Ich AG

Definition, Erklärung

Die Ich AG fiel zum 30. Juni 2006 als staatliche Förderungsmassnahme zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit weg. Ab dem 01. August 2006 gibt es damit grundsätzlich nur noch den Gründungszuschuss, der nach einer Übergangszeit sowohl Überbrückungsgeld als auch die Ich AG ersetzt. Bisher galt:

Die Ich-AG ist neben dem Überbrückungsgeld eine arbeitsmarktpolitische Förderungsmöglichkeit für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Voraussetzung ist, dass der Gründer bislang Leistungen nach dem SGB III von der Bundesagentur für Arbeit bezogen hat und bei der Beantragung des Existenzgründungszuschusses ein genehmigter Businessplan eingereicht wird. Im Gegensatz zum Überbrückungsgeld wird der Zuschuss für die Ich-AG maximal 3 Jahre bezahlt.

Tipps, Checkliste

  • Klären Sie zuerst, ob Sie Anspruch auf einen Zuschuss haben
  • Überprüfen Sie, was sich für Ihre Situation am besten eignet: Ich-AG oder Überbrückungsgeld oder keines dieser Modelle
  • Schreiben Sie einen Business Plan
  • Besorgen Sie sich eine Stellungnahme zu dem Businessplan. Adressen hierzu erhalten Sie durch Ihre Bundesagentur für Arbeit. Staatlich geförderte Existenzgründungsstellen erteilen diese Stellungnahme häufig kostenlos
  • Beantragen Sie den Zuschuss für die Ich AG bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit. Sie benötigen dazu eine Kurzdarstellung Ihrer Geschäftsidee, einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme, die Anmeldung beim Finanzamt, evt. eine Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, evt. eine notwendige Genehmigung oder Zulassung für bestimmte Gewerbe z.B. durch die IHK, einen Nachweis, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt
  • Für die Beurteilung des Business Plans wird häufig eine Gebühr verlangt. Klären Sie im Vorfeld diese Kosten und fragen Sie bei Ihrer Bearbeitungsstelle, ob Ihr Beurteiler bekannt ist und dessen Gutachten anerkannt werden

Informationsquellen

Literatur

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