Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer
Definition, Erklärung
Der Berufsrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz ist gedacht für berufstätige Arbeitnehmer, v.a. in Krisenbranchen. Zu den Versicherten zählen Angestellte, Arbeitnehmer und Beamte. Im Gegensatz zu anderen Zivilverfahren zahlt in der ersten Instanz jede Partei für Anwalt und Gericht selbst, auch der Gewinner eines Verfahrens. Die Berufsrechtsschutzversicherung wird üblicherweise mit der Privatrechtsschutzversicherung kombiniert. In der Regel gilt eine Wartezeit von 3 – 6 Monaten, bis der Berufsrechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
Leistungen einer Arbeitsrechtsschutzversicherung:
- Beratung durch Rechtsanwalt
- Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
- Gebührenübernahme für Sachverständige und Gutachter
- evt. auftretende Reisekosten
- Aufwendungen des Prozessgegners, wenn der Prozess verloren geht
- Aufwendungen für außergerichtliche Schlichtungsverfahren
Mögliche Einbindung von Rechtsarten in einem Arbeitsrechtsschutz:
- Strafrecht
- Vertragsrecht
- Sachrecht
- Recht vor Sozialgerichten
Versicherte:
- Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte
- Ehepartner eines Versicherten
- Kinder eines Versicherten
Der Berufsrechtsschutz hilft bei:
- Betriebsbedingter Kündigung
- nicht rechtmäßiger Sozialauswahl
- Kündigungen und Verletzung des Kündigungsschutzes
- Auseinandersetzungen über Gehalts- und Lohnzahlungen, auch Ausbildungsvergütungen
- der Durchsetzung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsgeld
- Arbeitszeugnissen, die den Arbeitnehmer benachteiligen
- Betriebsrente und anderen Ruhegeldern
- Ungerechtfertigten Behandlungen durch den Arbeitgeber oder Kollegen, z.B. bei Mobbing, sexueller Belästigung
- Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (AGG)
- Abmahnung
- Aufhebungsvertrag
- nicht erfolgter Beförderung, Versetzungen oder Streit bei Einstufung in bestimmte Besoldungsgruppe
- Arbeitszeit, Überstunden
- Schweigepflicht, Geheimhaltungspflicht
- Wichtig: Die Berufsrechtsschutzversicherung kann durch den Arbeitnehmer grundsätzlich in Anspruch genommen. Der Berufsrechtsschutz ist gegeben, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagen will, um einen Anspruch durchzusetzen, oder ob er sich gegen einen gerichtlichen Anspruch durch den Arbeitgeber verteidigen will
Eine Kostenübernahme wird evt. verweigert, wenn
- Kurzarbeit droht
- Areitsplatzverlust zu erwarten ist
- Streit mit dem Arbeitgeber bereits in der Vergangenheit bestand
- die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, z.B. bei Insolvenz, nicht sicher ist
- Massenentlassungen drohen
Die Berufsrechtsschutz übernimmt in der Regel nur Rechtsstreitigkeiten mit Aussicht auf Erfolg.
Tipps, Checkliste
- Achten Sie auf das Kleingedruckte, v.a. auf Vertragsbedingungen die den Zeitpunkt des Schadensereignisses betreffen. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, weil sie eine bevorstehende Streitigkeit mit Ihrem Arbeitgeber befürchten, wird diese in der Regel die Kosten nicht übernehmen
- Vergleichen Sie mehrere Versicherungen, nicht nur hinsichtlich des Preises
- Nehmen Sie den Rechtsschutz möglichst früh war
- Achten Sie darauf, welche Rechtsarten in Ihrer Berufsrechtsschutzversicherung enthalten sind
- Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband sind, haben Sie möglicherweise bereits einen Rechtsschutz. Prüfen Sie die dortigen Leistungen bevor Sie eine separate Berufsrechtsschutzversicherung abschließen
Achtung: Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler können diese Art von Versicherung nicht nutzen, wenn das jährliche Gesamtbruttoeinkommen 10.000 Euro übersteigt. Für sie gibt es den Firmenrechtsschutz.
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil IV ZR 305/07 vom 19.11.2008
BGH: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers - Rechtsanwalt in Salzburg