Beförderung oder Ernennung

Definition, Erklärung

Durch eine Beförderung wird einem Beschäftigten in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen ein höherer Dienstgrad verliehen (öffentlich) bzw. eine höhere Einstufung gegeben und mehr Verantwortung übertragen. Damit verbunden ist eine Gehaltserhöhung. Klar geregelt sind Beförderungen beim Militär und im Beamtentum. Basis dafür sind die Soldatenlaufbahnverordnung oder die Laufbahnverordnungen. Beförderungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen hängen üblicherweise von Vorgesetztenbeurteilungen ab. Trotz eines Leistungsgrundsatzes (nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 BBG: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) wird dagegen eine Beförderung im öffentlichen Dienst in der Praxis oft aufgrund von abgeleisteten Dienstjahren vorgenommen.

Ein Beamter erhält durch eine Beförderung eine andere Dienstbezeichnung. Der Beförderung geht ein mitwirkungsbedürftiger, begünstigender Verwaltungsakt voraus und vollzieht sich in der Ernennung durch das Beförderungsamt.

Ein Anspruch auf Beförderung im öffentlichen Dienst besteht nicht, auch wenn die gängige Praxis der Beförderung nach Dienstjahren einen anderen Eindruck vermittelt. Die Rechtsprechung zielt darauf ab, die dienstliche Beurteilung über die Eignung eines Kandidaten für eine Beförderung in den Vordergrund zu stellen. Um festzustellen, ob die Kriterien für die zu besetzende Stelle erfüllt werden, wird auf die Methoden der Einstellung zurückgegriffen: Dabei reicht für die Auswahl ein einziges Vorstellungsgespräch nicht aus. Deshalb werden vermehrt Assessment Center herangezogen. Vor der eigentlichen Ernennung kann ein Bewerber auch bereits auf der zu besetzenden Stelle in Probezeit arbeiten, um seine Eignung nachzuweisen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen, wie Prüfungen, Probezeit, Gespräche werden in den Laufbahnverordnungen geregelt.

Wie in privatwirtschaftlichen Unternehmen können sich Beamte auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben.

Von einer Transition spricht man, wenn die Beförderung in eine Position mit neuen Anforderungen und notwendigen Kompetenzen erfolgt.

Tipps, Checkliste

  • Wenn Sie Karriere machen wollen, sind Beförderungen zwingende voraussetzung. Sie sollten aber klären, ob Sie auch die Einschränkungen, wie längere Arbeitszeiten, Reisetätigkeiten, größere Verantwortung, Gefahr für work-life-balance usw., die mit einer höheren Position verbunden sind, auf sich nehmen wollen. Darüberhinaus müssen Sie dafür sorgen, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen
  • Bringen Sie gute Leistungen und lassen Sie Andere darüber reden
  • Vermarkten Sie sich selbst
  • Die Leistungen sollten aufzeigen, dass Sie die Fähigkeit haben, Führungspositionen auszufüllen (z.B. denken wie Arbeitgeber, weniger wie Arbeitnehmer)
  • Schreiben Sie Dankesschreiben
  • Loben Sie selbst. Über kurz oder lang werden Sie „zurück gelobt“
  • Übernehmen Sie – freiwillig – neue Aufgaben mit Selbstbewußtsein und zeigen Sie damit Ihre Fähigkeiten
  • Zeigen Sie Begeisterung, Interesse, Engagement und bringen Sie sich aktiv ein durch gute Vorbereitung auf Themen in Ihrer Abteilung, durch Vorträge, Verbesserungsvorschläge
  • Bauen Sie sich ein Netzwerk auf, dem auch die Entscheider über Beförderungen angehören
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten wie Weihnachtsfeiern, Ausstände und Projektabschlüsse dazu, mit anderen in Kontakt zu kommen und sich bekannt zu machen
  • Übernehmen Sie Mentoraufgaben im Betrieb und/oder Führungsaufgaben im Freizeitbereich
  • Zeigen sie Führungsqualitäten, indem Sie moderieren und Konflikte lösen
  • Achten Sie nicht nur darauf, gute Leistungen zu erbringen, sondern achten Sie auf ein gutes Erscheinungsbild. Dazu gehören die Kleidung, das Beherrschen des Business Knigge, soziale Kompetenzen und nicht zuletzt der entsprechende Partner/in
  • Wenn Sie nicht befördert werden, muss das nicht unbedingt an Ihnen liegen. Es kann an Kostengründen oder organisatorischen Gründen (Hierarchie flach halten) liegen, dass keine Beförderungen durchgeführt werden
  • Suchen Sie Ihre Befriedigung auch durch eine faire Bezahlung, durch Incentives, Dienstwagen u.ä.
  • Wenn Sie keine Weiterentwicklung im bisherigen Unternehmen sehen, sollten Sie sich nach Alternativen umsehen und einen Jobwechsel in Betracht ziehen
  • Bereiten Sie sich auf Ihre neue Aufgabe gut vor und eignen Sie sich eventuell benötigte Kompetenzen an
  • Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten an Ihre Personalabteilung
  • Don’t Dos:
    • auf arbeitsrechtliche Ansprüche pochen
    • kumpelhaftes Auftreten

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur

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