen Kontakte durchs Networking zu nutzen

Informationsquellen

Literatur

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