Mitarbeitergeschenke oder Weihnachtsgeschenke der Firma
Definition, Erklärung
Alle Jahre wieder: Weihnachtszeit ist auch in Firmen und Institutionen Geschenkezeit. Geschäftspartner, also Kunden und Lieferanten, sowie Mitarbeiter erhalten als Dankeschön für die Zusammenarbeit eine Anerkennung in Form eines Weihnachtsgeschenks. Innerbetrieblich ist diese freiwillige Leistung als Motivation einzustufen. Aufmerksamkeiten an Kunden sollen diese noch fester an das Unternehmen binden.
Ein anderer Aspekt der Weihnachtsgeschenke ist der, dass viele Arbeitnehmer zunehmend dazu übergehen, ihre Einkäufe vom Arbeitsplatz aus zu tätigen. Nachdem gerade die private Internet-Nutzung zu Produktivitätseinbußen und Sicherheitsrisiken führen kann, schränken die Arbeitgeber diese häufig durch Betriebsvereinbarungen ein.
Tipps, Checkliste
- Beginnen Sie möglichst früh mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Geschenke, um den Stress in der Adventszeit gering zu halten. Gerade zum Jahreswechsel ballt sich gerne die Arbeit, da Projekte abzuschließen sind, Urlaub ansteht und zusätzliche Zeit für Weihnachtsfeiern zu kalkulieren ist
- Gehen Sie mit dem Beschenken vorsichtig um. So gilt: Je abhängiger Schenker und Beschenkter voneinander sind, umso eher setzen sie sich einem Korruptionsverdacht aus
- Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter dürfen aus steuerlichen Gründen nicht mehr als maximal 40 Euro (inklusive Umsatzsteuer) pro Person und Jahr betragen. Ansonsten ist es nicht von den Betriebsausgaben abziehbar. Der Beschenkte muss in diesem Fall das Geschenk als geldwerten Vorteil versteuern
- Beschenkt werden können alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Vertrag, also z.B. ob Teilzeit oder Vollzeit. Geschenke sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, während das Weihnachtsgeld wie Arbeitslohn behandelt wird
- Wer in einem Unternehmen, in einer Abteilung welche Geschenke erhält, wird von den Kollegen genau registriert. Um eine Ungleichverteilung zu vermeiden und durch Weihnachtsgeschenke das Betriebsklima nicht zu verschlechtern, empfiehlt es sich, die erhaltenen Geschenke auf der Weihnachtsfeier zu verlosen. Eine andere Möglichkeit ergibt sich, indem auf Geschenke generell verzichtet wird und stattdessen ein Aufruf zu einer definierten Spendenaktion erfolgt
- Am besten wird eine Spende an eine karitative Einrichtung von den Mitarbeitern wahrgenommen, wenn daraus ein langfristiges Gemeinschaftsprojekt wird. Darüber sollte regelmäßig berichtet werden und die Mitarbeiter in die Kommunikation eingebunden werden
- Geschenke werden meist als Geste der Wertschätzung empfunden. Gerade Menschen, die nicht oder wenig zu einem Anlass wie Weihnachten beschenkt werden, freuen sich daher umso mehr über ein kleines Geschenk
- Zahlreiche Unternehmen haben sich Ethikrichtlinien gegeben, in denen sie festlegen, wie mit Geschenken zu verfahren ist. Damit wollen sie Korruptionsvorwürfen vorbeugen. Informieren Sie sich daher, ob in Ihrer Firma Regelungen vorhanden sind und halten Sie sich daran
- Geschenke können auch beleidigen, besonders unter Kollegen, obwohl sie in der Regel als Privatsache betrachtet werden. Ein Geschenk wie Dessous kann durchaus als sexuelle Belästigung angesehen werden
- Die Auswahl von Geschenken ist immer schwierig und kann zu langen Gesichtern führen, wenn der Geschmack dann eben doch nicht getroffen wird. Deshalb empfehlen sich Geldgutscheine
- Bedanken Sie sich spätestens ein bis zwei Wochen nach Erhalt des Geschenks. Empfehlenswert ist ein persönlicher Brief. Von einer Mail oder einem Telefonat ist eher abzuraten. Die Art des Briefs machen Sie am besten davon abhängig, wie Sie das Geschenk erhalten haben und antworten in der gleichen Form
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil Az.: L 4 KR 109/07 vom 25.09.2009
Verteilung von Krügerrand-Goldmünzen auf der Weihnachtsfeier an Mitarbeiter entspricht Arbeitslohn - Urteil 7 K 3481/02 L
Steuer-Bumerang: Großzügige Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter