Firmenwagen oder Dienstwagen
Definition, Erklärung
Zu den Zusatzleistungen, die von Arbeitgebern zusätzlich zum Einkommen erbracht werden können, gehört ein Dienstwagen, der privat genutzt werden darf. Dabei werden den Mitarbeitern unterschiedliche Dienstwagen-Programme angeboten. Nicht immer herrscht freie Auswahl bei den Fahrzeug-Modellen. Vielmehr bieten die meisten Firmen nur bestimmte Typen und Ausstattungsvarianten an, um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten. Meist schlägt der Arbeitgeber ein Prozent des Listenpreises des bereitgestellten Autos auf das zu versteuernde Gehalt auf. Dieser pauschalierte geldwerte Vorteil ist dann zu versteuern. Wird diese Regelung nicht praktiziert, ist ein genaues Fahrtenbuch zu führen. Die laufenden Kosten werden häufig über eine Art Kreditkarte abgerechnet, auf die getankt wird und Wartungs- und Reparaturleistungen verwaltet werden.
Bei Führungskräften und im Aussendienst gehört ein Geschäftsauto meist zu den Einkommensbestandteilen und kommt als On-Top-Modell zum Einkommen hinzu. Aber auch „normalen“ Mitarbeitern wird im Hinblick auf die Motivation immer öfter ein Leasingmodell angeboten. Dabei verzichtet der Mitarbeiter auf einen bestimmten Teil seines Bruttogehalts, meist in Höhe der Netto-Leasingrate. Es ergibt sich damit ein reduziertes Einkommen mit niedrigeren Steuern und Sozialabgaben. Die Finanzbehörden erlauben diese Gehaltsumwandlung. Die Bereitstellung von Firmenautos rechnet sich für Unternehmen zudem bei Mitarbeitern, die beruflich viel unterwegs sind. Eine Erstattung des Kilometersatzes bei Dienstreisen erfolgt nicht steuerfrei. Allerdings ist es möglich, die Dienstreisekilometer mit der Leasingrate zu verrechnen.
Die private Nutzung eines Dienstwagens ist vom Gesetzgeber mit Wirkung ab Anfang 2006 neu geregelt. Private Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dies gilt auch für Selbständige, die ihren Firmenwagen privat nutzen. Zur Anwendung kommt dabei die pauschale 1%-Methode oder das individuelle Fahrtenbuch. Wird letzteres nicht ordnungsgemäß geführt, erkennt das Finanzamt dieses nicht an und greift auf die 1%-Methode zurück. Das Fahrtenbuch rechnet sich bei Nutzern, die weitaus mehr dienstlich unterwegs sind als privat. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden 0,03% des Bruttolistenpreises mal einfache km-Entfernung angesetzt, für Familienheimfahrten kommt ein Faktor von 0,002% zum Ansatz.
Tipps, Checkliste
- Rechnen Sie nach, inwieweit es sich für Sie lohnt, einen Dienstwagen zu fahren statt ein eigenes Fahrzeug. Kriterien wie Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Art der Krankenversicherung, Leistung der Renten- und Arbeitslosenversicherung spielen dabei genauso eine Rolle wie die Zinsen für einen Kredit zur Anschaffung eines Fahrzeuges
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche laufenden Kosten (Benzin, Wagenpflege) er bei der privaten Nutzung übernimmt
- Achten Sie auf eine Änderung des Arbeitsvertrags, wenn Sie sich für die Gehaltsumwandlung zugunsten eines Firmenwagens entscheiden
- Beachten Sie möglicherweise geltende Dienstwagen-Richtlinien
- Der Einbau eines Navigationssystems erhöht als fester Bestandteil des Wagens den Bruttolistenpreis und wirkt sich dementsprechend auf Leasingrate und geldwerten Vorteil aus
- Bei einer Einkommensverhandlung kann neben einer Eröhung des Einkommens auch über die Bereitstellung eines Dienstwagens verhandelt werden
- Als Selbständiger können Sie die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen
- Halten Sie den Anspruch auf Privatnutzung des Firmenwagens schriftlich fest und definieren Sie Fabrikat und Ausstattung, sowie die Regelung über die laufenden Kosten
- Wird das Fahrzeug nicht größtenteils betrieblich verwendet, also zu mehr als 50 %, müssen Sie ein Fahrtenbuch in Verbindung mit Terminkalender und Reisekostenabrechnungen sowie Veranstaltungsnachweisen dem Finanzamt vorlegen
- Führen Sie ein Fahrtenbuch, um dem Finanzamt die Nutzung belegen zu können, auch wenn Sie die 1%-Regelung verwenden
- Wird die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrücklich verboten, ist die Nichteinhaltung ein Kündigungsgrund
- Komplex wird es steuerlich, wenn Sie einen Firmenwagen verkaufen wollen. Hierzu finden Sie auf der Internetseite der Buchhaltung einen Musterprozess mit Beispielrechnung. Interessant ist dabei, wie sich die Sicht des Finanzamt gegenüber der des Verkäufers darstellt
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil Az.: 2 Sa 526/10 vom 15.03.2011
Keine Nutzung von Kredit- und Tankkarten des Arbeitgebers für private Zwecke - Urteil Az. 16 Ga 50/10
Fristlos entlassen: Dienstwagen muss sofort abgegeben werden - Urteil B 12 R 5/09 vom 02.03.2010
Lohnverzicht bei Überlassung von Firmenfahrzeugen - Urteil 1 K 2195/10 vom 21.07.2010
Dienstwagen: Pauschale Besteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Urteil B 12 R 5/09 R vom 02.03.2010
Überlassung von Firmenwagen: Mündliche Absprache kann ausreichen - Urteil 9 AZR 631/09 vom 14.12.2010
Bundesarbeitsgericht zur Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit - Urteil Az.: 13 Ca 2025/09
Missbrauch vom Firmenwagen: Kündigung – Fahrt in die Arbeitslosigkeit - Urteil VI R 46/08 vom 21.04.2010
Privatnutzung des Firmenwagens: Anscheinsbeweis reicht nicht - Aktuelle Probleme bei der Rückgabe von Firmenwagen
- Urteil Az. 9 AZR 733/07 vom 24.03.2009
Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung als Teil des Gehalts. Pfändungsgrenzen müssen beachtet werden - Urteil Az. 11 K 3700/05 vom 16.03.2009
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Dienstwagenbesteuerung - Urteil Az 20 Ca 1933/08 vom 25.02.2009
Dienstwagennutzung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung - Urteil VI R 56/07 vom 29.01.2009
Keine steuerfreie Sammelbeförderung mit privat genutztem Dienstwagen - Urteil 6 Sa 1025/07
Bewertung des Sachbezugs „Privatnutzung eines Firmenwagens“ bei Pfändung - Urteil 1 BVGa 5/08 vom 27.08.2008
GPS-Geräte in Firmenwagen sind mitbestimmungspflichtig - Urteil AZ.: VI R 85/04 und VI R 68/05 vom 04.04.2008
Dienstwagen – Bundesfinanzministerium hält an pauschaler Besteuerung fest - Urteil Az: VI ZR 241/06
Kein Nutzungsausfall bei Ersatz für Firmenwagen - Urteil VI R 96/04
BFH: Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung - Urteil 1 K 170/05
Dienstwagen: Fehlende Angaben im Fahrtenbuch dürfen später nicht nachgetragen werden
Informationsquellen
- Firmenwagen – MittelstandsWiki; Die 1%-Privatpauschale gilt ab 50% Dienstnutzung
- Muster, Vorlagen, Verträge zu Firmenwagen
Literatur
- Der Firmenwagen im Steuerrecht von Andreas Gnosa