Was ist bei längeren Krankheitsphasen finanziell zu beachten?

Eine kurze Erkrankung überbrücken die meisten Arbeitnehmer ohne größere finanzielle Einbußen. Anders sieht es aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit Wochen oder gar Monate andauert. In diesem Fall greifen gesetzliche Regelungen, die zwar eine Grundsicherung bieten, aber häufig deutliche Einkommenslücken hinterlassen.

Wenn man die einzelnen Stufen kennt und sich rechtzeitig vorbereitet, kann man auch in einer langen Krankheitsphase finanziell handlungsfähig bleiben.

Die ersten sechs Wochen: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Zu Beginn einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter. Diese Entgeltfortzahlung gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Voraussetzung ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die dem Arbeitgeber spätestens am dritten Krankheitstag vorzulegen ist.

Eine junge Frau sitzt am Schreibtisch vor ihrem Laptop und putzt sich mit einem Taschentuch die Nase.

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall führen oft zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, die das regelmäßige Erwerbseinkommen gefährdet.

Wichtig zu wissen ist, dass die Sechs-Wochen-Frist nicht bei jeder neuen Erkrankung automatisch neu beginnt. Handelt es sich um dieselbe Grunderkrankung, gelten besondere Regelungen, die im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt sind.

Ab der siebten Woche: Krankengeld mit spürbaren Abzügen

Sobald die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers. In dieser Phase wird Krankengeld gezahlt, dessen Höhe gesetzlich geregelt ist.

Grundsätzlich beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttolohns, wobei gleichzeitig eine Obergrenze von 90 Prozent des bisherigen Nettolohns gilt.

Für viele Arbeitnehmer bedeutet diese Berechnungsgrundlage, dass das monatlich verfügbare Einkommen spürbar sinkt. In der Praxis reduziert sich das Einkommen häufig um etwa 10 bis 30 Prozent im Vergleich zum vorherigen Nettoverdienst.

Hinzu kommt, dass weiterhin Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen, wodurch sich der tatsächlich verfügbare Betrag zusätzlich verringert.

Aspekt

Regelung beim Krankengeld

Beginn der Zahlung

Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit

Höhe des Krankengeldes

70 % des Bruttolohns

Maximale Grenze

Höchstens 90 % des bisherigen Nettolohns

Tatsächlicher Einkommensverlust

Häufig etwa 10–30 % weniger Einkommen

Sozialversicherungsbeiträge

Werden weiterhin vom Krankengeld abgeführt

Maximale Bezugsdauer

78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung

Das Krankengeld wird für dieselbe Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt. Wird diese Höchstbezugsdauer erreicht, obwohl weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, entsteht eine Situation, die für den betroffenen Arbeitnehmer eine erhebliche finanzielle und berufliche Herausforderung darstellen kann.

Was kommt nach dem Krankengeld?

Nach 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch. Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder arbeiten können, sind je nach individueller Lage auf Arbeitslosengeld I oder auf die neue Grundsicherung angewiesen. Beide Leistungen liegen erheblich unter dem früheren Einkommensniveau und decken laufende Fixkosten häufig nicht vollständig ab.

Ist man dauerhaft nicht mehr in der Lage, seinen letzten Beruf auszuüben, kann man eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese Leistung fällt jedoch häufig geringer aus als erwartet, da sie auf den bis zum Leistungsfall angesammelten Rentenansprüchen basiert und bei vorzeitigem Eintritt Abzüge enthalten kann.

Absicherungslücken rechtzeitig schließen

Staatliche Leistungen allein sichern den Lebensstandard der meisten Arbeitnehmer im Ernstfall nicht ausreichend ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke, indem sie eine monatliche Rente auszahlt, sobald der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der Leistungsanspruch greift in der Regel bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.

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Häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit in 2025 von VMK

Entscheidend ist der frühzeitige Abschluss: Je jünger und gesünder ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge aus und desto geringer sind die Gesundheitsanforderungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 bietet individuelle Absicherungskonzepte für Arbeitnehmer, Selbstständige und Berufseinsteiger, die ihre Arbeitskraft langfristig schützen möchten.

Praktische Maßnahmen während einer langen Krankheitsphase

Neben der grundsätzlichen Frage der Einkommenssicherung gibt es weitere finanzielle Aspekte, die bei einer längeren Erkrankung nicht vernachlässigt werden sollten.

  • Laufende Verpflichtungen überprüfen: Miete, Kreditraten und Versicherungsbeiträge laufen trotz vermindertem Einkommen weiter. Ein frühzeitiges Gespräch mit Gläubigern oder dem Vermieter kann Zahlungsaufschübe oder Ratenstundungen ermöglichen, bevor ein Engpass entsteht.
  • Steuerliche Besonderheiten beachten: Das Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen kann. Wenn man in einem Kalenderjahr Krankengeld erhalten hat, ist man in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
  • Rentenversicherung im Blick behalten: Während des Krankengeldbezugs werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt. Nach dem Ende des Krankengeldes entfällt diese Beitragszahlung, was langfristige Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben kann.
  • Bestehende Versicherungsleistungen prüfen: Hat man eine private Krankentagegeldversicherung, eine Unfallversicherung oder betriebliche Absicherung abgeschlossen, sollte man klären, ob und ab wann diese Leistungen greifen. Viele Ansprüche werden nicht automatisch geltend gemacht.

Frühzeitige Planung schützt vor finanziellen Engpässen

Lange Krankheitsphasen treffen Arbeitnehmer oft unvorbereitet. Wer die gesetzlichen Leistungen kennt, laufende Verpflichtungen regelmäßig überprüft und bestehende Versorgungslücken rechtzeitig schließt, bleibt auch in einer schwierigen gesundheitlichen Phase handlungsfähig.

Eine unabhängige Beratung durch einen Versicherungsfachmann oder eine Sozialberatungsstelle hilft dabei, die eigene Situation realistisch einzuschätzen und gezielt gegenzusteuern.

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