Riester Rente: Förderung der Altersvorsorge

Definition, Erklärung

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Das Altersvermögensgesetz (AvMG) regelt die Details. Mit Hilfe dieser Förderung soll der Einzelne motiviert werden, aktiv für sein Leben im Alter vorzusorgen. Dabei beteiligt sich der Staat durch Zuzahlung bestimmter Beträge und/oder Steuererleichterungen.

Förderberechtigt für die Riester Rente sind:

  • Allgemein: Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Konkret:
  • Jeder Ehepartner, der selbst nicht förderungsberechtigt ist, aber dessen Ehepartner die Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich müssen sie steuerlich zusammen veranlagt werden und einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen haben

Nicht gefördert werden:

  • Freiberufler
  • Nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige und Studenten
  • Minijobber (bis 400 Euro), die keine Sozialversicherung bezahlen
  • Altersrentner
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie Apotheker und Ärzte

Die Förderung nach Riester beträgt:

  • Jährliche Grundzulage für Erwachsene bei vollem Sparbetrag (4 % des sozialversicherungspflichten Vorjahreseinkommmens): 154 Euro
  • Jährliche Zulage pro Kind bei vollem Sparbetrag: 185 Euro. Bei Kindern, die ab dem 1. Januar 2008 geboren werden, beträgt die Kinderzulage 300 Euro
  • Werden weniger als die 4 % angespart, verringert sich die Zulage anteilig
  • Wenn nichts anderes von den Ehepartner vereinbart wird, fließen die Kinderzulagen in den Vertrag der Frau

Die Förderung wird gewährt auf die Produkte:

  • Klassische Private Rentenversicherung
  • Banksparplan
  • Fondsgebundene Rentenversicherung, also in- und ausländische Investmentfonts
  • Fondssparplan
  • Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds
  • Kombinationen sind möglich
  • „Wohn-Riester“: Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbstgenutzten Immobilien (Eigenheimrente) und Genossenschaftsanteile
  • Die Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben, nicht an den Bezugsberechtigten ausbezahlt

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Die privaten Altersvorsorgeverträge müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sein. Die Zertifizierung bedeutet keinerlei Qualitätsgarantie oder Renditeversprechen
  • Die Beiträge erfolgen aus Einkommen, das versteuert wurde und von dem die Sozialbeiträge abgeführt wurden
  • Die Empfänger der Fördermittel sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
  • Der Sparbeitrag pro Jahr errechnet sich aus 4 % des Vorjahres-Bruttogehalts abzüglich der Zulagen. Bei kleinen Einkommen muss ein Eigen-Mindestbetrag von 60 Euro pro Jahr selbst gezahlt werden, um die vollen Zulagen zu bekommen
  • Der jährliche Höchstbeitrag inklusive Zulagen beträgt 2.100 Euro
  • Eine Beleihung des Vorsorgevertrages oder eine Abtretung an Dritte ist nicht möglich
  • Bei Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn müssen Zulagen und Steuervergünstigungen rückerstattet werden. Ausnahme: Hat der Ehepartner einen Riestervertrag kann der vollständige Vertragswert einschließlich der Zulagen in diesen übertragen werden

Auszahlungen:

  • Mit Rentenbeginn können Sie 30 % des angesparten Kapitals entnehmen. Ansonsten erfolgt die Auszahlung in Form von monatlichen Leibrenten
  • Die Auszahlung kann erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen
  • Die Auszahlungen sind voll steuerpflichtig

Sonstiges im Überblick:

  • Die Teilnahme ist freiwillig
  • Kinderzulage gibt es nur, wenn der Bezieher auch Kindergeld bekommt
  • Die Beantragung der Riester-Rente erfolgt einmalig
  • Der Vertrag kann in der Ansparphase still gelegt werden
  • Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalenderjahrs
  • Ein Vertragswechsel mit Übername des angesparten Betrags ist innerhalb der Kündigungsfrist möglich
  • Die Sparleistung, also Eigenbeitrag plus Zulagen, kann maximal 2.100 Euro jährlich betragen. Diese können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das lohnt sich v.a. bei hohen Eigenleistungen und hohem Steuersatz
  • Für die Fördergelder fallen keine Einkommensteuer an
  • Der Vertrag kann ruhen

Tipps, Checkliste

  • Setzen Sie Ihre Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge nach dem Riester-Modell in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben an
  • Überprüfen Sie, inwieweit es sich für Sie tatsächlich lohnt, zu „riestern“ oder ob der Abschluss einer privaten Rentenversicherung günstiger für Sie ist. Üblicherweise lohnt sich die Förderung nach Riester v.a. bei Klein- und Normalverdienern. Lange Laufzeiten und die Anzahl der Kinder wirken sich positiv aus
  • Riester-Produkte sind bei den Auszahlungen im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung voll zu versteuern
  • Beachten Sie bei der Auswahl eines Riester-Produkts, dass es Ihren Erfordernissen gerecht wird (Single, Familie, Alter). Ältere sollten eher zu defensiveren Anlagen greifen, während für Jüngere Produkte mit Fonds und höherem Risiko in Frage kommen
  • Überlegen Sie, ob ein Schutz bei Erwerbsunfähigkeit und/oder eine Absicherung der Hinterbliebenen für Sie sinnvoll ist
  • Die Zulagen müssen spätestens 2 Jahre nach Abschluss des Vertrags separat beantragt werden, da sie sonst verfallen. Das dazu notwendige Formular erhalten Sie beim Anbieter Ihres Vertrags
  • Wenn Sie der unbeschränkten Steuerpflicht durch einen längeren Auslandsaufenthalt nicht mehr unterliegen, aber vor dem Renteneintritt nach Deutschland zurückkehren, behalten Sie die staatliche Förderung
  • Stellen Sie dem Anbieter Ihrer Altersvorsorge eine dauerhafte Vollmacht aus, damit dieser die Zulagen jährlich beantragen kann
  • Als Ausländer, der in Deutschland arbeitet und der Einkommensteuerpflicht unterliegt, können Sie die Zulagen erhalten. Sobald Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, müssen diese zurück bezahlt werden
  • Teilen Sie Änderungen, die sich auf den Zulagenanspruch auswirken, umgehend Ihrem Anbieter mit. Dazu gehören Scheidung, Heirat, Geburt, Änderung des beruflichen Status, mehrere Verträge usw.

Informationsquellen

Literatur

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