Hartz IV: Zuverdienst
Definition, Erklärung
Auch als Hartz 4-Empfänger können Sie eine Nebentätigkeit ausüben und dadurch Geld hinzuverdienen. Sie erzielen damit zusätzliches Einkommen. Die Höhe dieses monatlichen Nebenverdienstes ist nicht beschränkt. Hierbei handelt es sich um Bruttoeinkommen, das oberhalb eines Freibetrags auf das Arbeitslosengeld 2 anteilig angerechnet wird. Konkret heißt das:
- Sie haben einen Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat, den Sie komplett zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 und den Leistungen für Unterkunft, Heizung, Mehrbedarf beziehen dürfen. Im Grundfreibetrag enthalten sind
- eine Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro
- Absetzbeträge für Riester-Rente und andere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro
- Fahrtkosten
- Wenn Sie mehr als 100 Euro monatlich verdienen, werden diese auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet:
- Bei einem Zuverdienst von 101 bis 799 Euro behalten Sie oberhalb der 100 Euro 20 Prozent, also den Freibetrag von 100 Euro plus 0,50 Euro bis maximal 150 Euro
- Bei einem Zuverdienst von 801 bis 1.200 Euro behalten Sie 240 Euro plus 10 Prozent des Betrags oberhalb von 800 Euro, also bis maximal 40 Euro. Damit ergeben sich neben dem ALG-II-Betrag ein zusätzlicher Betrag von 280 Euro bzw. mit Kind 310 Euro
- Die Zahlen beziehen sich auf das Bruttoeinkommen
- Die Freibeträge sind wie die Hartz 4-Leistungen steuerfrei
Wird ein Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt und sind die abzugsfähigen Beträge beim Grundfreibetrag höher als 100 Euro, können die Fahrtkosten mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden.
Einkommen | Freibetrag |
bis 400,- € | 100,- € (= Grundfreibetrag) |
bis 800,- € | 100,- € plus 20 % des Einkommens, das über 100,- € liegt |
zwischen 800,- € und 1.200,- € ohne minderjährigem Kind |
100,- € plus 20 % des Einkommens, das über 100,- € liegt plus 10 % des Einkommens, das über 800,-€ liegt |
zwischen 1.200,- € und 1.500,- € mit minderjährigem Kind |
100,- € plus 20 % des Einkommens, das über 100,- € liegt plus 10 % des Einkommens, das über 800,-€ liegt |
über 1.200,- € / 1.500,- € | kein Freibetrag, Einkommen wird voll auf das ALG-II angerechnet |
Berechnungsbeispiele:
- 400 Euro/Monat Zuverdienst bei Hartz IV-Empfänger:
Grundfreibetrag 100,- € plus 20 % von 300,- € = insgesamt 160,- €. Diesen Betrag erhalten Sie zusätzlich zu Ihren Hartz 4-Leistungen - 1000 Euro/Monat Zuverdienst bei Hartz IV-Empfänger:
Grundfreibetrag 100,- € plus 20 % von 700,- € = 240,- € plus 10 % von 200,- € = insgesamt 260,- €. Diesen Betrag erhalten Sie zusätzlich zu Ihren Hartz 4-Leistungen
Wenn Sie einmalig hinzuverdienen und über die Obergrenze von 1.200 bzw. 1.500 Euro kommen, wird das Arbeitslosengeld nicht eingestellt. Vielmehr erfolgt eine Aufteilung Ihres Zuverdienstes auf mehrere Monate.
Tipps, Checkliste
- Nehmen Sie eine geringfügige Nebentätigkeit oder versicherungspflichtige Tätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit an, um Geld hinzuzuverdienen. Daraus kann längerfristig eine Stelle entstehen, die Sie vom Bezug von Arbeitslosengeld 2 unabhängig macht
- Melden Sie Ihre Tätigkeit bei Ihrem Ansprechpartner bei der ARGE oder der Kommune. Sie machen sich sonst strafbar, da Sie einer Schwarzarbeit nachgehen
- Übersteigen Ihre Aufwendungen den Grundfreibetrag, weil Sie z.B. höhere Fahrkosten haben, müssen Sie diese nachweisen. Dann werden die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt
- Optimale Verdienstmöglichkeiten ergeben sich im Rahmen von 400 Euro Jobs. Diese sind sozialabgabenfrei und Sie können von diesem Verdienst 160 Euro behalten
- Bei einem einmaligen Zuverdienst sollten Sie sich von Ihrem Ansprechpartner bei der ARGE oder Kommune beraten lassen, wie die Aufteilung auf mehrere Monate am besten erfolgt
Informationsquellen