Urlaub – bezahlte Freizeit

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Er dient der bezahlten Freizeit und Erholung und ist konkret im Arbeitsvertrag geregelt. Sowohl der Urlaubsanspruch als auch der Umfang der Urlaubstage muss im Arbeitsvertrag genauestens definiert sein. Generell kann der Umfang des Urlaubsanspruchs sowohl individuell zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen Mitarbeiter geregelt sein, aber auch durch einen Tarifvertrag vorgegeben werden.

Urlaub definiert das Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Dies kann nur für einen Tag, aber auch für mehrere Werktage gelten. In Deutschland sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet, während dieser Zeit das Arbeitsentgelt ohne Abzüge weiter zu zahlen. In immer mehr Unternehmen erhalten die Mitarbeiter mittlerweile sogar wieder ein Urlaubsgeld. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung. Auch diese wird vertraglich genauestens definiert.

Was bedeutet bezahlte Freizeit?

Unter bezahlter Freizeit wird im Grunde das Fernbleiben vom Arbeitsplatz verstanden, ohne dass hierfür ein Einkommensverlust, also Einbußen beim Arbeitsentgelt, hingenommen werden müssen. Den Arbeitnehmern soll dadurch die Möglichkeit der Entspannung und Ruhe gegeben werden. Gleichzeitig schafft bezahlte Freizeit aber auch die Chance, wichtigen Verpflichtungen nachzugehen. Während der gesamten Zeit wird das Entgelt in vollem Umfang weiter gezahlt. Die bezahlte Freizeit muss beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Reiseausrüstung auf einem Tisch mit Sommerhut, Flugtickets und Koffer

Urlaub ist die bezahlte Freiheit, die es uns ermöglicht, neue Orte zu entdecken und uns von den Alltagssorgen zu erholen.

Zur bezahlten Freizeit gehören genau genommen aber nicht nur die Urlaubstage, sondern auch:

  • persönliche Freistellungen, die beispielsweise im Zuge des Überstundenabbaus erfolgen
  • Feiertage sowie in vielen Berufen Sonntage
  • Krankheitstage

Neben der bezahlten Freizeit können Arbeitnehmer auch unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen. In diesem Fall führt das Fernbleiben vom Arbeitsplatz aber immer zu Einbußen beim Arbeitsentgelt.

Ist Urlaub bezahlte Freizeit?

Da die Urlaubszeit durch das Arbeitsentgelt weiterhin vergütet wird, handelt es sich hierbei um bezahlte Freizeit. Diese Form der bezahlten Freizeit steht jedem Arbeitnehmer zu. Hier spielt es übrigens keine relevante Rolle, ob ein Mitarbeiter Teil- oder Vollzeit beschäftigt ist. Selbst geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub.

Urlaub können natürlich an sich nicht nur die Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Auch Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können davon Gebrauch machen. Hier gibt es aber eine Einschränkung: Es handelt sich in der Regel nicht um eine bezahlte Freizeit, stattdessen geht für diese Berufsgruppen das Fernbleiben von der Arbeitsstätte mit Einkommenseinbußen einher. Gleiches gilt auch für Zeitarbeiter. Auch sie haben in der Regel keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Wo liegt der Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer?

Der Urlaubsanspruch der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer wird durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Es trat am 8. Januar 1963 in Kraft. Dem Bundesurlaubsgesetz zufolge hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub, wenn er in Vollzeit arbeitet. Daraus ergeben sich wenigstens 20 Arbeitstage.

Beschäftigte, die einen Teilzeitvertrag haben, verfügen über weniger Urlaubsanspruch. Von dem im Bundesurlaubsgesetz festgehaltenen Urlaubsanspruch weichen die in verschiedenen Branchen geltenden Tarifverträge in der Regel sehr deutlich ab. Dadurch liegt in Deutschland der durchschnittliche Urlaubsanspruch bei mittlerweile 29 Tagen. Sonderregelungen gibt es auch für Arbeitnehmer, die schwerbehindert sind. Sie verfügen in der Regel über fünf Tage mehr Urlaub.

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist generell die sogenannte Erholungsurlaubsverordnung entscheidend. Grundlage ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der den Urlaubsanspruch genauestens regelt.

Haben Arbeitssuchende Anspruch auf bezahlte Freizeit?

Anspruch auf bezahlte Freizeit oder Urlaub haben Arbeitssuchende in Deutschland in der Regel nicht. Die Arbeitsbehörden zeigen sich hier aber in den meisten Fällen doch sehr kulant und gewährten auf Antrag einen Jahresurlaub von maximal drei Wochen. Hier kann an sich nicht von Urlaub die Rede sein. Allerdings handelt es sich um ein Zeitfenster, in dem sie nicht mit Stellenangeboten, Vermittlungsmaßnahmen und ähnlichem rechnen müssen.

Unterschiedliche Arten von Urlaub

In Deutschland werden verschiedene Urlaubsarten unterschieden, wobei der Erholungsurlaub eine davon ist. Er dient in erster Linie dazu, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder diese wiederherzustellen. Darüber hinaus gibt es folgende Urlaubsarten:

Besondere Regelungen rund um Urlaub und bezahlte Freizeit

Rund um den Urlaubsanspruch gibt es einige besondere Regelungen, die bedacht werden müssen:

  • Wer in seinem Urlaub erkrankt, muss dafür nicht die Urlaubstage opfern. Die Krankheitstage werden generell nicht auf den Urlaub angerechnet.
  • Urlaub sollte beim Arbeitgeber immer rechtzeitig angemeldet werden. Dies gilt vor allem, wenn die zeitlichen Möglichkeiten zum Beispiel aufgrund von schulpflichtigen Kindern begrenzt sind.
  • Im Falle von Arbeitslosigkeit sollte der Urlaubsantritt immer mit dem Fallmanager abgesprochen sein.
  • Das Anrecht auf Urlaub besteht auch immer dann noch, wenn ein Arbeitnehmer das ganze Jahr über krank war.
  • Auch in der Probezeit bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Er umfasst pro vollem Monat ein Zwölftel des vereinbarten Jahresurlaubs.
  • Besondere Vorsicht ist bei bezahlten “Beschäftigungen” während des Urlaubs erforderlich. Urlaub dient immer dazu, für die eigentliche Erwerbsarbeit neue Energie zu tanken.

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