Minijob gefährdet durch Überschreitung des Einkommens
Schnell wird aus einem Minijob ein normaler Job, wenn das Gehalt regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat beträgt. Gründe dafür können sein:
- Steigende Arbeitszeiten
- Zahlung des Mindeststundenlohns von 8,50 Euro ab dem 01.01.2015
Damit fallen dann auch die Vorteile hinsichtlich der gesetzlichen Sozialversicherung weg.
Um das zu verhindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Verkürzung der Arbeitszeiten
- Entgeltumwandlung, d.h. Bestandteile des Einkommens werden in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) bezahlt. Dabei können bis zu 242 Euro im Monat einbezahlt werden. Konkret heißt das, dass Lohn, der unter 692 Euro im Monat liegt, weiterhin den Bedingungen des Minijobs entspricht
Voraussetzungen für Entgeltumwandlung:
- Der ausbezahlte monatliche Lohn überschreitet weiterhin die 450 Euro Grenze nicht
- In die betriebliche Altersversorgung (bAV) werden nicht mehr als 242 Euro monatlich einbezahlt
- Die Tätigkeit ist eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Das gilt für Minijobber, die
- ihre Beschäftigung vor 2013 aufgenommen haben und auf eine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben
- ihre Beschäftigung nach dem 01.01.2013 aufgenommen haben und von der Rentenversicherungpflicht nicht befreit sind
Tipps
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Entgeltumwandlung
- Ist der Arbeitgeber mit einer Entgeltumwandlung einverstanden, können Sie diese auch in Anspruch nehmen, wenn Sie von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind
- Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber über die von ihm bereitgestellten Formen der betrieblichen Altersversorgung beraten. Diese können eine Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse sein