Mitarbeiterparkplatz oder Firmenparkplatz

Definition, Erklärung

Ein Anspruch auf einen (kostenlosen) Mitarbeiterparkplatz besteht generell nicht. Mit dem Neubau einer Immobilie ist normalerweise die Auflage verbunden, Parkplätze zu schaffen. Auch das Gewerbeaufsichtsamt kann die Betriebserlaubnis mit der Forderung nach Parkplätzen verbinden. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten kommen in der Regel mit dem PKW oder einem LKW. Daher sind die Unternehmer selbst daran interessiert, genügend Parkplätze anzubieten, wobei durchaus eine Trennung von Mitarbeiter- und Kundenparkplätzen sinnvoll sein kann. Allerdings ist es nicht immer möglich, Parkplätze auszuweisen, z.B. wenn sich das Unternehmen in einem Bürogebäude in einem Altbau in der Fußgängerzone befindet. Manche Firmen stellen in diesen Fällen kostenlose oder ermäßigte Tickets für den öffentlichen Verkehr bereit, um die Mitarbeiter zu motivieren, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Wie ein Mitarbeiter zur Arbeit kommt, bleibt ihm überlassen. Der Arbeitgeber kümmert sich nicht darum.

Die Bereitstellung eines Mitarbeiterparkplatzes kann auch im Arbeitsvertrag geregelt sein. Daraus lässt sich dann ein Anspruch ableiten. Gerade Führungskräfte kommen immer wieder in den Genuss, einen Firmenparkplatz gestellt zu bekommen zusammen mit einem Firmenwagen.

Tipps, Checkliste

  • Bestehen Unklarheiten bzgl. von Mitarbeiterparkplätzen, kann der Betriebsrat in die Betriebserlaubnis Einsicht nehmen. So kann er herausfinden, ob das Unternehmen spezielle Parkplätze für die Mitarbeiter bereitstellen muss
  • Der Mitarbeiterparkplatz kann auch gebührenpflichtig sein. Mancher Arbeitgeber stellt eine ermäßigte Parkplatzkarte für Mitarbeiter zur Verfügung
  • Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung auf dem Parkplatz
  • Auch auf Firmenparkplätzen bestehen die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten, wie ausreichende Beleuchtung und Streupflicht im Winter. Der Arbeitgeber haftet aber nicht für Schäden, die ansonsten dort auftreten

Arbeitsrecht, Urteile

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