Berufskleidung

Definition, Erklärung

Berufskleidung oder Arbeitskleidung wird in Dienstleistungsberufen einerseits aus hygienischen Gründen, z.B. bei Köchen oder im medizinischen Bereich getragen. Andererseits dient sie dazu, den Beruf erkennbar zu machen, z.B. Stewardess, Piloten, Richter, Polizisten, Feuerwehrleute, Kaminkehrer und andere. Zunehmend setzen auch Firmen die Kleidung als Markenzeichen, als Corporate Identity ein. Beispiele hierfür sind die Mitarbeiter von McDonald’s oder auch Messepersonal, die eine Crew Uniform tragen. Die Anforderungen an diese Kleidung sind Belastbarkeit und Praktikabilität. Sie fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl und signalisiert dem Kunden ein positives Erscheinungsbild. Dabei können durchaus Hierarchie-Unterschiede bei den Uniformen deutlich gemacht werden.

Zur Berufskleidung zählt auch die Schutzkleidung, die in erster Linie dem Schutz des Körpers dient, wie z.B. bei Handwerkern. Dazu gehören Helm, Arbeitshandschuhe, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder auch Laborkittel. Spezialisierte Firmen bieten das gesamte Spektrum an Berufsbekleidung an.

Von Dienstkleidung spricht man, wenn der Arbeitgeber die Kleidung anordnet. Farbe, Material, Aussehen sind vorgegeben. Sie werden von der Institution unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Üblicherweise handelt es sich um Uniformen.

Für die Beschaffung der Arbeitskleidung ist grundsätzlich der Arbeitnehmer verpflichtet. Allerdings kann die Gestellung und Übereignung durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese ist nach § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Einsatz typischer Berufskleidung definiert sich aus Unfallverhütungsvorschriften, aus dem Tarifvertrag oder aus der Betriebsvereinbarung.

Tipps, Checkliste

  • Wenn Sie typische Berufskleidung tragen, z.B. als Arzt, Postbeamter, Kellner, Kaminkehrer, können Sie die Anschaffungskosten und die Kosten für die Reinigung als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass eine private Nutzung ausgeschlossen ist. Normale Straßenkleidung und Businesskleidung, Schuhe und Unterwäsche zählen nicht zur typischen Berufskleidung. Heben Sie zur Geltendmachung der Kosten die Rechnung auf
  • Als Arbeitnehmer kriegen Sie die Berufskleidung in der Regel vom Arbeitgeber gestellt, der dafür die Kosten übernimmt

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen

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