Elternzeit oder Erziehungsurlaub
Definition, Erklärung
Im Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit sind die Grundlagen für den Erziehungsurlaub festgelegt. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit und genießen während dieser Zeit in unbefristeten Arbeitsverträgen Kündigungsschutz.
Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, jedoch frühestens 8 Wochen vor Beginn. Er umfasst auch Teilzeitkräfte, die unverändert weiterarbeiten und deshalb keine Elternzeit nehmen.
Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit) darf der Jahresurlaub um 1/12 gekürzt werden. Resturlaub, der nicht vor Beginn der Elternzeit genommen wird, ist in dem Jahr, in dem die Elternzeit endet oder im darauf folgenden Jahr zu nehmen.
Weihnachtsgeld während der Elternzeit, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Wenn der Anspruch lediglich vom Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses abhängt, gibt es Weihnachtsgeld.
Seit dem 1. Januar 2007 wird Elterngeld bezahlt.
Tipps, Checkliste
- Lesen Sie sich unbedingt das Gesetz genau durch. Darin sind die Voraussetzungen und Bedingungen für den Anspruch und die Inanspruchnahme, Urlaubsansprüche und -leistungen, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, befristete Arbeitsverträge, Beschäftigte in Berufsbildung und in Heimarbeit geregelt
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Wünsche und Vorstellungen frühzeitig ab
- Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber und zu Ihrem Vorgesetzten
- Versuchen Sie, informiert über die Branche und deren Produkte zu bleiben. Sie erleichtern sich einen Einstieg wesentlich
- Nutzen Sie auch die Elternzeit zur Weiterbildung und zum Lernen soweit es die Kinderbetreuung zuläßt
- Häufig gibt es in Personalabteilungen von den Unternehmen und Institutionen Vordrucke zur Beantragung von Elternzeit. Beachten Sie, diese 6 Wochen voher, wenn sie unmittelbar nach der Geburt bzw. der Mutterschutzfrist genommen werden soll, ansonsten spätestens acht Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber zu beantragen. Erkundigen Sie sich auch bei ihren Personalabteilungen nach dem Prozedere
Arbeitsrecht, Urteile
- Urteil 9 AZR 197/10 vom 17.05.2011
Urlaub kann wegen Elternzeit gekürzt werden - Urteil 13 SaGa 1934/10 vom 15.02.2011
Junge Mutter für zwei Tage pro Woche nach London zur Arbeit geschickt - Urteil 6 AZR 526/09 vom 27.01.2011
Elternzeit: Keine Anrechnung auf die stufenlaufzeit des TVÖD - Urteil 6 AZR 526/09 vom 27.01.2011
Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD - Urteil 9 AZR 391/08 vom 21.04.2009
Stückelung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zulässig - Urteil AZ: 9 AZR 380/07 vom 15.04.2008
Elternteilzeit – Kein Anspruch bei dringenden betrieblichen Gründen - Urteil 9 AZR 219/07
Resturlaubsanspruch geht bei zweiter Elternzeit nicht verloren - Urteil 9 AZR 82/07
Anspruch auf Elternteilzeit - Urteil 2 AZR 596/04
Kein Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit für zusätzliche Arbeitsverhältnisse - Urteil 4 Sa 709/05
Böse Überraschung bei der Rückkehr aus der Elternzeit
Informationsquellen
Literatur
- Einen Überblick über Erziehungsgeld und -urlaub, Kündigungsschutz, Leistungen der Krankenkasse sowie alle rechtlichen Themen rund um die Elternschaft vermittelt der Ratgeber Mutterschutz, Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub