Welche Steuerklasse nach der Heirat?
Paare, die heiraten möchten, sollten sich am besten schon vor der Hochzeit Gedanken darüber machen, welche Steuerklasse sie nach der Heirat wählen möchten. Neben der Wahl des richtigen Fotografen für Hochzeitsfotos gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen zu beachten. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 gelten für Verheiratete und für diejenigen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Nach der Heirat erfolgt automatisch eine Änderung der Steuerklasse. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner die Steuerklasse 4 bekommt. Sie eignet sich jedoch nicht immer. Die Steuerklasse sollten Ehepartner abhängig von ihrem Einkommen ändern.
Steuerklassen, die nach der Heirat gewählt werden können
Nach der Heirat gilt die Regel, dass die Summe aus den Lohnsteuern beider Partner 8 ergeben muss. Beide Ehepartner können die Klasse 4 wählen. Alternativ
dazu kann sich ein Partner für die Klasse 3 und der andere für die 5 entscheiden. 3 und 5 können nur in Kombination miteinander gewählt
werden. Paare, die sich für die Steuerklasse 4 entscheiden, können auch die Variante mit Faktor wählen. Welche Lohnsteuer die beiden Partner wählen, hängt vom Einzelfall und vom Einkommen der beiden Partner ab. Es geht darum, Steuern zu sparen, damit vom Einkommen möglichst viel übrigbleibt.
Was die einzelnen Steuerklassen für Ehepartner bedeuten
Abhängig vom Einkommen stehen den Ehepartnern nach der Heirat die folgenden Einteilungen zur Auswahl:
- 4: Die Klasse 4 kann gewählt werden, wenn beide Partner ungefähr gleich verdienen. Bei den beiden Partnern sind die Abzüge dann annähernd gleich.
- 4 mit Faktor: Paare, die unterschiedlich viel verdienen, können die Klasse 4 mit Faktor wählen. Für beide Partner ermittelt das Finanzamt
abhängig vom Einkommen einen Faktor. Mit dem Faktorverfahren wird die Steuerlast gerechter verteilt. Das Ehegattensplitting wird hierbei berücksichtigt.
Diese Klasse bedeutet für beide Partner weniger Nachzahlungen, aber auch weniger Rückerstattungen. - 3: Diese ist die lohnsteuerlich günstigste Lohnsteuer und kann in Kombination mit 5 gewählt werden, wenn bei beiden
Partnern größere Einkommensunterschiede bestehen. Der Partner mit dem höheren Einkommen kann Steuerklasse 3 wählen, um nicht zu viel Lohnsteuer zu zahlen. - 5: Klasse 5 kann bei Partnern mit unterschiedlich hohem Einkommen in Kombination mit Klasse 3 gewählt werden. Sie ist die lohnsteuertechnisch ungünstigste Steuerklasse und kann von dem Partner mit dem geringsten Einkommen gewählt werden.
Tipp: 4 mit Faktor ist für die beiden Partner mit unterschiedlich hohem Einkommen fairer als die Kombination aus 3 und 5. Die beiden
Ehepartner zahlen jedoch insgesamt mehr Steuern als bei der Kombination aus 3 und 5. Der weniger verdienende Ehepartner hat jedoch mehr übrig als bei der Steuerklasse 5.
Wann Ehepartner nach der Heirat aktiv werden müssen
Beide Ehepartner erhalten nach der Heirat automatisch Steuerklasse 4 und müssen nicht selbst aktiv werden, um die Lohnsteuer zu ändern. Haben beide Ehepartner ein ungefähr
gleich hohes Einkommen, ist die Klassifizierung 4 sinnvoll. Die beiden Partner können die ihnen zugewiesene Lohnsteuer behalten. Die Meldebehörden informieren das Finanzamt
über die Heirat, sodass das Finanzamt automatisch die Änderung vornimmt. Nur dann, wenn die beiden Ehepartner unterschiedlich hohe Einkommen beziehen, sollten
sie aktiv werden und die Lohnsteuer ändern. Die Änderung müssen die beiden Partner auch vornehmen, wenn sie sich für die Steuerklasse 4 mit Faktor
entscheiden. Paare müssen die Änderung nicht unbedingt nach der Heirat vornehmen.
Eine Änderung ist auch noch später möglich, wenn sich die Einkommenssituation während der Ehe ändert. Wird beispielsweise einer der beiden Partner befördert und verdient er dann deutlich mehr als der andere, ist eine Änderung in die Kombination 3 und 5 möglich. Eine Änderung kann abhängig von der Einkommenssituation mehrmals vorgenommen werden. Der Wechsel ist sogar mehrmals im Jahr möglich. Haben beide Partner unterschiedlich viel verdient und wechselt derjenige mit dem geringeren Einkommen in einen besser bezahlten Job, können beide Partner die Änderung in Steuerklasse 4 vornehmen.
Wie die Änderung nach der Heirat funktioniert
Für die Änderung müssen die beiden Ehepartner beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen, den sie beide unterschreiben. Für die Änderung können beide Partner
das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ ausfüllen. Im Antrag müssen die beiden Partner ihre Identifikationsnummer angeben. Die Änderung der Steuerklasse
greift ab dem Monat der Antragstellung. Ehepartner sollten daher zeitnah nach der Heirat an die Änderung denken, um die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen. Das Finanzamt ändert dies in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Seit Oktober 2021 ist der Antrag auf Änderung online über ELSTER möglich. Um zu ermitteln, welche Lohnsteuern für beide Ehepartner am günstigsten sind, steht im Internet ein Steuerklassenrechner kostenlos zur Verfügung. Um ihn zu nutzen, werden Angaben zum Jahresbruttoeinkommen der beiden Partner gemacht. Der Rechner zeigt die steuerliche Belastung an und hilft bei der Entscheidung. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Ehepartner grundsätzlich verpflichtet, wenn sie die Kombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor gewählt haben. Bei Klasse 4 ist die Abgabe der Steuererklärung keine Pflicht.
Bildquelle: depositphotos.com