Arbeitsschutz auf Baustellen und in Unternehmen gewährleisten: Wie die Herausforderung gelingt

Arbeitnehmer sind auf dem Betriebsgelände sowie auf Baustellen zahlreichen Risiken ausgesetzt. Um die Gefahren auf ein Minimum zu senken, muss die Umgebung entsprechend gesichert sein und die Schutzausrüstung der Mitarbeiter stimmen. Die Risikofaktoren und dazu passenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz gestalten sich je nach Branche individuell.

Gut ausgestattet, sicher arbeiten

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Egal ob Dacharbeiten, Hantieren mit schweren Baustoffen oder die Nutzung von gefährlichen Gerätschaften: Ohne persönliche Schutzausrüstung sind die Risiken für die Gesundheit hoch. Nicht nur die Augen können durch herumwirbelnde Kleinteile schwer geschädigt werden. Rutschige Schuhe, fehlende Handschuhe oder Atemschutzmasken können fatale Folgen haben. Um die Gesundheit zu schützen und das Unfallrisiko einzudämmen, muss die Belegschaft entsprechend ausgerüstet sein. Rutschhemmende Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Handschuhe, Gehörschutz, robuste Textilien und einige andere Utensilien sind elementares Zubehör auf Baustellen beziehungsweise am Arbeitsplatz. Beim Kauf ist auf die nötigen Zertifizierungen zu achten. Nicht alles, was im Handel verkauft wird, ist empfehlenswert. Die Arbeitsschutzausrüstung vom Fachhändler Engelbert Strauss entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Normen und gewährleistet damit den nötigen Schutz bei sachgerechter Verwendung. Bei der Wahl der Produkte ist zu prüfen, ob eine hohe Qualität und saubere Verarbeitung gegeben sind. Die entsprechenden DIN-Normen müssen eingehalten werden, um von der nötigen Sicherheit zu profitieren.

Im Rahmen des technischen Arbeitsschutzes sind je nach Teilbereich unterschiedliche Verordnungen bindend. Hinsichtlich der Arbeiten auf Baustellen ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, kurz Baustellenverordnung (BaustellV) entscheidend, welche Teil des Arbeitsschutzgesetzes ist. Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Mitarbeitern passend zu den Gesundheitsrisiken alle nötigen Schutzutensilien bereitzustellen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat online weiterführende Informationen rund um die Baustellenverordnung arrangiert.

Werden Arbeiter in Produktionshallen mit massivem Lärm konfrontiert, greift die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, welche 2007 verabschiedet wurde. Demnach müssen Unternehmen eine Gehörschutz-Ausrüstung verfügbar machen, welche die nötige Dämmwirkung garantiert. Der Expositionsgrenzwert liegt bei 85 dB(A). Die Vielfalt der Vorschriften und Gesetze zum Arbeitsschutz in Unternehmen in Deutschland ist allerdings weitaus umfangreicher, als die hier genannten Beispiele erahnen lassen. Auch folgende Richtlinien sind zugrunde zu legen:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Gefahrstoffverordnung im Rahmen des Chemikaliengesetzes

Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt in Sachen Arbeitsschutz viele wichtige Aufgaben und kann den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen entlasten. Die entsprechende Person stellt laut Arbeitssicherheitsgesetz einen innerbetrieblichen Berater dar. Dieser muss dafür sorgen, dass die Schutzeinrichtungen den Verordnungen entsprechen, präventive Maßnahmen eingehalten werden sowie den technischen Arbeitnehmerschutz gewährleisten. Auch die Aufklärung der Belegschaft über mögliche Gefahren sowie die Beratung und Förderung von Führungskräften in Bezug auf Arbeitsschutzfragen sind Teil des Aufgabenspektrums. Damit alle Gesetze eingehalten werden können, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit stets auf dem Laufenden bleiben und zum Arbeitnehmerschutz weiterbilden. Schließlich kommt es regelmäßig zu Änderungen und Anpassungen von Vorschriften. Die Fachkräfte werden über individuelle Lehrgänge ausgebildet. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall informiert detailliert über die Ausbildung und dessen Seminarinhalte.

Präventiver Arbeitsschutz: Gefahren erkennen und beseitigen

Viele Unfälle in Betrieben und auf Baustellen wären vermeidbar, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit einem wachsamen Blick mögliche Risiken beseitigen würden. Die folgende Liste enthält potenzielle Gefahrenstellen, die es zu beseitigen gilt, um die Grundlage für Arbeitssicherheit zu schaffen

  • Stolperfallen: Herumliegende Kabel, Maschinen und Baumaterialien sind ein Unfallrisiko. Schnell ist es passiert und Arbeiter stolpern und verletzen sich. Im schlimmsten Fall verursacht die Stolperfalle Stürze mit verheerenden Folgen. Laufwege sollten deshalb frei von jeglichen Hindernissen gehalten und Baumaterialien sowie Geräte am Rand von Arbeitsbereichen platziert sein.
  • Untergründe: Auch lose Untergründe oder schlecht gesicherte provisorische Laufwege mit Platten oder Holzbalken sind riskant. Um auf der Baustelle Laufwege vorübergehend begehbar zu machen, sollten stabile Materialien und Sicherungssysteme zum Einsatz kommen.
  • Höhen: Wird in der Höhe gearbeitet, ist besondere Vorsicht geboten. Abstürze sind im Baugewerbe schuld an 40 Prozent der tödlichen Unfälle. Zum Vorbeugen sind laut den Technischen Regeln für Betriebssicherheit und Arbeitsschutzgesetz unter anderem Seitenschutz, Absperrungen, Laufbrücken und ähnliches vorgesehen. Betriebe müssen ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen und die Schutzausrüstung organisieren.
  • Brand: Auf keiner Baustelle und in keinem Unternehmen lässt sich ein Brand ausschließlich. Elektrizität, hölzerne Bauelemente, Raucher, die Liste der potenziellen Risikoquellen ist lang. Um im Ernstfall vorbereitet zu sein, müssen Vorkehrungen zum Brandschutz getroffen werden. Darunter die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen und Platzierung von Brandmeldern. Beides ist zu kennzeichnen, damit jeder bei Bedarf umgehend zugreifen kann. Unternehmer haben ergänzend die Pflicht Brandmelder, Feuerlöscher und Co. regelmäßig warten zu lassen.

Im Ratgeber „Arbeitsschutz in Unternehmen: Einwandfreie Funktion von Anlagen gewährleisten“ wurden ergänzende Tipps erläutert, um Beschäftigte vor unnötigen Risiken zu schützen.

Fluchtwege für die Arbeitssicherheit

Kommt es zum Brand oder zu anderweitigen Gefahren, sind ausreichend Fluchtwege im Gebäude beziehungsweise auf dem Betriebsgelände unverzichtbar. Die Fluchtwege müssen gut ersichtlich sein und sind stets freizuhalten. Wie viele Fluchtwege beziehungsweise Notausgänge erforderlich sind, hängt von der Größe und Beschaffenheit der Gebäude ab.

Baustelle sichern und kennzeichnen

Baustellen müssen per Gesetz vor unbefugtem Zutritt gesichert und ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Ein Baustellenzaun ist beispielsweise ein Muss, um Fremden das Betreten der Baustelle zu verwehren und Personenschäden über die korrekte Absicherung des Geländes zu vermeiden. Verletzt sich beispielsweise ein Fußgänger schwer, weil er in eine Grube fällt, die zur betrieblichen Bauplatz gehört und nicht ordnungsgemäß gesichert war, könnte das für das Unternehmen einen existenzbedrohenden finanziellen Schaden nach sich ziehen.

Quelle der Fotos: skeeze (Bild 1) – Hans (Bild 2), hzv_westfalen_de – https://pixabay.com (freie kommerzielle Verwendung)

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