Arbeitspausen
Definition, Erklärung
Die Pausenzeiten sind durch das Arbeitszeitgesetz geregelt und können auch durch einen Arbeitsvertrag nicht geändert werden. Die Pause dient dem Schutz der Mitarbeiter vor Überanstrengung und gibt Gelegenheit zum Essen.
Gerade psychische Überlastung gehört zu den häufigsten Ursachen für mangelhafte Arbeitsleistungen und krankheitsbedingte Fehlzeiten. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass der Organismus eine hohe Konzentrationsfähigkeit von 70 bis 80 Minuten aufbringt und danach etwa 20 Minuten passiv ist. Es lohnt sich diese Zeit für eine kurze Entspannung zu nutzen. Dafür bieten sich Kaffekochen an, ein paar gymnastische Übungen, vor allem bei Schreibtischtätigkeiten, Telefonate oder auch die Ablage. Die ersten Abschnitte dieser Erholungsphase sind besonders wirksam.
Der normale Rhythmus eines Menschen weist ein Leistungshoch am Vormittag auf, das gegen Mittag in eine natürliche Müdigkeit mündet, die nicht nur mit dem Mittagsessen zusammenhängt. Deshalb befürworten Mediziner den Mittagsschlaf, oder auch „Power-Nap“ genannt. Er sollte nicht länger als 20 bis 30 Minuten dauern. Vor allem in USA, Kanada, England und Japan gibt es deshalb bereits eigene Entspannungsräume.
Tipps, Checkliste
- Es ist eine Mindestruhe von ununterbrochenen 11 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum einzuhalten, d.h. zwischen der Beendigung eines Arbeitstages und Beginn eines neuen müssen mindestens 11 Stunden vergangen sein. Eine Arbeitsbereitschaft in diesem Zeitraum ist daher nicht möglich, wohl aber eine Rufbereitschaft oder ein Bereitschaftsdienst, sofern ein Zeitausgleich gewährleistet ist
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Pause mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Ist die Arbeitszeit weniger als 6 Stunden, besteht kein Anspruch auf die Gewährung einer Pause. Die Pausen sind im voraus festzulegen
- Die Ruhepause lässt sich in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten teilen
- Beträgt die Pause weniger als 15 Minuten, handelt es sich um eine Arbeitsunterbrechung, die zur Arbeitszeit zählt. Der Mitarbeiter kann sie nach eigenem Ermessen einlegen. Vor allem in hochmechanisierten Betrieben gibt es dazu möglicherweise tarifliche Regelungen
- Die Ruhezeit gehört mit Ausnahme des Bergbaus nicht zur Arbeitszeit und ist daher normalerweise nicht zu vergüten
- Die Ausgestaltung einer Ruhezeit ist frei. Der Mitarbeiter entscheidet selbst, wo und wie er die Pause verbringt. Eine Betriebsvereinbarung kann allerdings festlegen, dass der Betrieb nicht zu verlassen ist
- Ist ein Betriebsrat vorhanden, so ist dieser bei der Festlegung der Lage und Dauer der Arbeitspausen hinzuzuziehen
- In einem Zeitraum von 7 Tagen ist eine 24-stündige Ruhezeit zu gewährleisten, wobei ein Tag den Sonntag umfasst. Für eine notwendige Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es eigene Regeln
- Nutzen Sie die Pausen. Gerade schwierige Aufgaben lösen sich oft wie von selbst, wenn man eine Pause einlegt und etwas anderes macht
- An Bildschirmarbeitsplätzen sollte in jeder Stunde eine 5-minütige Unterbrechung eingelegt werden, um Augenproblemen vorzubeugen
- Bei Jugendlichen gelten längere Arbeitspausen: ab 4,5 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten Pause
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil Az. 3 Ca 1336/09 vom 14.09.2009
Raucherpausen ohne Ausstempeln rechtfertigen fristlose Kündigung - Urteil 6 AZR 861/98
Arbeitspausen bei Wechselschichten - Urteil 2 A 11942/03.OVG
Unerlaubte „Arbeitspausen“ – OVG: Beamter muss Detektivkosten zahlen - Urteil 9 AZR 4/00
Bezahlte Arbeitspause und tarifliches Urlaubsentgelt