Lebensversicherung: Alternative zur Rentenversicherung
Definition, Erklärung
Die Lebensversicherung ist auf langfristige und risikoarme Kapitalbildung ausgerichtet. Daher eignet sie sich insbesondere für die Altersvorsorge. Daneben eignet sie sich zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung oder als Ausbildungsrücklage für Kinder.
Die gemischte Lebensversicherung, auch als Kapital-Lebensversicherung bezeichnet, ist auf den Todesfall und den Erlebensfall ausgerichtet. Stirbt der Versicherungsnehmer, erwerben die in dem Lebensversicherungsvertrag Begünstigten Ansprüche. Im Erlebensfall erwirbt der Versicherungsnehmer selbst Ansprüche aus seiner Versicherung. Die gemischte Lebensversicherung beinhaltet beide Varianten. Die reine Risikolebensversicherung beinhaltet dagegen lediglich die Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen.
Eine Lebensversicherung kann dazu dienen, sich im Alter eine monatliche Rente auszahlen zu lassen. In diesem Fall handelt es sich um eine Erlebensfallversicherung, da die Leistung bei Erleben nach dem Ende der Versicherungsdauer ausbezahlt wird. Die Lebensversicherung ist auf diese Weise eine Art private Rentenversicherung.
Eine besondere Form der Kapitallebensversicherung stellt die Direktversicherung dar. In diesem Fall bezahlt der Arbeitgeber aus dem Einkommen den Beitrag zur Lebensversicherung.
Die Auszahlung der Ansprüche kann in Form einer einmaligen Zahlung, der sogenannten Kapitalabfindung, oder in Form monatlicher Renten erfolgen. Zur Auszahlung kommt die garantierte Versicherungssumme und die Überschussbeteiligung, die durch die Versicherung erwirtschaftet wird. Die Versicherungssumme wird durch die Beiträge angespart.
Die Höhe der Beiträge für die Lebensversicherung ist abhängig von Geschlecht, Alter, Beruf und Versicherungssumme. Frauen zahlen in der Regel weniger als Männer aufgrund der höheren Lebenserwartung. Die Beiträge können statisch, also gleichbleibend sein oder dynamisch erhöht werden beispielsweise bei steigendem Einkommen.
Eine Förderung der Lebensversicherung als Riester-Rente ist möglich. Bei staatlichen Förderungsleistungen ist allerdings ein Beleihen, ein Übertragen und eine vorzeitige Verwertung (vor dem 60. Lebensjahr) der Versicherung nicht gestattet.
Die Lebensversicherung kann auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verknüpft werden. Dann ist nicht das Erreichen des Rentenalters entscheidend, sondern ein eventueller Verlust der Arbeitsfähigkeit.
Lebensversicherung und Steuer:
- Die Beitragszahlungen sind steuerlich abzugsfähig nur bei Riester- und Rührup-Verträgen
- Die Auszahlung der Lebensversicherung ist steuerfrei, wenn
- der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde
- die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt
- die Beitragszahlung über wenigstens 5 Jahre erfolgte
- sich der Mindesttodesfallschutz auf 60 % beläuft
- Die Steuer wird erhoben auf den Ertragsanteil. Wird die Versicherung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres fällig und hatte eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren, werden die Erträge nur zur Hälfte besteuert
- Die Auszahlung an Hinterbliebene im Todesfall ist steuerfrei
Formen der Lebensversicherung:
- Kapitallebensversicherung
- Auszahlung der Versicherungssumme plus Überschussbeteiligung im Erlebensfall an Versicherungsnehmer
- Auszahlung der Todesfallsumme plus bislang angefallener Überschüsse an Bezugsberechtigten
- Bei Bezug von Hartz IV-Leistungen sind 200 Euro pro Lebensjahr beim zu berücksichtigenden Vermögen als Freibetrag anzusetzen
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Sparraten werden bei Investmentgesellschaft angelegt
- Überschussbeteiligung errechnet sich aus erzieltem Gewinn durch die Investmentgesellschaft
- Risikolebensversicherung
- Auszahlung nur im Todesfall
- Vorsorge für Angehörige oder zur Absicherung eines Unternehmens
- Ausbildungsversicherung
- Leistungen im Todesfall bzw. ab festgelegtem Auszahlungszeitpunkt
- Anpassung an Bedürfnisse (Ausbildung, Hochzeit, Studium)
- Aussteuerversicherung
- Dient der Vorsorge für ein Kind
- Auszahlung spätestens zum 25. Lebensjahr
- Bei Tod des Versicherten vor Auszahlung, übernimmt Versicherung die Zahlung der Beiträge
- Direktversicherung
- Teil des Gehalts fließt in Versicherungsvertrag
- Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, auf die ein Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch hat
- Steuerfrei. Falls Beiträge aus Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezahlt werden, sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten
- Vermögenswirksame Leistungen
- VwL kann in einem Lebensversicherungsvertrag genutzt werden
- Steuerfreie Auszahlung bei Mindestanlagedauer von 12 Jahren
- Lebensversicherung auf Basis von vermögenswirksamen Leistungen kann nicht abgetreten oder beliehen werden
- Britische oder Englische Lebensversicherung
- Investition in Aktien
- Keine Mindestverzinsung von 2,75 %
- In der Regel höhere Renditen
- Zahlung von Verwaltungskosten und Vertriebskosten verteilt über 5 Jahre
Die Lebensversicherung kann auch gekoppelt werden mit Zusatzversicherungen, wie
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Unfalltodversicherung
Tipps, Checkliste
- Grundsätzlich sollten Sie Leistungen und Preise mehrerer Versicherer vergleichen
- Fragen Sie auch bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob günstige Angebote mit einem speziellen Versicherungsanbieter bei Abschluß über die Firma genutzt werden können. Häufig gibt es Rahmenverträge, die besondere Konditionen für Firmenangehörige anbieten
- Überlegen Sie auch, ob andere Möglichkeiten der Altersvorsorge sinnvoller sind oder inwieweit eine Kombination mehrerer Varianten der Altersvorsorge möglich ist
- Lassen Sie sich von verschiedenen Stellen beraten
- Schließen Sie so früh wie möglich, am besten zu Beginn Ihres Berufslebens, eine Lebensversicherung ab
- Zur Risikoeinschätzung wird vor Abschluss einer Lebensversicherung eine Gesundheitsüberprüfung verlangt
- Geben Sie bei der Gesundheitsüberprüfung Ihre Erkrankungen ehrlich an. Sie gefährden sonst die Versicherungsleistungen, wenn ein Zusammenhang zwischen der verschwiegenen Erkrankung und dem Eintreten des Versicherungsfalles besteht
- Gerade als Selbständige(r) sollten Sie für Ihre Altersvorsorge eine Lebensversicherung abschließen, um auf diese Weise eine Rente beziehen zu können
- Sie können Beiträge stunden oder die Lebensversicherung in eine beitragsfreie umwandeln. Die Versicherungssumme verringert sich dann entsprechend
- Erkundigen Sie sich nach Höhe des Auszahlungsbetrags, nach Stornogebühren und den Konditionen, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen wollen
- Vor allem als Selbständiger, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, empfiehlt sich der Abschluss einer Lebensversicherung als Altersvorsorge. Auch ist sie steuerlich interessant
- Eine Lebensversicherung ist auch Kapital. Alternativ zur Kündigung können Sie diese auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen (Gebrauchtpolicen) verkaufen
- Beachten Sie, dass eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung nicht kostenneutral ist. Manche Versicherung behält dafür größere Summen ein
Arbeitsrecht, Urteile
Literatur
- Altersvorsorge für Selbstständige von Isabell Pohlmann, herausgegeben von Stiftung Warentest
- Privatrenten und Lebensversicherungen: So profitieren Sie richtig! von Dagmar Hühne und Holger Balodis
- Einführung in die Lebensversicherung von Volker Kurzendörfer
- Die neue Renten- und Pensionsbesteuerung von Gert Wagner
- Ratgeber „Schritt für Schritt zur persönlich abgestimmten Geldanlage“
- Die neue Rentenbesteuerung
- Die fondsgebundene Lebensversicherung von Manuel Schalk
- Der Crash der Lebensversicherungen von Michael Grandt