Gewerbesteuer: Hebesatz, Rechner, Freibetrag
Definition, Erklärung
Von den Gemeinden wird auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebs Gewerbesteuer erhoben. Die Gemeinden legen unterschiedliche Hebesätze für die Gewerbesteuer fest. Den Gemeinden dient die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer dazu, ihre eigenen Ausgaben zu finanzieren. Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz. Die Steuer wird dadurch gerechtfertigt, dass die Ansiedlung eines Gewerbes Kosten und Aufwendungen für die Infrastruktur verursacht
Gewerbesteuer zahlen:
- Gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH)
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie
- im Handelsregister eingetragen sind oder
- ihr Umsatz aus gewerblichen Dienstleistungen 5.000 Euro im Jahr übersteigt
Voraussetzung:
- Betrieb des Gewerbes im Inland
- Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt
Keine Gewerbesteuer zahlen:
- Freiberufler
- Landwirte (Ausnahme s.o.)
Berechnung:
- Der Gewerbeertrag, in der Regel der Gewinn eines Gewerbebetriebs, wird korrigiert um Hinzurechnungen (Freibetrag von 100.000 Euro, 25 % auf Zinsen, Renten, Mieten, Pachten und Leasingraten) und Kürzungen (z.B. Einheitswert eines betrieblichen Grundstücks)
- Der Gewerbeertrag wird auf volle hundert Euro abgerundet
- Natürliche Personen und Personengesellschaften (OHG, KG) werden erst ab einem Ertrag von 24.500 Euro gewerbesteuerpflichtig. Sonstige juristische Personen wie rechtsfähige Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben einen jährlichen Freibetrag von 3.900 Euro
- Der Gewerbeertrag, abzüglich möglichem Freibetrag von 24.500 Euro (bei Personengesellschaften) wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert
- Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz (zwischen 200 bis 500 %) der Gemeinde multipliziert und ergibt die Höhe der Gewerbesteuer
Tipps, Checkliste
- Die Gewerbesteuer ist pro Quartal an die Gemeinde im Voraus zu bezahlen. Die Stichtage sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November mit 1/4 der Steuer aus der letzten Veranlagung
- Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt durch die Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer
- Den Gewerbesteuerbescheid stellt die Gemeinde aus
- Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe und darf deshalb nicht bei der Körperschaftsteuer abgesetzt werden. Allerdings ist sie bei der Einkommensteuer von Privatpersonen anrechenbar bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 380 %
- Gerade bei Existenzgründungen sollten Sie bei der Kalkulation Ihrer Kosten die Hebesätze verschiedener Gemeinden berücksichtigen und bei Ihrer Standortwahl bedenken
Gewerbesteuer – Rechner | |
Literatur
- Gewerbesteuer – leicht gemacht von Kerstin Schober
- Gewerbesteuer von Jürgen W. Hidien, Carsten Pohl, Georg Schnitter
- Ertragsteuern: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer von Christoph Watrin und Gerd Rose
- GewSt Gewerbesteuerrecht von Georg Güroff