Mindestlohn in Deutschland

Durch den Mindestlohn wird für den regulären Stundenlohn eine Untergrenze markiert. Diese darf von den Arbeitgebern nicht unterschritten werden. Der Mindestlohn in Deutschland wird fortlaufend angepasst und dient der Sicherung eines angemessenen Einkommens, der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und dem Schutz der Beschäftigten vor Unterbezahlung.

Doch wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland aktuell und wer ist für seine Kontrolle und Anpassung zuständig?

Was ist unter Mindestlohn zu verstehen?

Am 1. Januar 2015 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Damals betrug dieser 8,50 Euro pro Stunde. Durch den Mindestlohn wird eine Lohnuntergrenze markiert. Es gibt einige Ausnahmen, aber in der Regel dürfen Arbeitnehmer nicht weniger Lohn ausgezahlt bekommen. Ansonsten macht sich der Arbeitgeber strafbar.

Die Würfelreihe Mindestlohn in Deutschland liegt auf einem Holztisch, im Hintergrund sind Euro-Geldscheine und rechts eine violette Rechenmaschine angeschnitten.

Der Mindestlohn bildet in Deutschland die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer.

Laut § 22 MiLoG gilt der Mindestlohn für folgende Personengruppen:

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt seit seiner letzten Anpassung vom 1. Januar 2025 bei 12,82 pro Stunde. Für die Folgejahre stehen bereits weitere Anpassungen fest. Zum 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn auf 13,90 Euro steigen und ab 1. Januar 2027 muss Arbeit in Deutschland mindestens mit 14,60 Euro die Stunde entlohnt werden.

Der Mindestlohn in Deutschland hat sich seit seiner Einführung wie folgt entwickelt:

Jahreszahl

Brutto-Mindestlohn (Euro/Stunde)

2015

8,50

2016

8,50

2017

8,84

2018

8,84

2019

9,19

2020

9,35

2021 (01.01. bis 30.06.)

9,50
2021 (01.07. bis 31.12.)

9,60

2022 (01.01. bis 30.06.)

9,82

2022 (01.07. bis 30.09.)

10,45

2022 (01.10. bis 31.12.)

12,00

2023

12,00

2024

12,41
2025

12,82

Wer kontrolliert den Mindestlohn?

Der Mindestlohn in Deutschland wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FSK) überwacht und kontrolliert. Die Behörde hat unter anderem zu prüfen, ob die Arbeitgeber sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten oder den geltenden Branchenmindestlohn auszahlen. Eine Kernaufgabe der Bundeszollverwaltung ist auch die Überprüfung der Einhaltung der Dokumentationspflicht. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten korrekt erfassen.

Hinweis: Verstoßen Arbeitgeber gegen das Gesetz und zahlen nicht den festgelegten Mindestlohn, drohen ihnen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro. Wer seine Dokumentationspflicht verletzt, muss mit Bußgeldern bis 30.000 Euro rechnen.

Werden Subunternehmen mit der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt, muss das Unternehmen im Rahmen der Auftraggeberhaftung die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sicherstellen. Verstöße werden nicht nur mit Bußgeldern geahndet. Die betroffenen Firmen können auch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Die Anpassung des Mindestlohnes folgt der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Turnusmäßig wurde anfänglich alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohnes entschieden. Wie in der Tabelle ersichtlich gab es 2022 eine außerplanmäßige Erhöhung auf zwölf Euro pro Stunde. Diese Anpassung wurde durch die Bundesregierung vorgenommen, mit dem Ziel, das Niveau der Entlohnung auf ein existenzsicherndes Level zu heben.

Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn?

In einigen Branchen ist es üblich, eigene Mindestlöhne festzusetzen. Diese Lohnuntergrenzen werden in den Tarifverträgen festgeschrieben und von der Bundesregierung zu allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhnen erklärt.

So müssen sich Unternehmen folgender Branchen an eigene Mindestlöhne halten:

  • Bodenabfertigung an Flughäfen
  • Dachdeckerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Gebäudereinigung
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Leiharbeit
  • Pflege
  • Schornsteinfeger

Wichtige Fakten über den Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn bildet in Deutschland die zwingende Lohnuntergrenze, die jeder Arbeitgeber seinen Beschäftigten pro Arbeitsstunde zahlen muss, wobei die tatsächliche Auszahlung über verschiedene, zulässige Entlohnungsmodelle erfolgen kann.

Welche Entlohnungsmodelle gibt es?

Der Mindestlohn wird als Bruttostundenlohn angegeben. Darüber hinaus sind auch andere Entlohnungsmodelle möglich. Zulässig sind auch Monatslöhne. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Summe der geleisteten Arbeitsstunden mindestens der Höhe des Mindestlohnes entspricht. Auch bei Stück- und Akkordlöhnen ist sicherzustellen, dass jede Arbeitsstunde mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet wird.

Wann ist der Mindestlohn zu zahlen?

Laut § 2 MiLoG ist die Zahlung des Mindestlohnes zur vereinbarten Fälligkeit zu entrichten. Der späteste Zahlungstermin ist der letzte Bankarbeitstag im Folgemonat. Liegt keine Vereinbarung vor und die Bemessung des Lohns erfolgt nach Zeitabschnitten, ist die Zahlung nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte fällig. Zeitabschnitte enden regelmäßig mit dem Ablauf eines Monats.

Bekommen Minijobber Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, unabhängig, wie lange oder wie oft sie arbeiten. Damit erhalten auch Minijobber den Mindestlohn. In der Praxis sieht es so aus, dass Minijobber 2025 maximal 556 Euro verdienen dürfen. Der Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro pro Stunde. Damit dürfen Minijobber monatlich 43,3 Stunden oder wöchentlich zehn Stunden arbeiten. Bei höheren Lohnzahlungen reduzieren sich die Arbeitsstunden.

Mindestlohn während der Ausbildung?

Auszubildende in Deutschland bekommen keinen gesetzlichen Mindestlohn. Sie erhalten stattdessen eine Mindestausbildungsvergütung. Der Mindestlohn für Azubis ist nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu verwechseln.

Die Mindestausbildungsvergütung 2025 setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Ausbildungsjahr = 682 Euro monatlich
  2. Ausbildungsjahr = 805 Euro monatlich
  3. Ausbildungsjahr = 921 Euro monatlich
  4. Ausbildungsjahr = 955 Euro monatlich

Wer legt den Mindestlohn fest?

Der Mindestlohn in Deutschland wird von einem unabhängigen Gremium festgelegt. Diesem gehören Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und der Wissenschaft an. Das Gremium unterbreitet Vorschläge zur Höhe des Mindestlohnes. Diese müssen von der Regierung bestätigt und offiziell anerkannt werden.

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