Kategorie: Arbeitslosigkeit
Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Ein-Euro-Job bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Ihr Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern zu fördern, die bereits über...
Als arbeitslos bzw. erwerbslos werden Menschen verstanden, die auf der Suche nach einer bezahlten Arbeit sind, aber keine finden. Bei der Bundesagentur für Arbeit sind nur die registrierten Arbeitslosen erfasst, nicht aber die stille Reserve des Arbeitsmarkts, jene, die sich nicht melden, da sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, keine Unterstützung erwarten oder nicht als arbeitslos gelten wollen.
In den ersten 12 Monaten nach dem Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Betroffene Arbeitslosengeld I, das sich an seinem letzten Einkommen/Lohn orientiert. Wird innerhalb dieses Zeitraums keine Arbeit gefunden, wird seit Hartz IV das Arbeitslosengeld II bezahlt. Ausserdem fördert die Bundesagentur den Weg in die Selbständigkeit durch den Gründungszuschuss.
Neben der Bundesagentur gibt es mittlerweile eine Reihe von Institutionen und Netzwerken, die sich mit den Themen der Arbeitslosigkeit befassen und den Betroffenen Hilfen und Unterstützung anbieten. Manche davon focussieren sich auf besondere Gruppen wie Langzeitarbeitslose, Akademiker, Frauen und Arbeitslose über 50 Jahre.
Tipps, Checkliste
- Melden Sie sich sofort nach Bekanntwerden Ihrer Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos
- Nutzen Sie die Möglichkeit über Minijobs mögliche Arbeitgeber zu finden, die auch für eine Festanstellung in Frage kommen
- Vernetzen Sie sich mit anderen Betroffenen, um sich regelmäßig auszutauschen, Mut zu machen und gegenseitig zu informieren
- Prüfen Sie, inwieweit eine Selbständigkeit für Sie in Frage kommt
- Seien Sie während der Arbeitslosigkeit besonders sparsam und achten Sie auf Ihre Ausgaben. Vermeiden Sie, Kredite aufzunehmen oder sich auf Ratenzahlungen zu verpflichten