Honorarvertrag oder Beratervertrag
In verschiedenen Branchen wie in der Forschung, der Immobilienwirtschaft oder dem Finanzsektor entscheiden sich viele Menschen für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit. Sie arbeiten als freie Mitarbeiter mit verschiedenen Unternehmen zusammen. Häufig üben sie eine beratende Tätigkeit aus. Ohne einen Vertrag geht nichts. Der Beratervertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit des Freelancers mit seinem Kunden. Bei einem Beratervertrag werden drei verschiedene Formen unterschieden. Eine Form davon ist der Honorarvertrag.
Was ist ein Beratervertrag?
Ein Beratervertrag regelt die Pflichten der beiden Vertragsparteien, also von Freelancer und Auftraggebern. Der Freelancer stellt seinem Auftraggeber Kenntnisse auf einem bestimmten Gebiet gegen ein Honorar zur Verfügung. Gegenstand des Vertrags ist die beratende Tätigkeit. Als Auftragnehmer trifft der Freelancer selbst keine Entscheidungen. Bei einem Beratervertrag werden die drei Formen Dienstvertrag, Werkvertrag und Honorarvertrag unterschieden.

Honorarverträge vergüten konkrete Leistungen, während Beraterverträge die Bereitstellung von Expertise ohne Erfolgsgarantie fokussieren.
Formen des Beratervertrags
Die drei Formen des Beratervertrags unterscheiden sich nach dem Vertragsgegenstand, also nach der Art der Leistung, die der Freelancer für seinen Auftraggeber erbringen muss:
- Dienstvertrag: Vertragsgegenstand bei einem Dienstvertrag ist die Beratungsleistung. Es geht nicht um ein konkretes Ergebnis, sondern um den Wissenstransfer des Auftragnehmers an seinen Kunden. Im Gegensatz zu einem Arbeitsvertrag, der ein festes Arbeitsverhältnis definiert, muss der Auftragnehmer bei einem Dienstvertrag in der Leistungserbringung frei sein. Er darf nicht dem Weisungsrecht des Auftraggebers unterliegen.
- Werkvertrag: Bei einem Werkvertrag ist ein konkretes Ergebnis der Leistung des Auftragnehmers Gegenstand des Vertrags. Es kommt auf den Erfolg der durchzuführenden Tätigkeit an. Vertragsinhalt kann die Veränderung oder Herstellung einer Sache, aber auch eine Dienstleistung und deren Erfolg sein, beispielsweise die Anfertigung eines Gutachtens. Der Freelancer schuldet seinem Kunden bei einem Werkvertrag ein konkretes Ergebnis.
- Honorarvertrag: Der Honorarvertrag definiert die Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien zu einem festgelegten Honorar. Er kann eine Mischung aus Dienstvertrag und Werkvertrag sein. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung und erhält dafür ein Honorar. Ein genauer Leistungsgegenstand muss im Honorarvertrag festgelegt sein. Der Honorarvertrag zielt auf eine langfristige Zusammenarbeit ab, ist jedoch nicht mit einem Arbeitsvertrag zu verwechseln. Der Auftraggeber ist gegenüber dem Auftragnehmer nicht weisungsberechtigt.
Honorarvertrag als Vertrag über freie Mitarbeit
Ein Honorarvertrag ist immer ein Vertrag über freie Mitarbeit. Er begründet kein Arbeitsverhältnis, da der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nicht weisungsberechtigt ist. Der Auftragnehmer ist selbstständig tätig und unterliegt nicht den Regelungen, die für Arbeitsverhältnisse gelten. Er bekommt von seinem Auftraggeber keinen Urlaub, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und für ihn gilt auch kein Kündigungsschutz. Der Auftraggeber muss für ihn keine Versicherungsbeiträge zahlen. Der Auftragnehmer muss sich selbst um Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung kümmern.
Tipp: Freelancer sollten Honorarverträge mit mehreren Auftraggebern abschließen, da sie sonst als scheinselbstständig gelten. Die Scheinselbstständigkeit kann für beide Seiten zu Konsequenzen führen. Auftraggeber müssen beispielsweise Sozialabgaben nachzahlen.
Inhalt eines Honorarvertrags
Damit ein Honorarvertrag rechtskräftig ist, muss er folgende Bestandteile enthalten:
- Angaben von beiden Parteien wie Name, Anschrift und Geschäftsform
- Vertragsgegenstand mit Beschreibung der zu erbringenden Leistungen
- Laufzeit mit Beginn und Ende der Tätigkeit
- Anzahl der täglich, wöchentlich oder monatlich zu leistenden Stunden
- Honorar pro Stunde oder Gesamthonorar
- Vereinbarung zur Ausweisung der Mehrwertsteuer
- Vereinbarungen zur Zahlung, beispielsweise Vorschüsse oder Teilzahlungen
- Regelungen über eventuelle Erfolgsprovisionen
- Angaben über Auslagenerstattung
- Angaben über mögliche Kündigungsgründe
- Verschwiegenheitspflicht
- Datum und Ort des Vertragsabschlusses
- Unterschriften der beiden Parteien
Im Internet sind Muster für Honorarverträge zu finden, die alle diese Bestandteile enthalten und individuell mit den entsprechenden Angaben geändert werden können.
Kündigung bei einem Honorarvertrag
Ist in einem Honorarvertrag eine Laufzeit definiert, muss er nicht gekündigt werden. Er endet automatisch am Ende der Laufzeit. Es ist jedoch möglich, dass der Vertrag verlängert oder ein neuer Honorarvertrag abgeschlossen wird. In einem Honorarvertrag kann aber auch eine Kündigungsfrist festgelegt sein, die für beide Parteien gilt. In schwerwiegenden Fällen, beim Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen.
Wie viel darf ein Freelancer bei einem Honorarvertrag verdienen?
Wer als Freelancer auf Honorarbasis arbeiten möchte, sollte sich vor dem Abschluss eines Honorarvertrags informieren, welche branchenüblichen Honorarsätze gelten. Beim Honorar sollten auch mögliche Verluste durch Mangel an Aufträgen und durch Krankheit einkalkuliert werden. Der Auftragnehmer kann selbst über die Höhe seines Honorars entscheiden.
Bei der Festlegung des Honorars sind die folgenden Kriterien wichtig:
- Branche und Tätigkeit
- Qualifikation und Erfahrungen
- mögliche regionale Unterschiede
- Mitbewerber
Für bestimmte Berufsgruppen bestehen gesetzlich definierte Honorarordnungen. Sie legen fest, welches Honorar der Auftragnehmer erhalten muss. Solche Honorarordnungen gibt es für die kassenärztliche Vereinigung, die im Auftrag von Kassenärzten tätig wird, aber auch für Rechtsanwälte und Steuerberater. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOIA) legt Honorare für Architekten und Ingenieure fest.
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