Arbeitsschutz
Der Begriff Arbeitsschutz schließt alle Regelungen, Maßnahmen und Strategien ein, die der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dienen. Dabei müssen Gefährdungen, die im Rahmen des Arbeitsprozesses auftreten, erkannt und gezielt ausgeschlossen werden.
Was fällt unter den Arbeitsschutz?
Die Regelungen und Maßnahmen, welche zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz eingesetzt werden, sind umfangreich. Dazu zählen technische wie organisatorische Maßnahmen sowie eine gezielte medizinische Prävention.
Technischer Arbeitsschutz
Der technische Arbeitsschutz stellt die Sicherheit der Beschäftigten während des Arbeitsprozesses in den Fokus.
- Baustellenorganisation: Die Grundlage für Maßnahmen zur Sicherheit auf Baustellen bildet die Baustellenverordnung (BaustellV). Sind auf Baustellen Beschäftigte verschiedener Firmen vor Ort, müssen mehrere Koordinatoren bestellt werden.
- Arbeitsstätten: Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Vorgaben, die den Gesundheitsschutz von Beschäftigten innerhalb des Firmengebäudes, auf dem Betriebsgelände oder auf betriebseigenen Baustellen einschließen. Konkret sind Richtlinien für die Ausstattung des Maschinenparks und die Beschaffung der Arbeitsmittel enthalten. Auch das Anlegen und die Kennzeichnung von Fluchtwegen fallen unter diesen Aspekt.
- Bewegung von Lasten: Bei Arbeiten, die für die Beschäftigten eine Gesundheitsgefährdung durch eine massive Belastung der Lendenwirbelsäule darstellen, greift die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV).
- Personenschutzausrüstung: Der Arbeitgeber ist laut PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) in der Pflicht, persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen und die Beschäftigten in der Benutzung dieser zu unterweisen.
Organisatorischer Arbeitsschutz
Alle Betriebe sind in der Pflicht, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte haben mögliche Gefahren und Unfallschwerpunkte zu beseitigen. Ob entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden, wird behördlich überprüft.
Medizinischer Arbeitsschutz
Der medizinische Arbeitsschutz schließt Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Berufskrankheiten und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen ein. Unternehmen sind zur Entwicklung von Gesundheitsmanagement-Konzepten aufgerufen. Diese werden in Kooperation mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit umgesetzt.
Sozialer Arbeitsschutz
Dieses Teilgebiet des Arbeitsschutzes umfasst Maßnahmen für spezielle Personengruppen. Dazu zählen Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit, Jugendliche oder Angestellte, die in Heimarbeit tätig sind.
Welche Pflichten haben Mitarbeiter im Arbeitsschutz?
Beschäftigte sind beim Arbeitsschutz zur Mitwirkungspflicht aufgerufen. Sie sind verpflichtet, die eigene Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gleiches auch bei anderen Beschäftigten sicherzustellen.
Die Mitarbeiter-Pflicht beim Arbeitsschutz lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Anweisungen und Unterweisungen seitens des Arbeitgebers sind einzuhalten.
- Alle Maschinen, Arbeitsgeräte, Materialien oder Schutzausrüstungen sind ihrer Bestimmung gemäß einzusetzen.
- Werden Mitarbeiter auf mögliche Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit aufmerksam, besteht gegenüber den Vorgesetzten eine Meldepflicht.
- Mitarbeiter müssen den Arbeitgeber bei der Durchsetzung seiner Pflichten unterstützen.
- Die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz darf nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten infrage gestellt werden.
- Tragen von Schutzkleidung ist einzuhalten.
- Wer als Ersthelfer ausgebildet ist, muss Erste Hilfe leisten.
Welche Rechte und Pflichten haben Führungskräfte?
Führungskräfte sind für den Arbeitsschutz im Unternehmen hauptverantwortlich und haben weitreichende Pflichten zu erfüllen.
- Gefährdungsbeurteilung: Führungskräfte sind dazu verpflichtet, potenzielle Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit zu erkennen und zu beurteilen. Dies kann durch die genaue Analyse von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen erreicht werden.
- Unterweisung: Führungskräfte sind verpflichtet, die Beschäftigten über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz und geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Dies hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Mitarbeitern muss eine Teilnahme an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ermöglicht werden, sofern eine Notwendigkeit dahingehend besteht.
- Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften: Führungskräfte müssen die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzbestimmungen in der Firma sicherstellen.
- Notfallpläne aufstellen: Führungskräften obliegt die Organisation von Notfallmaßnahmen. Dies betrifft Handlungsanweisungen bei Bränden, Unfällen oder medizinischen Notfällen.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Arbeitsschutz?
Die Schaffung und der Erhalt von sicheren und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen bilden die Grundlage für ein stabiles und gut funktionierendes Beschäftigungssystem. Den täglichen Herausforderungen der durch den digitalen Wandel besonders schnelllebigen Arbeitswelt lässt sich mit effizienten Arbeitsschutzkonzepten und einer effektiven Unfallprävention begegnen. Dafür wird ein verlässlicher juristischer Rahmen gebraucht.
Das Arbeitsschutzgesetz
Die wichtigsten Vorschriften und Regelungen betreffs des betrieblichen Arbeitsschutzes sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, im Unternehmen Arbeitsplatz-Bewertungen vorzunehmen und die Entscheidung über entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Damit der Arbeitsschutz in der Firma organisiert werden kann, ist die Einbindung der Prämissen und Vorgaben in die unternehmerischen Strukturen und Arbeitsabläufe hilfreich. Arbeitgeber haben die Mitarbeiter in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen und besonders gefährliche Arbeitsabläufe entsprechend abzusichern.
Hinweis: Um den konkreten Gegebenheiten gerecht zu werden, wird das Arbeitsschutzgesetz durch verschiedene Arbeitsschutzverordnungen ergänzt und konkretisiert. Dazu zählen Auflagen zur Arbeitsplatzgestaltung, dem Lärmschutz oder dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz
Eine wichtige Grundlage für den Arbeitsschutz in Unternehmen ist auch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Daraus geht die Verpflichtung für Unternehmen hervor, die entsprechenden Fachkräfte zu bestellen. Sie stehen dem Arbeitgeber bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung beratend und unterstützend zur Seite. Die Kooperation zwischen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ist verpflichtend. Beim Gebrauch ihres Fachwissens sind sie weisungsfrei.
Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV-Vorschrift 2 konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes. Dabei ist ein Unterschied zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell zu machen.
- Regelbetreuung: Die Regelbetreuung schließt die Grundbetreuung und die spezifische Betreuung ein. Die Grundbetreuung umfasst feste Vorgaben für die Inanspruchnahme von Betriebsärzten und Sachverständigen für Arbeitssicherheit.
- Unternehmermodell: Bei Kleinbetrieben, die maximal 50 Personen beschäftigen, kann der Arbeitgeber bei entsprechender Qualifikation die Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst wahrnehmen. Ansprechpartner für eine entsprechende Weiterbildung sind die Unfallversicherungsträger.
Welche drei Ziele verfolgt das Arbeitsschutzgesetz?
Das Arbeitsschutzgesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
- Gesundheitsschutz
- Arbeitssicherheit
- menschengerechte Arbeitsgestaltung
Gesundheitsschutz
Das Arbeitsschutzgesetz dient der Sicherstellung der physischen wie psychischen Gesundheit der Angestellten. Dies ist durch die Bewertung möglicher Gefahrenquellen, die Bereitstellung einer entsprechenden Schutzausrüstung und der Einrichtung von ergonomischen und gesundheitsfördernden Arbeitsplätzen zu erreichen.
Arbeitssicherheit
Das Gesetz schließt Maßnahmen ein, die der Sicherheit der Beschäftigten in Unternehmen dienen. Dies betrifft konkrete Vorgaben für die Verhinderung von Unfällen, die Einrichtung und Gestaltung einer sicheren Arbeitsumgebung oder die Bereitstellung und Nutzung geeigneter Arbeitsmittel.
Menschengerechte Arbeitsgestaltung
Das Arbeitsschutzgesetz ist darauf ausgerichtet, eine Arbeitsgestaltung zu forcieren, die sich bestmöglich an die Fähigkeiten, Möglichkeiten und Bedürfnisse der Beschäftigten anpasst. Indem auf die psychologischen und sozialen Gesichtspunkte eingegangen wird, kann die Arbeitsfähigkeit der Angestellten sichergestellt werden. Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen optimiert Arbeitsabläufe und senkt krankheitsbedingte Ausfälle unter der Belegschaft.