Arbeitsunfähigkeit: Alle wichtigen Regeln für Arbeitnehmer
Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ist für viele Arbeitnehmer ein sensibles Thema. Neben der Gesundheit stehen oft rechtliche Fragen im Fokus. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten genau zu kennen. Das sichert den Genesungsprozess ab.
Zudem erfüllen Sie so die gesetzlichen Anforderungen gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse.
Was genau bedeutet Arbeitsunfähigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne?
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit nicht mehr ausführen kann. Ursache ist ein körperlicher oder psychischer Krankheitszustand. Das gilt auch, wenn die Arbeit den Zustand verschlechtern würde.

Häufige Auslöser für längerfristige Arbeitsunfähigkeit sind chronische Belastungen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld.
Der Begriff ist immer auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bezogen. Ein Außendienstmitarbeiter mit einem Beinbruch ist meist arbeitsunfähig. Eine reine Schreibtischtätigkeit im Homeoffice wäre eventuell möglich. Maßgeblich ist allein das Urteil des behandelnden Arztes.
Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Es besteht eine unverzügliche Anzeigepflicht. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich. Im Regelfall muss dies vor Beginn der Arbeitszeit am ersten Tag geschehen. Nutzen Sie dafür Telefon, E-Mail oder Messenger.
Beachten Sie dabei betriebliche Vereinbarungen. Sie müssen keine Diagnose nennen. Die Information über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit reicht aus.
Wer stellt die Diagnose für eine rechtssichere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt. In der Regel geschieht dies nach einer persönlichen Untersuchung in der Praxis. Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) übermittelt die Arztpraxis die Daten direkt digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft diese Daten dann bei der Krankenkasse ab.
Dennoch müssen Sie den Arztbesuch rechtzeitig planen. Spätestens ab dem vierten Kalendertag ist die Bescheinigung Pflicht. Manche Arbeitsverträge fordern sie bereits ab dem ersten Tag.
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Akteur |
Verantwortung im Prozess |
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Arbeitnehmer |
Sofortige Meldung der Abwesenheit; Aufsuchen eines Arztes |
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Arzt |
Medizinische Untersuchung; Übermittlung der eAU an die Krankenkasse |
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Krankenkasse |
Speicherung der eAU-Daten; Bereitstellung für den Arbeitgeberabruf |
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Arbeitgeber |
Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der zuständigen Kasse |
Unterschied zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit?
Ein häufiges Missverständnis besteht in der Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit. Während die Arbeitsunfähigkeit einen vorübergehenden Zustand beschreibt, bei dem die Genesung und die Rückkehr an den Arbeitsplatz im Vordergrund stehen, ist die Berufsunfähigkeit auf Dauer angelegt.
- Arbeitsunfähigkeit: Vorübergehende Unfähigkeit, die aktuelle Arbeit auszuüben (Regelfall für Entgeltfortzahlung und Krankengeld).
- Berufsunfähigkeit: Dauerhafte Unfähigkeit (meist zu mindestens 50 %), den erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, oft infolge eines Unfalls oder einer chronischen Erkrankung.
Entgeltfortzahlung und Fristen
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf die Fortzahlung ihres Lohns durch den Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage). Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht.
Sollte dieselbe Erkrankung nach einer Rückkehr erneut auftreten, werden die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Zeitjahres zusammengerechnet. Sofern zwischen den Zeiträumen nicht mindestens sechs Monate liegen, in denen keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit vorlag.
Besondere Situationen bei Arbeitsunfähigkeit
Es gibt Konstellationen, in denen die Rechtslage komplexer wird:
- Erkrankung im Ausland: Hier gelten verschärfte Anzeigepflichten. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Adresse am Aufenthaltsort sowie die voraussichtliche Dauer schnellstmöglich mitteilen.
- Verhalten während der Krankheit: Patienten müssen sich genesungsfördernd verhalten. Alles, was die Heilung verzögert, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Spaziergänge an der frischen Luft sind jedoch bei vielen Diagnosen (z. B. Depressionen oder Atemwegsinfekten) ausdrücklich erlaubt oder sogar empfohlen.
- Zweifel des Arbeitgebers: Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) zur Überprüfung einschalten.
Die Rolle des Medizinischen Dienstes bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Krankenkasse auffordern, eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einzuholen. Dies geschieht meist dann, wenn begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Solche Zweifel können aufkommen, wenn Krankmeldungen auffällig häufig auf Brückentage fallen oder unmittelbar nach einem Konflikt am Arbeitsplatz eingereicht werden.
Der MD fungiert hierbei als neutrale Instanz. Er prüft durch ärztliche Gutachter, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Krankschreibung tatsächlich vorliegen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies im Ernstfall, dass er zu einer Untersuchung durch den MD erscheinen muss. Bestätigt der Gutachter die Arbeitsfähigkeit, entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab diesem Zeitpunkt.
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