Pendlerpauschale

Definition, Erklärung

Wer als Arbeitnehmer zwischen seiner Wohnung und seinem Arbeitsplatz pendeln muss, kann in seiner Steuererklärung bei den Werbungskosten die sogenannte Pendler- oder Entfernungspauschale geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein eigenes KFZ genutzt oder mit Bus, Bahn, Taxi, Fahrrad gefahren oder auch zu Fuß gegangen wird.

Die Bedingungen im einzelnen sind:

  • 30 Cent pro Entfernungskilometer als Entfernungspauschale
  • Bus- und Bahnkosten können mit tatsächlichen Kosten abgerechnet werden, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale
  • Die Pendlerpauschale wird bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf maximal 4.500 Euro im Jahr begrenzt. Bei Nutzung eines eigenen PKWs oder einem überlassenen PKW können höhere Beträge berücksichtigt werden. Dafür ist allerdings die Fahrleistung nachzuweisen über Tankquittungen und/oder Werkstattrechnungen
  • Wenn Sie mehr als 230 Tage bei einer 5-Tage-Woche, bzw. 280 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche angeben, wird vom Finanzamt in der Regel ein Nachweis verlangt. Diesen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber ausstellen. Hierbei handelt es sich um die sog. Nichtaufgriffsgrenze
  • Die Entfernungspauschale gilt für jede Person und ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Sie gilt auch für alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft
  • Zur Berechnung der Entfernungspauschale gilt die kürzeste Wegverbindung. Eine längere können Sie ansetzen, wenn diese verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird. Bei mehreren Arbeitsstätten können Sie die jeweilige Entfernung angeben
  • Grundsätzlich ist für jeden Arbeitstag nur die einfache Entfernung zugrunde zu legen, auch wenn die Strecke mehrmals zurück gelegt wird
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, können Sie die Entfernung von der weiter entfernt liegenden Wohnung nur dann zugrunde legen, wenn diese Ihren Lebensmittelpunkt darstellt
  • Wenn Sie eine doppelte Haushaltsführung haben, können Sie auch die Heimfahrten nach der Pendlerpauschale absetzen
  • Um Kindergeld bei volljährigen Kindern in der Berufsausbildung zu erhalten, dürfen die Einkommen des Kindes nicht mehr als 8.004 Euro betragen. Das Einkommen wird gemindert, wenn die Pendlerpauschale auch hier in Ansatz gebracht wird
  • Aufwendungszuschüsse, z.B. durch den Arbeitgeber sind auf die ermittelten Werbungskosten anzurechnen
  • Für Flugreisen kann die Pendlerpauschale nicht in Ansatz gebracht werden
  • Diese Regelungen gelten rückwirkend zum 01. Januar 2007
  • Behinderte:
    Sie können ab einem Behinderungsgrad von 70 je gefahrenem Kilometer 30 Cents als Werbungskosten absetzen. Dazu kommen mögliche Parkgebühren an der Arbeitsstätte

Die Pendlerpauschale wird auf den Arbeitnehmerpauschbetrag angerechnet. Ist dieser bereits ausgeschöpft, verringert sich die steuerliche Bemessungsgrundlage weiter um die Höhe der Pendlerpauschale und verringert entsprechend die Steuerschuld.

Tipps, Checkliste

  • Wenn Ihre Werbungskosten höher sind als 920 Euro können Sie sich einen Lohnsteuerfreibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen
  • Als Selbstständiger können Sie die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe geltend machen, wenn das Fahrzeug, das Sie nutzen, zum Betriebsvermögen gehört

 

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