Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung – Dauer, Voraussetzungen und Antragsstellung

Als Arbeitnehmer haben Sie in Ihrer Freizeit jederzeit die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln, indem Sie an einer Weiterbildung Ihrer Wahl teilnehmen. Gegebenenfalls haben Sie neben Ihren normalen Urlaubstagen Anspruch auf sogenannten Bildungsurlaub. Die Regelungen variieren aber von Bundesland zu Bundesland, sodass Sie sich vorher gründlich über Ihre Rechte informieren sollten. Nicht überall sind Arbeitgeber verpflichtet, Bildungsurlaub zu gewähren.

5 Personen sitzen an einem Tisch und halten ein Meeting

Bildungsurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, sich während ihrer Arbeitszeit gezielt weiterzubilden und neue Kompetenzen zu erwerben, um beruflich und persönlich zu wachsen.

Warum ein Bildungsurlaub sinnvoll ist

Durch eine Weiterbildung lassen sich bestimmte Fähigkeiten vertiefen und die Karrierechancen verbessern. Sie kann außerdem das Selbstbewusstsein steigern, die Softskills verbessern und neue Möglichkeiten eröffnen. Solche Veranstaltungen eignen sich auch ganz ausgezeichnet, um mit anderen in Kontakt zu kommen, von ihren Erfahrungen zu lernen und neue Kontakte zu knüpfen, die einen beruflich und privat weiterbringen.

Was fällt alles unter Bildungsurlaub?

Damit der Bildungsurlaub gewährt wird, muss die Weiterbildung bei einem anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren. Üblicherweise gilt aber, dass es sich um eine berufliche oder politische Weiterbildung handeln muss. Häufig werden auch Schulungen für das Ehrenamt unter Bildungsurlaub gezählt.

Gibt es eine Mindestdauer für die Veranstaltung?

Das Seminar muss eine Mindestdauer haben. Die liegt in vielen Bundesländern bei drei Tagen, in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein sind es sogar fünf, während sie in den folgenden Bundesländern nur einen Tag beträgt:

  • Berlin
  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Saarland

Dort können Sie also auch für kurze Seminare Bildungsurlaub beantragen und müssen keinen Ihrer normalen Urlaubstage opfern.

Wer darf Bildungsurlaub nehmen?

Auch das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind meist berechtigt. Beamte haben in vielen Bundesländern wie Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch. In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz dürfen sie aber ebenfalls Bildungsurlaub nehmen. Deswegen ist es so wichtig, dass Sie sich genau mit den jeweiligen Regelungen in Ihrem Bundesland auseinandersetzen.

Wo finde ich die Regelungen zum Bildungsurlaub in meinem Bundesland?

Am besten werfen Sie einen Blick auf die offizielle Seite Ihres Bundeslandes. Manchmal finden Sie die Informationen auch auf der Webseite des jeweiligen Ministeriums für Bildung oder des Ministeriums für Arbeit. Darüber hinaus können Sie nach den entsprechenden Gesetzestexten suchen. In Nordrhein-Westfalen wird der Anspruch auf Bildungsurlaub zum Beispiel im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) geregelt, während Sie die entsprechenden Paragrafen für Baden-Württemberg im Bildungszeitgesetz (BzG BW) finden.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub?

Ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub ist nicht in allen Bundesländern gegeben. Das trifft derzeit auf Bayern und Sachsen zu. Es gilt übrigens in der Regel das Bundesland, in dem sich die Arbeitsstätte befindet. Wer in Sachsen seinen Wohnsitz hat, aber in Brandenburg oder Thüringen arbeiten geht, hat also trotzdem Anspruch auf Bildungsurlaub. Allerdings sind stets die spezifischen Sonderregelungen des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. In Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel, dass die Ausbildungsstätte nicht weiter als 500 km von den Landesgrenzen entfernt sein darf.

Kein Anspruch auf Bildungsurlaub – was kann ich tun?

Für den Fall, dass Sie in Bayern oder Sachsen arbeiten, bedeutet das nicht, dass Sie gar keine Chance auf Bildungsurlaub haben. Möglicherweise gewährt Ihr Arbeitgeber den Antrag trotzdem. Am besten sprechen Sie vorher mit ihm und erklären ihm Ihre Beweggründe. Darüber hinaus können Sie in Ihrer Freizeit an Weiterbildungsseminaren teilnehmen.

Wie viel Bildungsurlaub dürfen Arbeitnehmer nehmen?

Die Menge der Urlaubstage für Weiterbildungen liegt meist bei fünf Tagen im Jahr oder bei zehn Tagen in zwei Jahren. Letzteres ist unter anderem in Bremen, Brandenburg und Hamburg möglich. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie auch eine Weiterbildung belegen können, die länger als fünf Tage dauert, dafür haben Sie dann im Folgejahr weniger Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Regelungen beziehen sich üblicherweise auf eine normale Fünf-Tage-Woche. Wenn Sie weniger arbeiten, sinkt häufig auch die Anzahl Ihrer Bildungsurlaubstage.

Wann sollte der Bildungsurlaub beantragt werden?

Stellen Sie den Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung. In Thüringen ist die Frist noch länger. Hier sollten Sie den Urlaub schon acht Wochen vorher schriftlich beantragen. Ihr Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, ihn bis zu drei Wochen vorher abzulehnen. Wenn er das nicht tut, gilt Ihr Bildungsurlaub automatisch bewilligt. Natürlich darf der Arbeitgeber den Antrag in denjenigen Bundesländern, in denen ein Rechtsanspruch besteht, nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Dazu gehören unter anderem diese:

  • Es liegen zwingende betriebliche Gründe wie die Einhaltung einer bestimmten Projektfrist vor.
  • In diesem Zeitraum haben bereits viele andere Mitarbeiter Urlaub beantragt, der bereits bewilligt wurde.
  • Es handelt sich nicht um ein anerkanntes Seminar in einem anerkannten Weiterbildungsinstitut.

Bedenken Sie, dass es in einigen Bundesländern sogenannte Schutzklauseln für Kleinunternehmen gibt. In Baden-Württemberg besteht beispielsweise kein Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte hat. Gleiches gilt in Nordrhein-Westfalen. Etwas geringer ist die Grenze in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort liegt sie bei weniger als fünf Mitarbeitern.

Tipps, Checkliste

  • Informieren Sie sich zuerst über die Regelung in Ihrem Bundesland
  • Klären Sie, inwieweit die angestrebte Bildungsmaßnahme als Bildungsveranstaltung anerkannt wird. Besorgen Sie sich dafür am besten die Kopie des ministeriellen Anerkennungsbescheids der Bildungseinrichtung
  • Stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein – abhängig von den länderspezifischen Gesetzen
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über den besten Zeitpunkt für den Bildungsurlaub. Eine generelle Ablehnung ist nicht möglich, lediglich der Zeitpunkt kann aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden
  • Der Anspruch von 2 Jahren lässt sich auf 2 Wochen Bildungsfreistellung zusammenfassen
  • Machen Sie die Fortbildung steuerlich geltend

Bildungsquellen: depositphotos.com

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