Belegschaftsaktie

Definition, Erklärung

Größere Aktiengesellschaften, die in der Regel an der Börse notiert sind, haben die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter durch Belegschaftsaktien am Unternehmen zu beteiligen. Die Beschaffung der Aktien erfolgt durch Kapitalerhöhung oder durch Kauf eigener Aktien an der Börse. Die Belegschaftsaktionäre sind den Aktionären gleichgestellt. Sie profitieren in gleichem Maße wie diese durch Dividendenausschüttungen, Informations- und Mitbestimmungsrechten und Liquidationsgewinnen. Andererseits sind sie genauso am Misserfolg beteiligt. Dieser kann sich im Werteverlust der Aktie oder sogar einem Totalverlust bei Insolvenz ausdrücken. In gewisser Weise wird durch die Belegschaftsaktie der Arbeitnehmer zum Unternehmenseigentümer. Die daraus entstehenden Interessenkonflikte werden vor allem durch die Gewerkschaften heftig kritisiert.

Die Belegschaftsaktie ist gekennzeichnet durch:

  • einer Sperrfrist von in der Regel 5 Jahren, in denen sie nicht verkauft werden darf (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Belegschaftsaktionärs)
  • einem Vorzugskurs für den Erwerb, der meist deutlich unter dem aktuellen Börsenkurs liegt. Zudem werden die Nebenkosten (Maklercourtage, Börsenumsatzsteuer u.ä.) häufig von der Firma übernommen
  • individuelle Ausgestaltung der Angebote zum Bezug von Belegschaftsaktien durch die Aktiengesellschaft: Angebot an bestimmte Mitarbeiter, z.B. Führungskräfte oder übertariflich bezahlte Mitarbeiter oder generell an alle Mitarbeiter
  • die Zahlung des Kaufpreises durch Einbehalt von Entgelt, Verrechnung von vermögenswirksamen Leistungen oder auch durch monatliche Ratenzahlungen
  • eine Steuer- und Sozialabgabenfreiheit des geldwerten Vorteils, der durch den reduzierten Bezugspreis der Belegschaftsaktie entsteht, solange er weniger als die Hälfte des Börsenkurses beträgt, 150 Euro nicht überschreitet und eine Sperrfrist von 6 Jahren eingehalten wird

In Deutschland gibt es mittlerweile mehr als 1 Million Belegschaftsaktionäre. Die dahinter stehenden Programme in den Unternehmen nennen sich bei Führungskräften „Executive Share Ownership Programm“ bzw. bei allen anderen Mitarbeitern „Employee Share Ownership Program“. Die Belegschaftsaktie wird zunehmend auch als Element flexibler Vergütungssysteme statt Gratifikationen oder Jahresprämien eingesetzt.

Die Firmen versprechen sich durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien:

  • Förderung der Mitarbeitermotivation
  • Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb und damit verbunden eine Zunahme der Loyalität
  • Vermögensbildung und Beteiligung der Arbeitnehmer an Erfolg und Risiko des Unternehmens

Tipps, Checkliste

  • Der Betriebsrat hat bei den Regelungen zur Belegschaftsaktie kein Mitspracherecht. Er sollte aber auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb der Regeln für den Bezug der Belegschaftsaktie achten. Darüberhinaus kann er Für und Wider dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung erläutern
  • Treten Sie eventuell einem Verein der Belegschaftsaktionäre bei, um größere Einflussmöglichkeiten auf die Unternehmensleitung zu erzielen

Literatur

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