Betriebsbedingte Kündigung
Definition, Erklärung
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn zum Beispiel durch Umsatzeinbußen, Wegfall von Aufträgen, Umstrukturierungen, oder durch eine Betriebsschließung ein oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen und der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Die Unternehmerentscheidung, die zum Abbau des Arbeitsplatzes führt, wird dabei von den Arbeitsgerichten auf „offensichtliche Willkür oder Unsachlichkeit“ geprüft. Basis ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), in dem in § 1 Abs. 3 die Kriterien für die Sozialauswahl definiert wurden. Ziel ist, bei mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern dem Arbeitnehmer zu kündigen, der am wenigsten von der Kündigung und seinen Folgen getroffen wird. Als Kriterien der Sozialauswahl dürfen seit der Neufassung des Gesetzes ab 1. Januar 2004 ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und möglicherweise vorliegende Schwerbehinderung herangezogen werden.
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil 2 AZR 42/10 vom 15.12.2011
Sozialauswahl ist keine Altersdiskriminierung - Urteil 2 AZR 1037/06 vom 13.03.2008
Zur betriebsbedingten Kündigung bei „Outsourcing“ - L 13 AL 4932/06 vom 14.12.2007
Betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern wegen Auftragsverlust - Urteil 2 AZR 807/06 vom 13.12.2007
Zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung - Urteil Az. 17 Ca 1920/07
Umschulung geht vor Kündigung - Urteil 2 AZR 807/06
BAG zum Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung - Urteil 8 AZR 695/05
Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines Charterflugunternehmens - ARD-Ratgeber Recht mit Urteilen und Antworten zu Fragen zum Thema