Überbrückungsgeld – ersetzt durch Gründungszuschuss
Definition, Erklärung
Seit dem 01. August 2006 wird das bisherige Überbrückungsgeld durch den Gründungszuschuss ersetzt. Lediglich Gründer, die vor dem 31. Juli ihre Gründungsvorbereitungen unter den Bedingungen des Überbrückungsgeldes begonnen haben, aber erst nach dem 31. Juli tatsächlich gründen und ausserdem weniger als 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben, können noch bis zum 31. Oktober 2006 mit dem bisherigen Überbrückungsgeld gründen. Bisher galten folgende Regelungen:
Das Überbrückungsgeld ist neben Ich-AG oder Existenzgründungszuschuss und dem Einstiegsgeld eine Förderung zur Existenzgründung. Es ist geregelt im § 57 des SGB III. Anspruchsberechtigte sind Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen und bisher Leistungen nach dem SGB III bezogen haben. Berechtigt sind auch Arbeitnehmer, die durch eine Gründung Arbeitslosigkeit vermeiden. Zur Beantragung ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Vorhabens erforderlich, das im Businessplan beschrieben wird.
Im Unterschied zur Ich-AG wird das Überbrückungsgeld maximal 6 Monate gezahlt. Die Höhe ist abhängig vom zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und den darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen. Es unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Tipps, Checkliste
- Beantragen Sie Überbrückungsgeld solange Sie Arbeitslosengeld beziehen. Als Bezieher von Arbeitslosengeld II können Sie kein Überbrückungsgeld und keine Ich-AG beantragen
- Holen Sie sich den Antrag und die notwendigen Formulare bei Ihrem Arbeitsamt
- Lassen Sie sich von der Bundesagentur für Arbeit beraten. Erfragen Sie Adressen für die Unterstützung beim Schreiben des Business Plans und für anerkannte fachkundige Stellen, die möglichst kostenlos eine Stellungnahme schreiben
- Schreiben Sie Ihren Business Plan und lassen ihn von einer fachkundigen Stelle bewerten
- Manche Unternehmen arbeiten mit Strukturvertrieb und werben selbständige Vertriebspartner an, die nach einer Schulung die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen verkaufen sollen. Überprüfen Sie derartige Angebote sehr genau und klären Sie die Absatz- und Gewinnmöglichkeiten. Bestehen Sie auf der Beantwortung Ihrer Fragen bei dem Anbieter. Nur so können Sie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden. Im Zweifelsfall suchen Sie Beratung bei Existenzgründungseinrichtungen und lassen die Verträge von einem Rechtsanwalt prüfen