Jobsharing – wenn sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen

Jobsharing ist nicht neu und wird bereits in vielen Unternehmen praktiziert. Es ist eine Form von Teilzeitarbeit, die für Unternehmen und Arbeitnehmer vorteilhaft sein kann. Jobsharing kommt in erster Linie Arbeitnehmern entgegen, die aus privaten oder gesundheitlichen Gründen nicht in Vollzeit arbeiten möchten. Auch Unternehmen profitieren davon, denn da sich mehrere Arbeitskräfte einen Arbeitsplatz teilen, ist Flexibilität gewährleistet. Für die Umsetzung von Jobsharing bestehen mehrere Möglichkeiten. Am häufigsten teilen sich zwei Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle, doch lässt sich Jobsharing auch anders gestalten.

Was ist Jobsharing? Die Definition

Jobsharing ist ein flexibles Arbeitsmodell, bei dem sich zwei oder mehr Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle teilen. Die Arbeitnehmer sind als Teilzeitkräfte angestellt und teilen sich auch das für die Vollzeitstelle gezahlte Gehalt. Die Arbeitnehmer sind gemeinsam für die Erfüllung der vertraglich festgelegten Gesamtarbeitszeit zuständig. Sie koordinieren untereinander eigenverantwortlich Arbeitszeit, Aufgaben und Zuständigkeiten.

Drei Kollegen sitzen an einem Tisch und besprechen etwas.

Beim Jobsharing arbeiten sich zwei oder mehr Mitarbeitende eine Vollzeitstelle auf und bieten so Flexibilität sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Beim Jobsharing erhält jeder der Arbeitnehmer, die auf eine Vollzeitstelle kommen, einen Teilzeitarbeitsvertrag, in dem Arbeitszeit und Gehalt festgeschrieben sind.

Was beim Jobsharing zu beachten ist

Gesetzliche Grundlage für das Jobsharing ist Paragraf 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in diesem Paragrafen wichtige Grundsätze festgeschrieben:

  • beim Ausfall des einen Mitarbeiters, beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit, muss der andere Mitarbeiter nicht als dessen Vertretung einspringen und das gesamte Arbeitspensum ausgleichen
  • wird einem der Arbeitnehmer beim Jobsharing gekündigt oder kündigt er selbst, darf dem anderen Arbeitnehmer nicht auch gekündigt werden
  • beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers beim Jobsharing ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, einen angemessenen Ersatz zu finden
  • ein Arbeitnehmer haftet nicht für die Arbeitszeit oder Arbeitsleistung des anderen Arbeitnehmers
  • Urlaubsansprüche, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden beim Jobsharing wie bei Teilzeitarbeit behandelt

Tipp: Kündigt ein Arbeitnehmer beim Jobsharing oder wird ihm gekündigt, genießt der andere Arbeitnehmer gesonderten Kündigungsschutz nach Paragraf 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Im Arbeitsvertrag kann jedoch eine Klausel der Vertretungspflicht aufgenommen werden, sodass ein Arbeitnehmer beim Wegfall des anderen Arbeitnehmers bereit sein muss, ihn zu vertreten.

Möglichkeiten für die Umsetzung von Jobsharing

Für die Umsetzung von Jobsharing in einem Unternehmen gibt es verschiedene Modelle:

  • Jobpairing: Beim Jobpairing stimmen sich die Teampartner über ihre Aufgaben untereinander ab, treffen gemeinsam Entscheidungen und teilen sich die Verantwortung für den Job. Eine gute Kommunikation zwischen den Teampartnern ist unbedingt erforderlich.
  • Jobsplitting: Das Jobsplitting ist die häufigste Variante von Jobsharing und erfordert deutlich weniger Kommunikation unter den Teampartnern als das Jobpairing. Arbeitszeit und Aufgaben werden gleichwertig in zwei oder mehrere Teilzeitjobs aufgeteilt, sodass die Arbeitnehmer unabhängig voneinander agieren.
  • Topsharing: Topsharing erfolgt unter Führungskräften, die sich eine Führungsposition teilen und gemeinsam strategische Entscheidungen verantworten. Die Führungskräfte sollten untereinander klären, ob sie für alle Belange gleichwertige Verantwortung übernehmen oder sich die Verantwortlichkeit teilen.
  • Peertandem: Beim Peertandem teilen sich Fachkräfte eine Schlüsselposition, die oft schwer zu besetzen ist. Peertandems eignen sich auch für Stellen mit vielseitigen Kompetenzen. Die beiden Fachkräfte teilen unterschiedliches Know-how.
  • Succession Tandem: Ein erfahrener Mitarbeiter bildet mit einer Nachwuchskraft ein zeitlich befristetes Team. Er arbeitet die Nachwuchskraft ein, sodass sie später die Position des älteren Mitarbeiters übernimmt. Über längere Zeit gibt der ältere Mitarbeiter sein Wissen weiter, sodass für den jüngeren Mitarbeiter ein reibungsloser Übergang in eine verantwortungsvolle Position möglich ist.
  • Crossfunctional Tandem: Bei einem Crossfunctional Tandem wird eine Arbeitsstelle mit Arbeitskräften aus unterschiedlichen Fachbereichen oder Abteilungen besetzt, um die Zusammenarbeit über Abteilungsgrenzen zu gewährleisten und das Know-how zu bündeln.

Gestaltung der Arbeitszeit beim Jobsharing

Für die Gestaltung der Arbeitszeit sind beim Jobsharing viele Varianten möglich. Häufig teilen sich zwei Arbeitskräfte eine Vollzeitstelle, sodass auf jeden von beiden 50 Prozent der Arbeitszeit fallen. Es ist auch möglich, dass die Arbeitszeit anders aufgeteilt wird, beispielsweise 30 zu 70 Prozent oder 40 zu 60 Prozent. Eine Vollzeitstelle kann auch für drei Teilzeitkräfte geteilt werden.

Zwei Kollegen beim Jobsharing schauen gemeinsam auf einen Laptop.

Die Arbeitszeitgestaltung beim Jobsharing erfolgt in der Regel durch eine flexible Aufteilung der Vollzeitstelle.

Jobsharing ist für diejenigen geeignet, die nicht in Vollzeit arbeiten möchten. Häufig handelt es sich um Frauen, die sich eine bessere Balance zwischen Job und Familie wünschen. Auch Väter, die sich mehr Zeit für die Familie wünschen, können die Vorteile von Jobsharing nutzen und in Teilzeit arbeiten. Jobsharing ist auch für diejenigen geeignet, die aus Altersgründen in Teilzeit arbeiten möchten. Für sie kommt das Modell des Succession Tandems infrage.

Vorteile von Jobsharing

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat Jobsharing gleichermaßen Vorteile:

  • höhere Zufriedenheit und Produktivität der Arbeitnehmer, wenn der Job nach ihren individuellen Stärken aufgeteilt wird
  • bessere Mitarbeiterbindung und geringere Fluktuation
  • Flexibilität bei Urlaub und Krankheit
  • geringeres Risiko für Burnout und Stress
  • Möglichkeit der Stellenbesetzung nach den Stärken und Fähigkeiten der Mitarbeiter
  • für Arbeitnehmer mehr Zeit für Familie, Hobbys und persönliche Interessen durch bessere Work-Life-Balance
  • weniger krankheitsbedingte Ausfälle, da Jobsharing weniger Stress für die Mitarbeiter bedeutet
  • weniger Fehler durch Vier-Augen-Prinzip bei den Mitarbeitern

Da das Jobsharing eine umfangreichere Kommunikation zwischen den Mitarbeitern erfordert, sollten die Mitarbeiter, die sich eine Stelle teilen, gut zueinander passen. Ist das gewährleistet, lassen sich neue Mitarbeiter beim Jobsharing schneller und besser einarbeiten.

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