Kündigung in der Schwangerschaft? Chance auf eine Weiterbildung ergreifen

In Deutschland ist die Kündigung in der Schwangerschaft nicht so einfach. Sie genießt nämlich einen umfassenden Kündigungsschutz, der es nahezu unmöglich macht, das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zu kündigen. Auch während der Elternzeit gilt ein erweiterter Kündigungsschutz. Allerdings gibt es einige wenige Ausnahmeregelungen, die trotz der strengen gesetzlichen Vorgaben zu einer Kündigung in der Schwangerschaft führen können. Das kann natürlich erst einmal ein großer Schock sein, birgt aber auch Potenzial für die berufliche Weiterentwicklung. Frauen können die Zeit nach der Kündigung in der Schwangerschaft zum Beispiel für eine Weiterbildung nutzen und so ihre Kompetenzen ausweiten.

 

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Schwangere genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz.

 


Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

Der besondere Kündigungsschutz gilt während der gesamten Schwangerschaft. Es kann natürlich passieren, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Kenntnis von der Schwangerschaft hat. In diesem Fall muss die werdende Mutter ihn bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber informieren. Dann greift der Schutz trotzdem. Außerdem gilt er bis vier Monate nach der Entbindung.

Welche Pflichten haben schwangere Arbeitnehmerinnen?

Werdende Mütter genießen nicht nur einen besonderen Kündigungsschutz, sondern werden auch am Arbeitsplatz unter Mutterschutz gestellt. Dafür müssen sie den Arbeitgeber aber über ihren Zustand informieren. Laut Mutterschutzgesetz sollten sie das unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft tun. Das bedeutet aber nicht, dass sie dazu verpflichtet sind. Theoretisch können sie die Schwangerschaft auch verschweigen. Dann werden sie aber auch nicht unter Mutterschutz gestellt.


Wann die Kündigung in der Schwangerschaft trotzdem möglich ist

Nicht immer können Unternehmen schwangere Frauen weiterbeschäftigen, selbst wenn sie es wollten. Deswegen hat der Gesetzgeber ein paar Ausnahmen eingeräumt. Die folgenden Gründe rechtfertigen eine Kündigung in der Schwangerschaft:

  • Die Insolvenz steht kurz bevor und der Betrieb muss geschlossen werden.
  • Es handelt sich um einen Kleinbetrieb, der sich den langen Ausfall der werdenden Mutter nicht leisten kann.
  • Die schwangere Frau hat eine besonders schwere Pflichtverletzung wie einen Diebstahl, Industriespionage oder Gewalt gegen andere Mitarbeiter begangen.

Wenn einer dieser Gründe vorliegt, kann sich der Arbeitgeber die Zustimmung von der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen und die schwangere Frau kündigen.


Was ist im Falle einer Kündigung in der Schwangerschaft zu tun?

Aufgrund des umfassenden Kündigungsschutzes während der Schwangerschaft ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Kündigung in der Schwangerschaft seitens des Arbeitgebers unwirksam ist. Wenn keiner der Ausnahmegründe vorliegt und der Arbeitgeber keine Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erwirkt hat, sollten schwangere Frauen folgendermaßen reagieren:

  • Bei einer verbotswidrigen Kündigung in der Schwangerschaft müssen Frauen innerhalb von drei Wochen Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Sonst wird die Kündigung wirksam.
  • Zusätzlich ist es empfehlenswert, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden und den Fall dort publik zu machen.

Die Chancen, eine solche Kündigungsklage zu gewinnen, stehen in der Regel gut. Trotzdem kann es sein, dass keine der beiden Seiten an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert ist. Wenn das der Fall ist, kommt es in der Regel zu einem Vergleich. Für die werdende Mutter bedeutet das möglicherweise eine hohe Entschädigung. Ihre Arbeitsstelle hat sie dann aber trotzdem nicht mehr.


Kündigung in der Schwangerschaft als Chance begreifen: Zeit für Weiterbildung nutzen

Trotz des besonderen Kündigungsschutzes kann es also durchaus passieren, dass eine Frau in der Schwangerschaft ihre Arbeitsstelle verliert. Während dieser Zeit einen neuen Job zu finden, ist meist nicht so einfach. Stattdessen kann die Schwangerschaft genutzt werden, um die eigenen beruflichen Kompetenzen auszuweiten und so die Wahrscheinlichkeit für einen gelungenen beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu verbessern. Manche Frauen nehmen die Schwangerschaft auch als Anlass, den Beruf zu wechseln und sich durch eine Weiterbildung Qualifikationen in einem gänzlich neuen Bereich anzueignen.

Weiterbildung als Fernkurs

Mittlerweile werden zahlreiche Weiterbildungen als Fernkurse angeboten, was gerade schwangeren Frauen zugutekommt. Sie vermeiden lange Anfahrtswege und können es sich zu Hause gemütlich machen, während sie sich wertvolles Wissen aneignen. Vor allem zum Ende der Schwangerschaft nehmen die körperlichen Beschwerden bei vielen Frauen zu, sodass es von Vorteil ist, wenn sie nicht erst mit der Bahn oder dem Auto durch die halbe Stadt fahren müssen. Stattdessen klappen sie einfach nur den Laptop auf und nehmen so ihre verschiedenen Lerneinheiten wahr.

Noch einmal studieren

Neben kurzen Weiterbildungen in Form von Kursen und Seminaren gibt es auch Angebote, die mehrere Monate in Anspruch nehmen. Sogar ein Fernstudium ist grundsätzlich möglich. Schwangere Frauen sollten sich aber bewusst sein, dass das Studium nach der Geburt fortgeführt werden muss und einiges an Zeit in Anspruch nehmen wird.

Gesundheitlichen Zustand berücksichtigen

Prinzipiell können schwangere Frauen an Weiterbildungen teilnehmen, sofern es ihr gesundheitlicher Zustand erlaubt. Sogar während der Zeit des Mutterschutzes kann die Weiterbildung fortgeführt werden. Hier empfiehlt sich aber immer die individuelle Absprache mit dem behandelnden Arzt. Auch wenn viele Weiterbildungen keine körperliche Belastung bedeuten, kann der Stress und der Leistungsdruck für manche schwangere Frauen zu viel sein. Hier sollte also immer individuell abgewägt und die Weiterbildung gegebenenfalls auf einen Zeitpunkt nach der Geburt verschoben werden.


Auch in der Elternzeit gilt ein erweiterter Kündigungsschutz

Nach der Geburt können sich Mütter und Väter Elternzeit nehmen. Auch während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Weiterhin gilt ein besonderer Schutz bei der Kündigung in der Schwangerschaft, der nur durch die bereits genannten Ausnahmen ausgehebelt werden kann. Elternzeit und Mutterschutz können gemeinsam pro Kind bis zu drei Jahre betragen. Das ist eine lange Zeit, die viele Eltern nicht nur zur Kindeserziehung nutzen, sondern in der sie sich auch ihrer beruflichen Weiterbildung widmen. Die kann nämlich auch in Teilzeit durchgeführt werden, sodass die Kinder nicht zu kurz kommen.

Eine wöchentliche Maximalarbeitszeit muss nicht eingehalten werden, sofern es sich um eine unentgeltliche Ausbildung wie eine Fortbildung, eine Weiterbildung oder ein Studium handelt.  Anders sieht es aus, wenn im Rahmen der Weiterbildung Geld verdient wird, weil es sich zum Beispiel um ein bezahltes Volontariat oder Praktikum handelt. In diesen Fällen darf eine Arbeitszeit von 32 Wochenstunden nicht überschritten werden.

Gelegentlich bietet auch der Arbeitgeber selbst Förderungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten während der Elternzeit an. So stellt er sicher, dass die Fachkraft auf dem Laufenden bleibt und nach der Elternzeit wieder in den Betrieb einsteigen kann. Gleichzeitig eröffnet das die Option, den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf eine andere Stelle im gleichen Unternehmen vorzubereiten. Davon können beide Seiten profitieren. Der Arbeitnehmer muss die Weiterbildung nicht bezahlen und das Unternehmen behält eine wertvolle Arbeitskraft.


 

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