Elternzeit: Das Wichtigste im Überblick

Unmittelbar nach der Geburt eines Kindes steht das Leben seiner Eltern meist auf dem Kopf. Die gesetzlich geregelte Elternzeit ermöglicht es beiden Elternteilen, sich über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren um ihr Kind zu kümmern, ohne sich Gedanken um ihre Arbeit machen zu müssen.

Zusätzlich besteht die Option, Elterngeld zu erhalten. Allerdings ist all das an gewisse Bedingungen geknüpft. Details hierzu werden nachfolgend zusammengefasst.

Was versteht man unter Elternzeit?

Viele kennen in der Regel den Mutterschaftsurlaub, der unmittelbar nach der Geburt eines Kindes beginnt und einen Zeitraum von insgesamt acht Wochen umfasst. Auf diesen hat die Mutter stets einen gesetzlichen Anspruch. Nach Ablauf der besagten acht Wochen hat sie zudem die Option, in Elternzeit zu gehen. Diese besitzt insgesamt einen Umfang von drei Jahren, abzüglich der acht Wochen Mutterschaftsurlaub.

Kalender mit einen "Maternity Leave", also Elternzeit, Post-It

Wertvolle Zeit für die Familie und ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Selbstverständlich kommt die Frage auf, inwieweit der Vater Anspruch auf eine Auszeit vom Beruf hat, um nach der Geburt des Kindes für Mutter und Kind da zu sein. Prinzipiell gibt es keine Version des Mutterschaftsurlaubs für den Vater, doch kann dieser ebenfalls auf die Elternzeit zurückgreifen, denn er besitzt ebenso einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Die Elternzeit besitzt dabei die folgenden Eckdaten:

  • Anspruch haben all jene, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden.
  • Geltend machen können ihn alle Elternteile, die ihn zur Erziehung und Betreuung des Kindes nutzen möchten und gleichzeitig im selben Haushalt leben.
  • Elternzeit ist auch für Adoptivkinder oder Kinder des Ehe- oder Lebenspartners möglich, es muss sich nicht um leibliche Kinder handeln.
  • Beide Elternteile sind dazu berechtigt, gemeinsam oder nur zeitweise zusammen in Elternzeit zu gehen.
  • Unter den entsprechenden Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf den Erhalt von Elterngeld.

Generell ist die Elternzeit eine gute Möglichkeit, speziell während der ersten Lebensmonate und -jahre für das Kind da zu sein und gleichzeitig den allgemeinen Alltag im Griff zu behalten.

Die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Elternzeit, ebenso wie zum Elterngeld, sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zusammengefasst.

Wie lange darf man in Elternzeit gehen?

Die Elternzeit umfasst pro Kind einen Zeitraum von drei Jahren und beginnt frühestens mit seiner Geburt. Gleichzeitig endet der Anspruch auf Elternzeit mit dem achten Geburtstag des Kindes.

Der große Vorteil der Elternzeit besteht darin, dass sie von beiden Elternteilen genutzt werden darf, die gleichzeitig dazu berechtigt sind, die insgesamt 36 Monate frei aufzuteilen. Als einzige Bedingung gilt, die ersten zwölf Monate bis zum dritten Geburtstag des Kindes aufzubrauchen

Wie genau die Gestaltung der restlichen 24 Monate ausfällt, hängt von den Eltern selbst ab.

Wie lange wird Elternzeit bezahlt?

Zwar haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf die Elternzeit, doch sollten sie dabei beachten, dass während dieser keine Lohnzahlungen des Arbeitgebers erfolgen. Dementsprechend ist es umso wichtiger, sich Gedanken um einen Ausgleich für diesen zu machen.

Das sogenannte Elterngeld kann hierfür Abhilfe schaffen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Zahlung, auf die während der ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes ein Anspruch besteht. Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen:

  • Die Eltern dürfen nicht mehr als 175.000 Euro pro Jahr verdienen.
  • Sie müssen sich in einem Arbeitsverhältnis befinden oder selbstständig tätig sein.
  • Es darf kein bezahlter Urlaub in Anspruch genommen werden.
  • Die Eltern dürfen nicht länger als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Wichtig: Das Elterngeld muss stets früh genug beantragt werden. Eine Zahlung erfolgt somit nicht automatisch.

Neben dem sogenannten Basis-Elterngeld gibt es außerdem das Elterngeld-Plus. Dieses können vor allem Eltern in Anspruch nehmen, die nach der Geburt relativ zeitnah wieder arbeiten gehen möchten. Mittels diesem erhöht sich der reguläre Satz des Elterngeldes zwar nicht, er wird jedoch doppelt so lange gezahlt.

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt vom jeweiligen Nettoeinkommen der Eltern ab und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat.

Was muss man bei der Elternzeit beachten?

Zwar haben Eltern bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes freie Entscheidungsgewalt über die jeweiligen Zeiträume der Elternzeit, jedoch empfiehlt sich eine gemeinsame Abstimmung mit dem jeweiligen Arbeitgeber.

Dieser besitzt in erster Linie nicht das Recht, die Elternzeit kategorisch abzulehnen, er kann jedoch aufgrund betriebsbedingter Gründe um eine Verschiebung dieser bitten. Dies betrifft vor allem die Elternzeit, die auf einen Zeitraum nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gelegt wird. Ausschließlich in Not- und Härtefällen kann der Arbeitgeber auf eine Änderung bestehen und selbst dann muss er eine Frist von vier Wochen einhalten.

Sich mit dem Arbeitgeber abzustimmen, zeigt nicht nur ein Wohlwollen diesem gegenüber. Gleichzeitig erhält der Arbeitgeber im Gegenzug bessere Chancen, einen möglichen Ersatz zur Überbrückung der Fehlzeiten zu finden. Da für den Arbeitnehmer während der Elternzeit ohnehin ein besonderes Kündigungsverbot herrscht, muss er nicht um seinen Arbeitsplatz fürchten, wenn er sich mit seinem Arbeitgeber zuvor eingehend bespricht.

Für Eltern bietet es sich stets an, den Antrag auf Elternzeit früh genug zu stellen. Die Antragstellung in Schriftform ist hierbei gesetzlich vorgeschrieben. Gleichwohl muss sie handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet sein. Die Übersendung per Fax oder E-Mail ist dagegen nicht zulässig.

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