Nebenberuflich selbstständig – was Gründer wissen sollten
Sich im Nebenerwerb selbstständig zu machen, ist der ideale Start ins Unternehmertum. Gründer können Ideen testen und dabei ihr Risiko geringhalten, denn der Großteil des Einkommens wird weiterhin über eine klassische Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis bestritten. Allerdings muss der Arbeitgeber in der Regel vorab über den Nebenerwerb informiert werden. Zudem müssen Gründer offizielle Anmeldungen vornehmen und den Sozialversicherungsstatus klären.
Gründungsphase – Geschäftsidee und Business-Plan entwickeln
Zunächst geht es darum, eine Geschäftsidee zu entwickeln, also ein Produkt oder eine Dienstleistung auszuwählen und im besten Fall ein Alleinstellungsmerkmal herauszuarbeiten. Anschließend kann ein Mini-Business-Plan erstellt werden. Er sollte die preisliche Kalkulierung enthalten und den vorhandenen Wettbewerb auf dem Markt analysieren. Gründer sollten sich schon zu diesem Zeitpunkt Gedanken machen, ob ihre Tätigkeit gewerblicher Natur ist oder ob sie sich als Freiberufler selbstständig melden können. Bei einer Freiberuflichkeit entfällt die Gewerbesteuer.

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Rechtliche Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber
Häufig müssen Arbeitnehmer ihre Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anmelden. Das ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Wenn dort eine Pflicht zur Anzeige der Tätigkeit vermerkt ist, sollten sich Gründer unbedingt daran halten. Der Arbeitgeber darf dem auch nicht einfach willkürlich widersprechen. Falls es aber eine Regelung im Arbeitsvertrag gibt, dass die Nebentätigkeit untersagt werden kann, wenn sie die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in der Haupttätigkeit nachweislich beeinträchtigt, kann der Arbeitgeber davon Gebrauch machen.
Offizielle Anmeldung beim Staat
Wenn die geplante Tätigkeit nicht unter die Freiberuflichkeit fällt, muss zunächst eine Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen werden. Zusätzlich muss das Finanzamt über die Aufnahme des Nebenerwerbs informiert werden. Daraufhin erhält der Gründer eine eigene Steuernummer für sein Unternehmen. Freiberufler müssen sich lediglich beim Finanzamt melden. Das lässt sich ganz bequem online über Elster erledigen. Dort füllen Gründer einfach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Steuern und Finanzen im Nebenerwerb
Die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit sind selbstverständlich steuerpflichtig. Gründer, die sich für ein Einzelunternehmen entscheiden, müssen Einkommensteuer entrichten, sofern sie einen jährlichen Gewinn von 410 Euro überschreiten.
Damit die Steuer erfasst und berechnet werden kann, muss eine Steuererklärung eingereicht werden. Dort werden die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit in der entsprechenden Anlage angegeben. Vorher müssen sie über eine Gewinn-Verlust-Rechnung ermittelt werden. Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist bis zu einer gewissen Einnahmegrenze die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung üblich. Darin werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
Zusätzlich kann Umsatzsteuer anfallen. Alternativ können Gründer, die ein Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erwarten, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann müssen sie keine Umsatzsteuer erheben.
Gewerbetreibende müssen außerdem Gewerbesteuer zahlen. Allerdings wird auch hier ein Freibetrag gewährt. Er liegt bei 24.500 Euro pro Jahr. Die verschiedenen Steuerarten können gerade auf Gründer sehr kompliziert wirken, sodass sich eine steuerliche Beratung durch einen Experten lohnen kann.
Die Erhebung der Steuern basiert auf den Angaben des Selbstständigen. Diese muss er natürlich nachweisen können. Deswegen ist es für Gründer unverzichtbar, sich mit den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) vertraut zu machen.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen, müssen das bei ihrer Krankenkasse melden. Diese entscheidet dann, ob Versicherungsfreiheit besteht, oder ob das zusätzliche Einkommen Einfluss auf die monatlichen Beiträge hat. Das hängt im Wesentlichen vom Umfang der nebenberuflichen Tätigkeit ab. Wenn Sie damit weniger Geld als mit Ihrer Haupttätigkeit verdienen und auch weniger zeitlichen Aufwand in Ihr Unternehmen im Nebenerwerb stecken, kann es gut sein, dass Sie keine zusätzlichen Beiträge zahlen müssen und trotzdem vollständig krankenversichert sind. Gegebenenfalls besteht eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Das trifft aber nur auf einige bestimmte Tätigkeiten zu. Nähere Informationen bekommen Gründer bei der Deutschen Rentenversicherung.
Selbständig und auf Jobsuche
Auch als nebenberuflich Selbstständiger ist es wichtig, kontinuierlich Aufträge zu akquirieren, um ein stabiles Einkommen zu gewährleisten. Die Suche nach Jobs und Projekten unterscheidet sich dabei kaum von der klassisch Freiberuflicher: Sie müssen Ihre spezifischen Fähigkeiten und Dienstleistungen klar kommunizieren. Neben der direkten Akquise bei Unternehmen bieten Jobportale eine effektive Möglichkeit, passende Aufträge zu finden. Spezialisierte Plattformen wie Promotionbasis listen Jobs, die oft gut auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten sind, beispielsweise im Bereich Promotion, Event oder Merchandising. Nutzen Sie solche Portale gezielt, um Ihre Arbeitszeiten flexibel zu halten und die Doppelbelastung von Hauptjob und Selbstständigkeit optimal zu managen.
Bildquelle: Gemini
