Berufsunfähigkeit

Definition, Erklärung

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft fast ein Viertel der Arbeitnehmer. Häufigster Grund sind mittlerweile psychische Erkrankungen (30 % der Fälle), wie Depressionen, und Rückenerkrankungen mit 20 %. Nur ein geringer Prozentsatz wird durch einen Unfall ausgelöst. Die Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist über den Arzt zu beantragen und durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Liegt dieses vor, führt die Anerkennung der Berufsunfähigkeit automatisch zur Kündigung des Arbeitsplatzes.

Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Rentenversicherung versichert und haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist eine Versicherungszeit von mindestens 5 Jahren. In dieser Zeit müssen 3 Jahre lang Beiträge bezahlt worden sein oder Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden können. Der Versicherungsfall tritt bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit ein. Diese ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.

Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hängt von der Höhe des bisherigen Einkommens ab. Durchschnittlich werden 700 Euro pro Monat bei voller Erwerbsminderung bezahlt. Die volle Höhe wird nur bezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit geringer als 3 Stunden pro Tag ist. Zwischen 3 und 6 Stunden Erwerbsfähigkeit wird die Rente zu 50 % gewährt. Besteht generell die Möglichkeit, in einem anderen Beruf zu arbeiten, wird keine Rente bezahlt. Der Betroffene ist dann gezwungen, sich eine andere Arbeit zu suchen oder sich arbeitslos zu melden.

Ab dem 01.01.2001 gilt die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte die vor dem 02.01.1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann abgeschlossen werden als

  • selbständige Versicherung, d.h. der Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz im Falle der Berufsunfähigkeit ohne weitere Leistungen wie Rente
  • Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitzusatzversicherung (BUZ)
  • Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer BUZ
  • Basisrente mit Einschluss einer BUZ
  • Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds

Tipps, Checkliste

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Schutz. Es ist dann umso einfacher, einen passenden und günstigen Tarif zu finden. Auch müssen Jüngere selten Risikozuschläge bezahlen
  • Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke, indem Sie von Ihrem Nettoeinkommen alle Einnahmen, Vermögenswerte und zustehende Renten abziehen
  • Um Ihren Lebensstandard sichern zu können, ist es notwendig, diese Versorgungslücke durch private Vorsorge zu decken
  • Vergleichen Sie verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen hinsichtlich Preis und Bedingungen. Die Preise sind grundsätzlich abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Geschlecht und Beruf
  • Die Verträge sollten bis zum 67. Lebensjahr laufen
  • Wenn Sie als „riskant“ eingeordnet werden aufgrund Ihres Beruf oder aufgrund von Krankheiten, sollten Sie hartnäcking bleiben, um ein akzeptables Angebot zu finden

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

Literatur

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