Niedriglohn-Job oder Midijob
Definition, Erklärung
Als Niedriglohn-Job oder in der Amtssprache „Beschäftigung in der Gleitzone“ genannt, ist ein Beschäftigungsverhältnis definiert, dessen monatliches Einkommen mehr als 400 Euro und weniger als 800 Euro beträgt. Im Gegensatz dazu sind die Ein-Euro-Jobs als Zusatzverdienst von Arbeitslosengeld 2-Empfängern und die Minijobs mit einem maximalen Einkommen von 450 Euro zu sehen. Anders als beim Minijob zahlen in dieser Gleitzone Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Sozialversicherung. Dabei steigt der zu zahlende Beitrag des Arbeitnehmers an die Sozialversicherung linear von 16,60 Euro auf maximal 166,80 Euro, während der Arbeitgeber 21 % des Gehalts, also den vollen Arbeitgeberanteil, an die Sozialversicherung zahlt.
Ab dem 1. Januar 2010 gilt für Beschäftigte in der Gleitzone der neue Gleitzonenfaktor 0,7585.
Informationsquellen
- Muster-Vertrag: Arbeitsvertrag für ein Leitzonenarbeitsverhältnis („Midi-Job“) ohne Tarifbindung
- Initiative Mindestlohn – Dumpinglohn melden
- Gleitzonen-Rechner für Niedriglohnbereich ab 2006
- Berechnung der Beiträge an die Sozialversicherung
mit Informationen und Fragen und Antworten von krankenkassen direkt - Check, ob Minijob oder Niedriglohnjob
krankenkasse.de