Erfolgsbeteiligung oder flexible Vergütung
Definition, Erklärung
Die Erfolgsbeteiligung am Unternehmen ist eine Form der Mitarbeiterbeteiligung, die besonders in Vertriebsabteilungen und kundennahen Unternehmensbereichen eingesetzt wird. Sie kann aber auch alle Mitarbeiter einbeziehen. Zielvereinbarungen und Mitarbeitergespräche sind die Grundlagen, um die Faktoren für die Erfolgsbeteiligung zu definieren und sie als variables Einkommen auszuzahlen. Als Messgrößen dienen Unternehmensgewinn, Umsatz, Wertsteigerungen, Neukunden und dergleichen. Die Verteilung kann gleichmäßig nach Köpfen, oder nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Höhe des Lohnes/Gehalts oder auch nach individuellen Leistungskriterien erfolgen. Die Grundsätze der Beteiligung sind im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.
Die Gründe für eine Erfolgsbeteiligung sind vielfältig:
- Verknüpfung von Unternehmenserfolg und Personalkosten
- Belohnung individueller Leistungen und Gruppenleistungen
- Motivation zu höheren Anstrengungen der Mitarbeiter
- Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
- Förderung des mitunternehmerischen Handelns der Mitarbeiter
Die Erfolgsbeteiligung kann einmalig ausgeschüttet werden oder sie fließt in die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter. Immer wieder in Diskussion ist die Form des Investivlohns, bei dem die Erfolgsbeteiligung nicht bar ausbezahlt wird, sondern im Unternehmen bleibt, dort investiert wird und später als Kapitalrendite ausgeschüttet wird.
Nachdem die Erfolgsbeteiligung Einkommen ist, ist sie steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil 15 Sa 148/05
Rückzahlungs-Klauseln bei Erfolgsbeteiligung unwirksam
Informationsquellen
Literatur
- Formen und Gestaltung einer Erfolgsbeteiligung; Herausgeber: Bertelsmann Stiftung und Prognos GmbH