Teilzeit – geringere Wochenarbeitszeit
Teilzeit bedeutet eine kürzere Wochenarbeitszeit gegenüber Vollzeit. Sie ist nicht auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten beschränkt, sondern auch Beschäftigte in leitenden Positionen können in Teilzeit arbeiten. Teilzeit ist vor allem bei Frauen beliebt, die mehr Zeit für ihre Familie haben möchten. Immer häufiger entscheiden sich auch Männer für Teilzeit, da sie sich weiterbilden möchten, aber auch mehr Zeit für ihre Familie oder ihre Hobbys wünschen.
Was ist unter Teilzeit zu verstehen?
Teilzeit bedeutet nicht immer die Hälfte der normalen Arbeitszeit. In Paragraf 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist geregelt, dass es sich bei jeder Vereinbarung, bei der eine kürzere Wochenarbeitszeit als bei Vollzeit gilt, um Teilzeit handelt. Die individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt.
Für Teilzeit zieht der Arbeitgeber die normale Arbeitszeit eines Mitarbeiters mit einer Vollzeitstelle heran, der die gleiche oder eine vergleichbare Arbeit ausführt. Arbeitet dieser Mitarbeiter 40 Stunden in der Woche, handelt es sich bei 35 Stunden bereits um Teilzeit. Teilzeit ist auch ein Minijob, eine geringfügige Beschäftigung oder ein 520-Euro-Job. Auch für diese Beschäftigten gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Wie viele Stunden sind bei Teilzeit zu arbeiten?
Es gibt keine Festlegung dazu, wie viele Stunden eine Teilzeitkraft arbeiten muss. Häufig arbeiten Teilzeitkräfte 20 Stunden in der Woche. Es ist aber auch möglich, 30 Stunden oder nur 15 Stunden zu arbeiten. Auch eine geringfügige Beschäftigung mit beispielsweise nur acht Wochenarbeitsstunden gilt als Teilzeit.
Theoretisch handelt es sich bereits dann um Teilzeit, wenn in einem Unternehmen bei Vollzeit 40 Wochenarbeitsstunden gelten und ein Mitarbeiter laut Arbeitsvertrag nur 39 Wochenarbeitsstunden arbeitet. Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine vollzeitnahe Teilzeit. In einem Unternehmen steht Teilzeit immer in Relation zu einer Vollzeitstelle.
Arbeit auf Abruf bei Teilzeit
Paragraf 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sieht vor, dass Teilzeitmitarbeiter Arbeit auf Abruf verrichten können. Sie arbeiten dann, wenn die Arbeit anfällt. Gilt keine gesetzliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden, kann im Unternehmen eine wöchentliche Arbeitszeit in Stunden vereinbart werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Teilzeitmitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über die veränderte Arbeitszeit zu benachrichtigen. Er darf von seinen Arbeitskräften in Teilzeit maximal 20 Prozent weniger und maximal 25 Prozent mehr als die im Arbeitsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit verlangen.
Verschiedene Arten von Teilzeitmodellen
Unternehmen können verschiedene Teilzeitmodelle nutzen:
- Reduzierung der täglichen Arbeitszeit: Arbeitnehmer können statt acht Stunden am Tag beispielsweise täglich vier oder sechs Stunden arbeiten.
- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitstage: Arbeitnehmer können statt fünf Tage in der Woche beispielsweise nur drei oder vier Tage arbeiten.
- Saisonteilzeit: Saisonteilzeit wird in saisonabhängigen Branchen wie dem Tourismus gearbeitet. Unternehmen können ihre Mitarbeiter flexibel einstellen, sodass sie über das Jahr in der Hochsaison in Vollzeit und in der Nebensaison in Teilzeit arbeiten.
- Jobsharing: Beim Jobsharing wird eine Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen geteilt, sodass sich zwei Arbeitskräfte gemeinsam eine Vollzeitstelle teilen.
Tipp: Es gibt noch weitere Teilzeitmodelle, beispielsweise die Zwei-Drittel-Teilzeit, bei der ein Arbeitnehmer nur zwei Drittel seines Gehalts bekommt, zwei Jahre lang in Vollzeit arbeitet und ein Jahr lang freigestellt ist und dennoch Gehalt bezieht.
Brückenteilzeit als befristete Verringerung der Arbeitsstunden
Brückenteilzeit ist in Paragraf 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt und ist seit 2019 möglich. Die Zahl der Arbeitsstunden ist nur befristet verringert. Arbeitnehmer können Brückenteilzeit unter bestimmten Voraussetzungen beantragen:
- bereits länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt
- mehr als 45 Mitarbeiter im Unternehmen
- schriftlicher Antrag muss drei Monate vor Beginn der Brückenteilzeit gestellt werden
- Teilzeit wird für ein bis fünf Jahre geplant
Liegen dringende betriebliche Gründe vor, kann ein Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen.
Vor- und Nachteile von Teilzeit
Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber hat Teilzeit Vorteile, aber auch Nachteile.
Vorteile für Arbeitnehmer:
- mehr Freizeit
- bessere Work-Life-Balance, da Beruf und Familie oder Hobbys besser miteinander vereinbar sind
- bessere Motivation durch mehr Freizeit
- Raum für zusätzliche Selbstständigkeit oder Weiterbildung
Nachteile für Arbeitnehmer:
- weniger Gehalt, darunter auch weniger Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- geringere Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Rente
- kein Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit
- in der Regel weniger Aufstiegsmöglichkeiten als für Vollzeitkräfte
Vorteile für Arbeitgeber:
- höhere Produktivität der Mitarbeiter durch mehr Erholung
- weniger Krankheitstage aufgrund von längeren Ruhephasen
- Möglichkeit zum flexiblen Personaleinsatz
- weniger Kosten als bei Vollzeitkräften
Nachteile für Arbeitgeber:
- höherer organisatorischer Aufwand
- weniger Arbeitskraft verfügbar als bei Vollzeit
Anspruch auf Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit
Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten möchten, müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Nur dann, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen.
Ein Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit oder Aufstockung der Arbeitszeit besteht nicht. Wenn eine Vollzeitstelle im Unternehmen frei wird und eine Teilzeitkraft mit vergleichbarer Beschäftigung in Vollzeit arbeiten möchte, hat sie Vorrang vor externen Bewerbern.
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