Arbeitsvermittlung
Definition, Erklärung
Bei der Arbeitsvermittlung handelt es sich um „Tätigkeiten, Vorgänge und Institutionen, die auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden und Arbeitsplätzen gerichtet sind. Die Arbeitsvermittlung ist primär Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA, §§ 35 ff. SGB III). Die BA mit ihren Untergliederungen kann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen.“ (Quelle: Duden Recht A-Z)
Die Arbeitsvermittlung wird durch verschiedene Institutionen wahrgenommen:
- Bundesagentur für Arbeit, zuständig für Arbeitssuchende, v.a. bei Arbeitslosengeld-Empfängern
- Arbeitsgemeinschaften (ARGE) oder Jobcenter, zuständig für ALG II-Empfänger
- Private Arbeitsvermittlungen, zuständig für Arbeitslosengeld-Empfänger und Privatpersonen
- Personal-Service-Agenturen
- Zeitarbeitsfirmen
- Headhunter, zuständig für Fach- und Führungskräfte
- Initiativen zur Arbeitsvermittlung behinderter Menschen, wie z.B. Berufsförderungswerke
Im Laufe der Zeit hat sich der Beruf des Arbeitsvermittlers gebildet. Bei den ARGEn und der Bundesagentur für Arbeit werden diese auch als Fallmanager bezeichnet. Arbeitsvermittler können über den Studiengang Arbeitsmarktmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ausgebildet werden. Im übrigen kann seit dem 27. März 2002 jede natürliche und juristische Person bzw. Personengesellschaft als Arbeitsvermittler tätig sein. Dazu bedarf es lediglich einer Gewerbeanmeldung.
Aufgaben einer Arbeitsvermittlung:
- Beratung von Arbeitslosen und Jobsuchenden (Studenten, Aushilfskräfte, Fachkräfte, Behinderte, Frauen, usw.)
- Aufzeigen von passenden Stellenanzeigen auf dem Arbeitsmarkt
- Anbieten von Weiterbildungsmöglichkeiten
- Hinweis auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch
- Hinweis zu Förderungsmitteln für eine Existenzgründung
- Ansprechpartner für Arbeitgeber
- Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Berufliches Profiling, also inwieweit ein Jobangebot mit den Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Jobsuchenden zusammen passt
- Vermittlung von Zeitarbeit, Mini-Job, Festanstellung und Praktikum in In- und Ausland
Private Arbeitsvermittlungen können bei Arbeitslosen über den Vermittlungsgutschein bezahlt werden. Jobvermittlungen können je nach Kompetenzen der Arbeitsvermittlung regional, national oder auch ins Ausland erfolgen.
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil Az: S9 AD 95/06 vom 14.08.2006
Urteil: Arbeitsvermittlung hat Vorrang vor Datenschutzbedenken
Informationsquellen
- Bundesagentur für Arbeit
- Internationale Personalvermittlung bzw. Programm für rückkehrende Fachkräfte der ZAV
Literatur
- Arbeitslose als Kunden? Beratungsgespräche in der Arbeitsvermittlung zwischen Druck und Dialog von Volker Hielscher und Peter Ochs
- Profiling. Neue Eingliederungsstrategien in der Arbeitsvermittlung von gsub-Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH