Ferienjob

Definition, Erklärung

Ein Ferienjob ist ein legales befristetes Arbeitsverhältnis von Schülern. Dabei gelten Rahmenbedingungen, die durch das Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt werden. Prinzipiell ist die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren verboten. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nur bestimmte Tätigkeiten ausüben und maximal 2 (bzw. 3 Stunden in der Landwirtschaft) pro Tag arbeiten.

Es handelt es sich um einen Ferienjob, wenn

  • Kinder im Alter von 13 oder 14 Jahren maximal 2 Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, siehe Kinderarbeit
  • Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren maximal 40 Stunden wöchentlich über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen (4 Wochen) jährlich in den Schulferien arbeiten
  • Schüler oder Studenten, die mindestens 18 Jahre alt sind, 50 Tage jährlich oder 2 Monate zusammenhängend arbeiten

Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass

  • die Arbeitszeit nicht länger als 8 Stunden am Tag ist
  • an maximal 5 Tagen innerhalb der Woche gearbeitet werden darf
  • an Samstagen, Sonn- und Feiertagen keine Arbeit geleistet wird, wobei allerdings Ausnahmen für bestimmte Branchen bestehen, z.B. Gastronomie, Altenheime etc.
  • der Jugendliche keine gefährlichen und/oder gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten ausübt, d.h. nicht mit Kettensägen oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen arbeitet oder in extremer Hitze oder Kälte
  • generelle Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes, incl. ärztlicher Untersuchungen

Erlaubt sind für Jugendliche unter 18 Jahren Tätigkeiten, wie:

  • Botengänge
  • einfache Montagearbeiten
  • Einsortieren von Waren
  • Mitwirkungen im Medien- und Kulturbereich mit besonderen Genehmigungen, v.a. bei Kindern unterhalb von 15 Jahren

Sozialversicherungen, Steuern und Ferienjob:

  • Da die Tätigkeit übers Kalenderjahr maximal 4 Wochen lang sein darf, besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (eine Versicherungspflicht beginnt erst ab 50 Arbeitstage bzw. 2 Monate)
  • Vom Arbeitslohn wird die Lohnsteuer einbehalten. Keine Steuern sind bei einem Minijob, also einem Verdienst von maximal 400 Euro zu bezahlen
  • Im Ferienjob sind Sie automatisch versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung

Ferienjobber gehören zu den Arbeitnehmern. Dementsprechend haben sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld, anteiliges Weihnachtsgeld, Urlaub und Einkommen.

Umgangssprachlich wird von Ferienjob auch dann gesprochen, wenn die Tätigkeit von Volljährigen in den Schul- oder Semesterferien ausgeübt wird. Ist die Schulpflicht noch nicht vorbei, gelten die obigen Rahmenbedingungen. In allen anderen Fällen gibt es keinen Jugendarbeitsschutz mehr und es gelten die üblichen Bedingungen für einen Minijob, Nebenjob oder auch für eine ganz normale Beschäftigung.

Tipps, Checkliste

  • Wenn Sie als Schüler einen Ferienjob ausüben, sind Sie Arbeitnehmer. Deshalb müssen Sie dem Arbeitgeber Ihre Lohnsteuerkarte vorlegen
  • Bei Steuerklasse I bleiben Sie steuerfrei, wenn Ihr Monatslohn 898,65 Euro nicht überschreitet
  • Überschreitet Ihr Monatslohn obigen Grenzwert, sollten Sie eine Einkommensteuererklärung erstellen. In vielen Fällen erhalten Sie dann bezahlte Steuern teilweise oder ganz zurück. Wenn Sie weniger als 7.664 Euro jährlich verdienen, bleiben Sie steuerfrei
  • Überlegen Sie sich, ob evt. ein Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland in Frage kommt. Hier würden sich dann auch gleich die Sprachkenntnisse verbessern lassen. Manche Städte und Gemeinden bieten z.B. Ferienjobs in der Partnerstadt an
  • Durchsuchen Sie die Stellenbörsen. Vielfach werden dort auch Ferienjobs angeboten. Oder Sie können sich direkt bei den Firmen in einer Initiativbewerbung bewerben. Gerade größere Firmen bieten gerne zur Imagepflege und zur ersten Kontaktaufnahme Ferienjobs an
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, über Ferienjobs erste Berufserfahrungen zu sammeln und möglicherweise Kontakte zum „Traumberuf“ aufzubauen
  • Wenn Sie bereits volljährig sind und länger als 4 Wochen arbeiten, gilt es aufzupassen bei den Einnahmen hinsichsichtlich Kindergeld und Bafög: Kindergeld, das für Sie an Ihre Eltern oder an Sie bezahlt wird, ist zurückzubezahlen, wenn Sie mehr als 7.680 Euro jährlich verdienen. Das Bafög wird gemindert, wenn Sie monatlich mehr als 255 Euro verdienen

Informationsquellen

Literatur

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