Betriebsvereinbarung

Definition, Erklärung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, die durch einen Betriebsrat vertreten werden. Sie regelt in erster Linie mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten, also vor allem die betrieblichen Arbeitsbedingungen.Sie bedarf der Schriftform, regelt Rechte und Pflichten der Parteien und schafft verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer des Betriebs. Basis ist das Betriebsverfassungsgesetz. Im Gegensatz zu Tarifverträgen gelten Betriebsvereinbarungen nur für einzelne Unternehmen, Konzerne oder definierte Betriebsteile bzw. Standorte. Dadurch können die speziellen Bedürfnisse eines Unternehmens berücksichtigt werden.

Inhalte können sein:

Generell gilt, dass Regelungen in einem Tarifvertrag nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sind, außer der Tarifvertrag sieht dies ausdrücklich vor. Sollten trotzdem Regelungen zu einem Thema im Tarifvertrag und in einer Betriebsvereinbarung getroffen worden sein, sind die Regelungen eines Tarifvertrags über die der Betriebsvereinbarung zu stellen. Der Arbeitsvertrag dagegen ist nur dann über eine Betriebsvereinbarung zu stellen, wenn der Arbeitnehmer durch diesen begünstigt wird (Günstigkeitsprinzip).

Die Betriebsvereinbarung umfasst alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Führungskräfte. Sie gilt damit auch für Leiharbeitnehmer. Sie kann neben einem Tarifvertrag zusätzlich bestehen.

Gültigkeitsdauer bzw. Ende einer Betriebsvereinbarung durch:

  • Ersatz durch neue Betriebsvereinbarung
  • Kündigung. Die übliche Kündigungsfrist ist 3 Monate, wenn nichts anderes geregelt ist
  • zeitliche Befristung
  • Aufhebungsvertrag
  • Erreichen eines Zwecks, der in der Betriebsvereinbarung definiert ist
  • Achtung: Keine Beendigung der Betriebsvereinbarung durch Neuwahl eines Betriebsrats

Tipps, Checkliste

  • Betriebsvereinbarungen sind für jeden Mitarbeiter zugänglich zu machen, z.B. durch Aufliegen beim Betriebsrat oder Aushang am schwarzen Brett
  • Betriebsvereinbarungen müssen schriftlich vorliegen und erfordern eine Unterschrift von Arbeitgeber und Betriebsrat(svorsitzenden)
  • Eine Betriebsvereinbarung kann auch durch Spruch der Einigungsstelle zustande kommen, sog. „erzwingbare Betriebsvereinbarung“ im Unterschied zur „freiwilligen Betriebsvereinbarung“. In diesem Fall unterschreibt der Einigungsstellenvorsitzende anstatt des Betriebsratsvorsitzenden
  • Zur Formulierung einer Betriebsvereinbarung können Sie sich an Mustern orientieren und diese an die individuelle Situation des Betriebs anpassen
  • Eine Betriebsvereinbarung ist auch zu einzelnen Themen möglich, z.B. Mobbing oder Einführung eines neuen IT-Systems

Informationsquellen

Literatur

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