Arbeitslosengeld 2 (ALG II) – Definition, Erklärung
Das Arbeitslosengeld 2 (Arbeitslosengld II, ALG II), in der Umgangssprache mittlerweile als „Hartz IV“ bezeichnet, gehört zu dem Leistungspaket „Grundsicherung für Arbeitssuchende„. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld (1), das durch die Mittel der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, werden die notwendigen finanziellen Leistungen für das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld aus steuerlichen Mitteln bestritten. Die Regelungen basieren auf dem Sozialgesetzbuch SGB II.
Das Arbeitslosengeld 2 orientiert sich anders als das Arbeitslosengeld (1) nicht am letzten Nettolohn, sondern am Bedarf der Empfänger. Die Leistungsempfänger sollen damit ihren Lebensunterhalt bestreiten. In den meisten Fällen werden sämtliche Leistungen durch die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) oder die Kommune erbracht, in einigen Fällen sind sowohl Arbeitsagentur wie auch Kommune aufzusuchen, um die verschiedenen Leistungen zu beantragen.
Leistungen durch die Arbeitsagentur bzw. ARGE:
- Regelleistungen für den täglichen Bedarf, d.h. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Teilnahme am kulturellen Leben
- Mehrbedarfe, z.B. bei Schwangerschaft und Geburt oder zusätzlichen Kosten für besondere Ernährung
- Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
- befristete Zuschläge im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld (1)
- arbeitsmarktpolitische Instrumente, z.B. Beratung, Vermittlungsleistungen, Weiterbildung, Zuordnung eines persönlichen Ansprechpartners/Fallmanagers
Leistungen durch die Kommunen und Städte:
- Unterkunfts- (Mietzahlungen) und Heizungskosten
- Kinderbetreuungsleistungen
- Schuldner- und Suchtberatung
- psychosoziale Betreuung
- einmaliger Bedarf, z.B. Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung, Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten
Leistungsempfänger ist, wer folgende Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt:
- Mindestens 15 Jahre bzw. vor Erreichen des 65. Lebensjahres
- Erwerbsfähig, d.h. Sie können aus gesundheitlicher Sicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
- Hilfebedürfig, d.h. Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen decken
- Aufenthaltsort ist Bundesrepublik Deutschland
Ausländer erhalten Arbeitslosengeld 2 nach einem 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland, wenn obige Bedingungen zutreffen und ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist, d.h. sie verfügen über einen Aufenthaltstitel. Auch Personen einer Bedarfsgemeinschaft können Arbeitslosengeld II beziehen.
Nicht leistungsberechtigt sind
- Personen, die eine Rente wegen Alters erhalten
- Personen, die in einer stationären Einrichtung, z.B. Justizvollzugsanstalt leben
- Kranke, die mehr als 6 Monate in einem Krankenhaus untergebracht sind
- Auszubildende
- Studenten
Die monatliche Regelleistung (2012) beträgt für:
- Alleinstehende, Alleinerziehende, Personen mit Partner unter 18 Jahren: 100 % der Regelleistung, d.h. € 374,00
- Ehe- oder Lebenspartner bzw. Bedarfsgemeinschaften: € 337,00 je Partner
- Erwachsene im Haushalt anderer: € 299,00
- Kinder bis zum 6. Geburtstag: € 219,00 pro Kind
- Kinder vom 6. bis zum 14. Geburtstag: € 251,00
- Kinder vom 14. bis zum 18. Geburtstag: € 287,00
Die konkrete Höhe des Arbeitslosengeldes 2 errechnet sich in Abhängigkeit von der Bedarfsgemeinschaft und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Angerechnet auf das Arbeitslosengeld 2 werden:
- Kindergeld
- Nebeneinkünfte
- Vermögen
Die Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 werden Ihnen in der Regel auf Ihr Girokonto überwiesen. Nach 6 Monaten wird überprüft, ob die Voraussetzungen für den Bezug weiterhin vorliegen.
Der Bezug von Arbeitslosengeld 2 und anderer Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist steuerfrei. Außerdem können diese Leistungen nicht gepfändet werden
Als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 haben Sie nicht wie Arbeitnehmer Urlaubsansprüche. Mit Zustimmung Ihres Ansprechpartner können Sie sich aber 3 Wochen pro Jahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten. Durch Ihre Abwesenheit darf Ihre berufliche Wiedereingliederung nicht gefährdet sein.
Tipps, Checkliste zum Arbeitslosengeld 2
- Stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II möglichst früh bei der zuständigen Behörde, also ARGE oder Kommune. Die Zahlungen beginnen erst mit dem Antrag. Wenn die Dienststelle vorher geschlossen hatte, werden diese Tage bei der Zahlung berücksichtigt
- Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder auch persönlich erfolgen
- Bei einer Bedarfsgemeinschaft gilt der Antrag auch für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft müssen dagegen einen eigenen Antrag stellen
- Für die Zahlungen des Arbeitslosengeldes 2 benötigen Sie ein Konto. Die Überweisungen sind kostenlos
- Wenn Sie kein Konto haben, erhalten Sie eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“. Diese können Sie bei der Deutschen Post einreichen. Sie erhalten dafür Bargeld gegen eine Gebühr von 2,10 Euro
- Achten Sie darauf, dass Sie Ihrer Pflicht, Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden, genügend nachkommen. Nehmen Sie an den Maßnahmen der Arbeitsagentur/ARGE teil. Sie riskieren ansonsten Kürzungen des Arbeitslosengeldes II
- Seien Sie erreichbar für Ihren Ansprechpartner bei der ARGE
- Kürzungen des Arbeitslosengeldes 2 sind möglich, siehe dazu die Regelungen der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“
- Nehmen Sie zumutbare Arbeit an
- Teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse Ihrem Ansprechpartner mit, z.B. Nebeneinkommen, Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft, Rentenbezug u.ä.
- Informieren Sie Ihren Ansprechpartner bei der ARGE oder Ihrer Kommune rechtzeitig darüber, wenn Sie Urlaub nehmen wollen und melden Sie sich nach Urlaubsende zurück. Beides ist notwendig, um den Wegfall oder die Rückforderung von Arbeitslosengeld 2 zu vermeiden