Direktversicherung für Arbeitnehmer
Definition, Erklärung
Eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung oder Betriebsrente ist die Direktversicherung, die eine Spezialform der Lebensversicherung darstellt.
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) die Direktversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Damit wird die Direktversicherung an ihn oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber bezahlt. Daher handelt es sich bei den Versicherungsbeiträgen letztendlich um Einkommen, das in Form von Gehaltsumwandlung in die Altersvorsorge fließt.
Beiträge:
- Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), d.h. im Jahr 2011 bis zu 2.640 Euro jährlich, zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag sind steuerfrei. Der Zusatzbetrag von 1.800 Euro ist allerdings sozialversicherungspflichtig
- Zahlung durch den Arbeitgeber als Gehalts- oder auch Entgeltsumwandlung bzw. als Zusatzleistung
- Die Zahlung der Beiträge kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich erfolgen
Formen der Direktversicherung:
- Private Rentenversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung
Direktversicherung und Steuer:
- Obwohl die Beiträge aus dem Einkommen des Arbeitnehmers entnommen werden, unterliegen diese nicht der Lohnsteuer
- Maximal 2.640 Euro pro Jahr (2010) sind steuerfrei einzahlbar
Auszahlung der Direktversicherung:
- Am Ende der Laufzeit, frühestens zum 60. Lebensjahr Auszahlung an versicherten Arbeitnehmer oder an die Hinterbliebenen
- Die Auszahlung an den Arbeitnehmer erfolgt in Form einer monatlichen Rente (Altersrente) bis zum Lebensende oder durch eine einmalige Auszahlung (Kapitalzahlung)
- Es sind auch Teil-Auszahlungen möglich (30 % des Kapitals) und der Rest in Form einer Rente
- Die Auszahlung an die Hinterbliebenen erfolgt bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit
- Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II
- Nach dem Alterseinkünftegesetz sind die Auszahlungen zu versteuern, sog. Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
- Eine vorzeitige Kündigung der Direktversicherung durch den Arbeitnehmer ist ausgeschlossen
- Auch bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers sind die Ansprüche bzgl. der Direktversicherung abgesichert durch den Pensionssicherungsverein
Direktversicherung und Sozialversicherung:
- Die Beitragszahlungen für die Direktversicherung werden bei den Abgaben für die Sozialversicherung nicht berücksichtigt
- Die Auszahlung einer Direktversicherung wird als Einkommen bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen berücksichtigt
Tipps, Checkliste
- Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung über die Möglichkeiten einer Direktversicherung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten
- Vergleichen Sie die Leistungen, Beiträge und Auszahlungen verschiedener Versicherungsanbieter
- Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, kann die Direktversicherung mitgenommen werden und vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden
- Sie können bei einem Jobwechsel oder wenn Sie sich selbständig machen, die Beiträge für die Direktversicherung selbst bezahlen oder Sie stellen Ihre Zahlungen ein und lassen die Versicherung beitragsfrei
- Die Direktversicherung ist nur über den Arbeitgeber im Hauptjob möglich, nicht über einen Nebenjob
- Nutzen Sie möglicherweise die vermögenswirksamen Leistungen, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, um die Beiträge einer Direktversicherung zu entrichten
- Die Direktversicherung ist attraktiv, da die Beitragseinzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei erfolgen und das zu versteuernde Einkommen aufgrund der Gehaltsumwandlung mindern. Auch wenn die Auszahlungen zu versteuern sind, ergibt sich in der Regel aufgrund des in der Rente niedrigeren Steuersatzes ein Steuervorteil
- Auch für Minijobber, Selbständige ist die Direktversicherung interessant, da der Anspruch nicht verfallen kann, beitragsfrei gestellt werden kann und nicht pfändbar ist
- Überlegen Sie, ob der Mitabschluss einer Hinterbliebenenabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist
- Nehmen Sie eventuell die Riester-Förderung für die Direktversicherung in Anspruch
- Hinweis:
Häufig wird von Direktversicherung auch gesprochen, wenn die Versicherung komplett über das Internet abgewickelt wird. Das können alle Arten von Versicherungen sein. Diese Versicherungen haben aber nichts mit der Direktversicherung als Altersvorsorge zu tun!
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil Az.: 3 AZR 529/07 vom 14.01.2009
Unverfallbarkeit von Versorgungszulagen - Urteil Az.: 1 BvR 1924/07
Gericht bestätigt Beitragspflicht - Urteil 3 AZR 17/09
Firma haftet für Betriebsrente
Literatur
- Die pauschal besteuerte Direktversicherung nach dem AltEinkG von Henriette M. Meissner
- Praxishandbuch Förderung der Altersvorsorge von Frank Nevels