Arbeitszeit
In Bezug auf das Arbeitsleben gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen. Dies gilt auch für die täglich oder wöchentlich abzuleistenden Stunden, die der Arbeitnehmer damit verbringt, die ihm auferlegten Arbeiten zu erledigen. Die meisten Betriebe halten sich hierbei an den typischen 8-Stunden-Tag, es gibt jedoch auch Ausnahmen, denen zufolge Arbeitnehmer länger arbeiten dürfen. Geregelt wird all das im sogenannten Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
In diesem sind auch entsprechende Ruhezeiten sowie die oben erwähnten Ausnahmen näher erläutert. Nachfolgend wird daher alles zusammengefasst, was mit dem Thema Arbeitszeit zu tun hat.
Was ist die gesetzliche Arbeitszeit?
Das bereits erwähnte Arbeitszeitgesetz umfasst generell sämtliche Belange zum Thema Arbeitszeit und gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende. Die hier abgefassten Regelungen bilden eine Grundlage, auf welcher weitere, individuelle Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und anschließend entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt werden können. Alternativ sind die geltenden Grundlagen auch in jeder Betriebsvereinbarung zu finden.

Die Arbeitszeit umfasst die Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber erbringt.
Das Arbeitszeitgesetz wurde hauptsächlich erstellt, um die Gesundheit von Arbeitnehmern zu schützen. So umfasst das Gesetz die folgenden Grundlagen:
- An Werktagen dürfen Arbeitnehmer die Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden nicht überschreiten.
- Eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden ist nur dann möglich, wenn ein späterer Ausgleich erfolgt.
- Die Werktage umfassen die Wochentage zwischen Montag und Samstag.
- Die Zeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn muss mindestens 11 Stunden betragen, sodass der Arbeitnehmer Gelegenheit dazu hat, sich von der Arbeit zu erholen.
- Eine Verkürzung dieser Regelungen ist nur in bestimmten Gewerbebereichen möglich. Mit dazu gehören Krankenhäuser, Gaststätten, der Pflegebereich sowie Verkehrsbetriebe. Hier ist eine Verkürzung auf 10 Stunden möglich.
- Weitere Sonderbestimmungen gelten für spezielle Berufsgruppen wie Ärzte oder Pflegepersonal, wo weitere Ausnahmen von der Regelung geltend gemacht werden können.
- Wird eine verkürzte Ruhezeit eingehalten oder die maximale Arbeitszeit überschritten, muss dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen die Gelegenheit für einen Ausgleich gegeben werden. Während diesem ist eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden einzuhalten.
- Kommt es zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden, darf dieser Zustand nicht länger als durchgehend sechs Monate andauern.
- Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeitszeit flexibel zu gestalten oder mit dem Arbeitgeber Gleitzeit zu vereinbaren. Doch auch hier ist darauf zu achten, dass stets ein Ausgleich gewährleistet bleibt, sofern der Arbeitnehmer pro Tag länger als acht Stunden arbeitet.
- An Sonn- und Feiertagen wird nicht gearbeitet, sofern es sich nicht um eine Arbeit handelt, die an anderen Tagen nicht durchgeführt werden kann.
- Wer seine Arbeitszeit auf über 12 Stunden verlängert, muss zwingend eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalten.
Ein weiteres Element, das im Arbeitszeitgesetz geregelt ist, sind Pausenzeiten. Diese bestimmen, dass jedem Arbeitnehmer ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause mit der Länge von 30 Minuten zusteht. Wird länger als 9 Stunden gearbeitet, steigt die Pausenzeit auf 45 Minuten. Die Regelung kann jedoch vom Arbeitgeber, in Abstimmung mit dem Betriebsrat, individuell festgelegt werden. Die geschilderte Grundlage der Mindestpausenzeit muss dennoch eingehalten werden.
Daneben sind für Arbeitnehmer, die in bestimmten Berufsgruppen arbeiten und so auch während der Nacht tätig sind, gewisse Untersuchungen vorgeschrieben. Ebenso gibt es zu den Themen Überstunden, Schichtarbeit und anderen Bereichen gesetzliche Regelungen, die im Arbeitszeitgesetz aufgeführt sind.
Gut zu wissen: Das Arbeitszeitgesetz gilt ausschließlich für Auszubildende und Arbeitnehmer. Ausgenommen von der Regelung sind leitende Angestellte, Selbstständige und freie Mitarbeiter. Sie können frei über ihre Arbeitszeit bestimmen, auch wenn diese mehr Stunden umfasst als vom Arbeitszeitgesetz vorgegeben.
Was muss man bei der Arbeitszeit beachten?
Um die geltenden Regelungen zu beachten, ist es wichtig zu wissen, was überhaupt zur Arbeitszeit gezählt wird und wie man diese berechnet. So wird diese durch die folgenden Faktoren bestimmt:
- Die Zeit, die zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende liegt.
- Pausen- und Ruhezeiten werden nicht zur Arbeitszeit gezählt.
- Wer Bereitschaftsdienst oder Überstunden macht, muss diese als volle Arbeitszeit verzeichnen.
- In puncto Rufbereitschaft ist lediglich die Höhe der tatsächlichen Arbeit zu berechnen, nicht aber zum Beispiel die Anfahrt als solche.
Ein wichtiges Mittel zur Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist die sogenannte Arbeitszeiterfassung. Wie diese erfolgt, hängt vom jeweiligen Betrieb ab. In Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von zehn Mitarbeitern ist es inzwischen beispielsweise Pflicht, sie digital zu erfassen.
Wie wird die Arbeitszeit erfasst?
Während kleinere Betriebe nach wie vor eine manuelle Arbeitszeiterfassung bevorzugen, sind größere Unternehmen seit dem 13. September 2022 laut Bundesarbeitsgericht dazu verpflichtet, eine gründliche und vollständige Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter zu erstellen.
In den meisten Fällen wird die Arbeitszeiterfassung in größeren Betrieben mittels App, spezieller Software oder Terminal abgewickelt. Der Arbeitgeber entscheidet augenblicklich alleine darüber, welche Variante er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt.
Unterdessen erstellen Mitarbeiter in kleineren Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern ihre Stundenzettel noch selbst. Diese werden am Ende des Monats schließlich beim Arbeitgeber für dessen monatliche Abrechnung abgegeben.
Der Arbeitgeber muss eine Aufbewahrungsfrist der Daten von zwei Jahren einhalten. Wird er von einer der zuständigen Behörden kontrolliert und diese stellt fest, dass keinerlei Arbeitszeiterfassung erfolgt ist, droht ihm unter Umständen ein hohes Bußgeld.
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